Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport (DBVG)

Für die Bundesregierung ist die Dopingbekämpfung ein Kernelement ihrer Sportpolitik. Sie fördert und unterstützt Anti-Doping Maßnahmen international und national. Schwerpunkt der mit dem DBGV im Jahr 2007 auf den Weg gebrachten Regelungen war die Bekämpfung krimineller Strukturen, die vielfach international vernetzt über die Grenzen hinweg operieren. Das Gesetz verstärkte unter anderem die staatlichen Ermittlungsbefugnisse in Fällen des organisierten ungesetzlichen Handels mit Dopingmitteln. Daneben wurde eine beschränkte Besitzstrafbarkeit für besonders gefährliche Dopingmittel eingeführt.

Mit dem Bericht kommt die Bundesregierung dem Auftrag des Gesetzgebers nach, die Anwendung der durch das DBGV im Bundeskriminalamtgesetz und Arzneimittelgesetz veranlassten Änderungen fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten (01.11.2007) zu überprüfen. Der Bericht erfasst und bewertet die Erfahrungen betroffener Kreise. Die Auswertungen stützen sich schwerpunktmäßig auf umfangreiche statistische Erhebungen zu Ermittlungs- und Strafverfahren. Außerdem sind Interviews mit besonders involvierten Stellen, wie z.B. Staatsanwaltschaften, zur weiteren Verdeutlichung praktischer Probleme im Vollzug geführt worden.

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