Fragen und Antworten zur RSV-Impfung für Erwachsene

RSV-Impfung für Erwachsene ab 75 Jahren und Personen mit bestimmten Grunderkrankungen ab 60 Jahre

Wem empfiehlt die STIKO eine RSV-Impfung?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit August 2024 für alle Personen ab einem Alter von 75 Jahren eine einmalige RSV-Impfung. Zudem wird Personen ab einem Alter von 60 Jahren, die an einer schweren Grunderkrankung leiden oder in einer Einrichtung der Pflege leben, eine einmalige RSV-Impfung empfohlen.

Die Impfung sollte laut STIKO möglichst im Herbst (idealerweise im September/Oktober) vor der RSV-Saison erfolgen. Aktuell empfiehlt die STIKO eine einmalige Impfung, sie muss alsonicht jährlich wiederholt werden.

Bei welchen Grunderkrankungen wird die RSV-Impfung von der STIKO empfohlen?

Bei schweren Grunderkrankungen, die mit einem deutlich erhöhten Risiko für schwer verlaufende RSV-Erkrankungen verbunden sind, empfiehlt die STIKO die Impfung bereits ab einem Alter von 60 Jahren.

Zu den Grunderkrankungen gehören zum Beispiel schwere Formen von:

  • chronische Erkrankungen der Atmungsorgane,
  • chronische Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen,
  • chronische Erkrankungen des Nervensystems,
  • bösartige Erkrankungen des blutbildenden Systems,
  • Diabetes mellitus (mit Komplikationen),
  • schwere angeborene oder erworbene Abwehrschwäche (Immundefizienz).

Leichte bzw. mit Medikamenten gut kontrollierte Formen dieser chronischen Erkrankungen gehen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einher. In diesen Fällen wird die Impfung nicht generell empfohlen. Daher ist es sinnvoll, mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt darüber zu sprechen.

Warum empfiehlt die STIKO die RSV-Impfung für ältere Erwachsene?

Infektionen mit RSV sind weltweit und auch in Deutschland eine ernst zu nehmende Infektionskrankheit der unteren Atemwege. RSV-Infektionen können unterschiedlich schwer verlaufen. Unter Erwachsenen haben Personen ab einem Alter von 75 Jahren das größte Risiko, aufgrund einer RSV-Infektion schwer zu erkranken, im Krankenhaus oder auf der Intensivstation behandelt zu werden oder zu versterben. Außerdem ist auch bei Personen mit schweren Formen bestimmter Grunderkrankungen wie chronischen Herz-Kreislauferkrankungen, chronischen Erkrankungen der Atemwegsorgane, Diabetes mellitus oder Immundefizienz sowie auch für Bewohnende von Einrichtungen der Pflege ab 60 Jahren von einem ähnlich erhöhten Risiko für schwere RSV-Erkrankungen auszugehen.

Ziel der Empfehlung zur RSV-Impfung ist die Verhinderung schwerer RSV-bedingter Atemwegserkrankungen bei Personen ab einem Alter von 75 Jahren sowie bei Personen ab 60 Jahren mit Grunderkrankungen. In Einrichtungen der Pflege sollen durch die Impfung die Ausbreitung von RSV-Infektionen bzw. Ausbrüche verhindert werden.

Wann ist der beste Zeitpunkt für die RSV-Impfung?

Aktuell empfiehlt die STIKO allen Personen ab einem Alter von 75 Jahren sowie Personen im Alter ab 60 Jahren, die an einer  schweren Grunderkrankung leiden oder die in einer Einrichtung der Pflege leben, sich einmalig gegen RSV impfen zu lassen.

Personen, für die eine RSV-Impfung empfohlen ist und die noch nicht geimpft sind, sollten sich möglichst im Herbst – möglichst im September oder Oktober - impfen lassen, um bereits in der nächsten RSV-Saison bestmöglich geschützt zu sein. RSV-Infektionen treten vermehrt im Herbst und Winter auf. Üblicherweise findet die RSV-Saison zwischen Oktober und März statt.

Muss die RSV-Impfung jährlich aufgefrischt werden oder reicht eine einmalige Impfung?

Aktuell wird eine einmalige Impfung gegen RSV empfohlen, die nicht jährlich wiederholt werden muss. Ob zu einem späteren Zeitpunkt Auffrischungsimpfungen nötig sind, kann auf Basis der aktuellen Datenlage noch nicht beantwortet werden.

Sollen ältere Erwachsene, die bereits eine RSV-Infektion durchgemacht haben, auch einmalig gegen RSV geimpft werden?

Die einmalige RSV-Impfung ist auch nach einer RSV-Infektion möglich. Erneute Infektionen mit RSV können bereits kurz nach einer RSV-Erkrankung auftreten. Aus diesem Grund können ältere Erwachsene auch nach einer durchgemachten RSV-Erkrankung von einer einmaligen RSV-Impfung vor oder während der nächsten RSV-Saison profitieren. Ist die Saison zum Zeitpunkt der Genesung bereits vorbei, sollte die RSV-Impfung vor der nächsten Saison im Spätsommer oder Herbst erfolgen.

Welche Impfstoffe gibt es für die Impfung gegen RSV für ältere Erwachsene?

Derzeit gibt es in Deutschland drei Impfstoffe zur RSV-Impfung für ältere Erwachsene.  Alle drei Impfstoffe sind von der STIKO für die Impfung gegen RSV für ältere Erwachsene (ab einem Alter ab 75 Jahren bzw. bei bestimmten Grunderkrankungen ab 60 Jahren) empfohlen.

Die beiden Impfstoffe (Abrysvo® und Arexvy®) sind so genannte proteinbasierte Impfstoffe, die für die Impfung gegen RSV für Personen ab einem Alter von 60 Jahren zugelassen sind.

Der mRNA-Impfstoff mResvia® ist ebenfalls für die Impfung für Personen ab einem Alter von 60 Jahren zugelassen.

Kann die RSV-Impfung zusammen mit anderen Impfungen erfolgen?

Die RSV-Impfung mit den beiden proteinbasierten RSV-Impfstoffen (Arexvy® und Abrysvo®) kann an einem Termin mit der Grippe-Impfung erfolgen. Für den mRNA-Impfstoff (mResvia®) liegen hierzu bisher keine Daten vor. Bei anderen mRNA-Impfstoffen (z. B. COVID-19-Impfstoffe) wurden bisher jedoch keine schwerwiegenden Unverträglichkeiten bei zeitgleicher Gabe mit der Grippe-Impfung beschrieben.

Die RSV-Impfung mit dem Impfstoff Abrysvo® kann zudem gleichzeitig mit mRNA-Impfstoff gegen COVID erfolgen. Zur gleichzeitigen Gabe von RSV-Impfstoffen mit weiteren Impfungen liegen derzeit noch keine Informationen vor. Aus diesem Grund empfiehlt die STIKO aktuell einen Abstand von 14 Tagen zu anderen Impfungen. Bisher gibt es hinsichtlich der zeitgleichen Gabe von Totimpfstoffen jedoch keine Sicherheitsbedenken.

Wie wirksam ist die RSV-Impfung?

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) belegen Studienergebnisse zur Wirksamkeit der proteinbasierten RSV-Impfstoffe bei Personen ab 60 Jahren eine hohe Wirksamkeit vor schweren Krankheitsverläufen, vor Krankhaus- oder intensivmedizinischen Behandlungen oder Todesfällen aufgrund einer Infektion mit RSV. Die Wirksamkeit des mRNA-Impfstoffes gegenüber schweren RSV-Erkrankungen kann mit den bisher vorliegenden Daten noch nicht sicher beurteilt werden.

Wie sicher ist die RSV-Impfung?

Die RSV-Impfstoffe sind in der Regel gut verträglich und sicher.

Nach der Impfung können vorübergehend Impfreaktionen wie Kopf- und Gliederschmerzen oder Schmerzen an der Impfstelle auftreten. Solche Impfreaktionen klingen in der Regel nach wenigen Tagen wieder schnell ab.

Schwere Nebenwirkungen sind selten. In sehr seltenen Fällen wurde im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung mit proteinbasiertem RSV-Impfstoff ein so genanntes Guillain-Barré-Syndrom (GBS) beobachtet – eine Erkrankung des Nervensystems mit Lähmungserscheinungen. In den meisten Fällen bilden sich die Symptome nach einiger Zeit wieder zurück, bei einigen Personen können jedoch auch Restsymptome bestehen bleiben.

Beim mRNA-Impfstoff gegen RSV wird als seltene Nebenwirkung eine periphere Fazialisparese (Gesichtslähmung) beschrieben. In der zugrundeliegenden Studie wurde eine Gesichtslähmung bei zwei Teilnehmenden, die geimpft wurden, und zwei Teilnehmenden, die ein Placebo erhalten hatten, beobachtet.

Die STIKO hat die Empfehlung zur RSV-Impfung für ältere Erwachsene sorgfältig abgewogen. Demnach überwiegt bei Personen für die die Impfung empfohlen ist, der Nutzen der Impfung den möglichen Risiken deutlich.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfasst - wie bei allen anderen Impfungen auch - regelmäßig alle Meldungen mit Verdacht auf eine Nebenwirkung und wertet diese aus.

Wer trägt die Kosten der RSV-Impfung?

Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenversicherung. Mit der Umsetzung der STIKO-Empfehlung zur einmaligen RSV-Impfung für ältere Erwachsene in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) haben gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf die Impfung.

Krankenkassen können darüber hinaus in ihren Satzungen die Kostenübernahme von weiteren Impfungen vorsehen.

Für privat krankenversicherte Personen sind die jeweiligen Vertragsbedingungen des privaten Krankenversicherungsunternehmens maßgeblich. Auch die privaten Krankenversicherungs­unternehmen übernehmen in der Regel die Kosten für von der STIKO empfohlene Impfungen.

Warum ist aktuell keine Impfung gegen RSV für Schwangere empfohlen?

Das Neugeborene kann in den ersten Lebensmonaten durch die von der Mutter gebildeten Antikörper, die vor der Geburt über die Plazenta auf das Ungeborene übertragen werden können, geschützt werden. Die STIKO hat die Daten zu dem zur Anwendung in der Schwangerschaft zugelassenen Impfstoff (Abrysvo®) geprüft und entschieden, dass zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht ausreichend Studiendaten vorliegen, um über eine mögliche Empfehlung zur Impfung in der Schwangerschaft zu entscheiden. Die STIKO wird dies erneut prüfen, sobald neue Daten verfügbar sind.

Weitere Informationen

Stand: 29. September 2025

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