Bestimmte Retinoide dürfen Frauen im gebärfähigen Alter nur eingeschränkt verschrieben werden

Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV-Änderungsverordnung)

Bestimmte Medikamente gegen schwere Hauterkrankungen dürfen für Frauen im gebärfähigen Alter nur noch eingeschränkt verschrieben werden. Der Entwurf einer Änderung der Arzneimittelverschrei­bungsverordnung (AMVV-Änderungsverordnung) sieht vor, dass Medikamente mit den Wirkstoffen Acitretin, Alitretinoin und Isotretinoin für Frauen im gebärfähigen Alter nur für den Bedarf von höchstens 30 Tagen verschrieben werden dürfen, und die Gültigkeit solcher Verschreibungen auf sechs Tage nach dem Tag der Ausstellung begrenzt wird.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass diese oral anzuwendenden Arzneimittel (Retinoide) Fehlbildungen am ungeborenen Kind bewirken können. Schon bisher dürfen sie nicht bei Schwangeren angewendet werden. Bei Frauen im gebärfähigen Alter sind bei Anwendung EU-weit Schwangerschaftsverhütungsprogramme vorgesehen.

Das BMG setzt mit der Verordnung EU-Vorgaben zum Patientenschutz um. Der Entwurf der Rechtsverordnung sieht außerdem vor, dass bestimmte Schmerzpflaster mit dem Wirkstoff Diclofenac und antiallergische Arzneimittel mit dem Wirkstoff Levocetirizin (Einzeldosierung 5 mg) aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Auch bestimmte äußerlich anzuwendende Arzneimittel mit den Wirkstoffen Hydrocortisonacetat und Natriumbituminosulfonat, die gegen leichte Hauterkran­kungen eingesetzt werden, sollen künftig in Apotheken ohne Verschreibung abgegeben werden dürfen.

Die Änderungsverordnung wird von Bundesgesundheitsministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium gemeinsam erlassen und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Sie wird voraussichtlich im Frühjahr 2019 in Kraft treten.

Stand: 5. Dezember 2018
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