Verordnung zur Umsetzung der Regelungen der Europäischen Union über die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten
Mit dieser Verordnung werden Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sowie die entsprechende Durchführungsrichtlinie 2012/52/EU der Kommission vom 20. Dezember 2012 mit Maßnahmen zur Erleichterung der Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten ärztlichen Verschreibungen umgesetzt.
Im Rahmen der ersten Befassung des Bundesrates hatte dieser der Verordnung nur mit der Maßgabe zugestimmt, dass Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Die Verordnung ist in der Folge nicht verkündet worden.
Die Verordnung wurde dem Bundesrat erneut zugeleitet. Er hat ihr am 23. Mai 2014 ohne Maßgabe zugestimmt.