Rechtliche Aspekte
Menschen mit Demenz verlieren bei fortgeschrittener Demenz auch die Fähigkeit, ihre rechtlichen Angelegenheiten zu besorgen, also zum Beispiel wirksam Verträge abzuschließen, ihr Vermögen zu verwalten oder in ärztliche Behandlungen einzuwilligen.
Es ist dann wichtig, dass eine Vertreterin oder ein Vertreter rechtliche Angelegenheiten besorgen kann. Es sollte daher rechtzeitig überlegt werden, ob mit einer Vorsorgevollmacht eine Person des Vertrauens bevollmächtigt werden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Bevollmächtigung geschäftsfähig ist. Wurde keine wirksame Vorsorgevollmacht erteilt, kann vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer nach
§§ 1814 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bestellt werden. Diese werden dabei vorrangig aus dem Kreis der Angehörigen und nahestehenden Personen ausgewählt. Beratung dazu bieten aner- kannte Betreuungsvereine oder Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Zudem haben Betreuungsbehörden die Aufgabe, über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, insbesondere über eine Vorsorgevollmacht, zu informieren und zu beraten (vgl. § 5 Betreuungsorganisationsgesetz [BtOG]). Beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) kann außerdem kostenfrei die Broschüre „Betreuungsrecht – Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht“ bestellt oder von dessen Website heruntergeladen werden. Die Broschüre gibt sowohl einen Überblick über die Einrichtung einer Betreuung im Sinne des BGB und deren Folgen als auch Hinweise zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Website zudem die Möglichkeit an, eine Vorsorgevollmacht online zu erstellen. Diese muss dann noch ausgedruckt und unterschrieben werden.
Darüber hinaus kann auch eine Patientenverfügung ein geeignetes Vorsorgeinstrument sein. Mit einer Patientenverfügung kann eine Person für den Fall ihrer späteren Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder diese untersagt. Über die Möglichkeiten, eine Patientenverfügung zu verfassen, informiert ausführlich die ebenfalls vom BMJV herausgegebene Broschüre „Patientenverfügung“.
Menschen mit geringem Einkommen können bei rechtlichen Fragen gegebenenfalls Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) erhalten. Hierzu muss in der Regel ein Antrag beim örtlich zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Soweit dieses die Auskunft nicht selbst erteilen kann, erfolgt die Beratung zumeist durch Rechtsanwältinnen oder -anwälte, wobei nur eine geringe Gebühr von 15 Euro anfällt. Nähere Informationen hierzu bietet die Broschüre „Beratungs- und Prozesskostenhilfe“ des BMJV.
Weitere Informationen
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Ratgeber Demenz
Die Broschüre erläutert, wie Ihnen die Pflegestärkungsgesetze bei der Betreuung Ihres betroffenen Angehörigen helfen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen und wie Sie Hilfe beim Helfen erhalten können.
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Hilfe bei der Sorge für sich selbst
Menschen mit Demenz verlieren nach und nach die Fähigkeit, für sich selbst zu sorgen. Sie unterschätzen gefährliche Situationen und sind im Alltag zunehmend auf die Hilfe anderer angewiesen.
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Teilnahme am täglichen Leben
Die Demenz raubt den Betroffenen zunehmend die Möglichkeit, vertrauten Tätigkeiten nachzugehen und ihre Freizeit wie gewohnt zu gestalten. Pflegende Angehörige können dem Familienmitglied mit Demenz ermöglichen, weiterhin aktiv am Leben teilzunehmen.