Gesundheits-Check-up

Das zahlt Ihre Krankenkasse

Typ 2-Diabetes, Nierenerkrankungen oder Herzprobleme – all diese Erkrankungen können bekämpft werden, wenn man sie frühzeitig erkennt. Gesetzlich Versicherte haben deshalb Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, die von der Krankenkasse bezahlt wird.

Untersuchung Alter Geschlecht Häufigkeit Anmerkungen
Check-up zur Erfassung von Gesundheitsrisiken und zur Früh-erkennung von
häufig auftretenden
Krankheiten, insbesondere von
Herz-Kreislauf-
Erkrankungen,
Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus
­im Alter von 18 bis 34 Jahren (ab 35 Jahren) ­Frauen und Männer ­einmalig (alle drei Jahre)

­Die Untersuchung umfasst:

1. Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Beschwerden), insbesondere die Erfassung des Risikoprofils (zum Beispiel Rauchen, Übergewicht, familiäre [Krebs-]Risiken), Überprüfung des Impfstatus

2. körperliche Untersuchung (Ganzkörperstatus) einschließlich Messung des Blutdrucks

3. Laboruntersuchung

a) aus dem Blut (ab 35 Jahren; bei 18- bis 34-Jährigen erfolgt eine Laboruntersuchung bei entsprechendem Risikoprofil):

  • Lipidprofil (z. B. Cholesterin)
  • Glukose

b) aus dem Urin (nur ab 35 Jahren):

  • Eiweiß
  • Glukose
  • rote und weiße Blutkörperchen
  • Nitrit

4. Beratung über die Untersuchungsergebnisse und – sofern medizinisch angezeigt – ggf. Ausstellen einer Präventionsempfehlung (z. B. Kurse zur Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung oder Suchtmittelkonsum). Das Hautkrebs-Screening (siehe Seite 84 f.) kann ggf. in Verbindung mit dem Check-up durchgeführt werden.

5. Im Rahmen des Check-up besteht einmalig auch der Anspruch auf ein Screening auf eine Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektion (ab 35 Jahren).

  ab 65 Jahren Männer einmalig Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas (Erweiterung der Bauchschlagader)

 

Stand: 23. September 2022
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