Deutschlandweite Befragung zum Einführungsstand des klinischen Risikomanagements

Im Rahmen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements sind alle zugelassenen Krankenhäuser zum Betreiben eines patientenorientierten Beschwerdemanagements verpflichtet. Auch ein klinisches Risikomanagement (kRM) ist Bestandteil des verpflichtenden Qualitätsmanagements der Krankenhäuser. Der Bericht zeigt auf Basis einer Studie auf, in welchem Umfang sich die Einführung des kRM in deutschen Krankenhäusern in den letzten Jahren entwickelt hat. Hierbei konnte einerseits ein deutlicher Unterschied zwischen den Jahren 2010 und 2015 festgestellt werden. Andererseits wird auch deutlich, dass Fortbildungsbedarf in den Krankenhäusern entlang des Risikomanagementprozesses bei der Analyse und Bewertung von Risiken, bei Maßnahmen zur Risikobeeinflussung und –steuerung sowie bei der Überwachung von Risiken besteht.

Den ausführlichen Abschlussbericht finden Sie hier (PDF, nicht barrierefrei, 677 KB).

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