Gesundheits-Check-up
Das zahlt Ihre Krankenkasse
Typ 2-Diabetes, Nierenerkrankungen oder Herzprobleme – all diese Erkrankungen können bekämpft werden, wenn man sie frühzeitig erkennt. Gesetzlich Versicherte haben deshalb Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, die von der Krankenkasse bezahlt wird.
Untersuchung | Alter | Geschlecht | Häufigkeit | Anmerkungen |
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Check-up zur Erfassung von Gesundheitsrisiken und zur Früh-erkennung von häufig auftretenden Krankheiten, insbesondere von Herz-Kreislauf- Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus |
im Alter von 18 bis 34 Jahren (ab 35 Jahren) | Frauen und Männer | einmalig (alle drei Jahre) |
Die Untersuchung umfasst: 1. Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Beschwerden), insbesondere die Erfassung des Risikoprofils (zum Beispiel Rauchen, Übergewicht, familiäre [Krebs-]Risiken), Überprüfung des Impfstatus 2. körperliche Untersuchung (Ganzkörperstatus) einschließlich Messung des Blutdrucks 3. Laboruntersuchung a) aus dem Blut (ab 35 Jahren; bei 18- bis 34-Jährigen erfolgt eine Laboruntersuchung bei entsprechendem Risikoprofil):
b) aus dem Urin (nur ab 35 Jahren):
4. Beratung über die Untersuchungsergebnisse und – sofern medizinisch angezeigt – ggf. Ausstellen einer Präventionsempfehlung (z. B. Kurse zur Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung oder Suchtmittelkonsum). Das Hautkrebs-Screening (siehe Seite 84 f.) kann ggf. in Verbindung mit dem Check-up durchgeführt werden. 5. Im Rahmen des Check-up besteht einmalig auch der Anspruch auf ein Screening auf eine Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektion (ab 35 Jahren). |
ab 65 Jahren | Männer | einmalig | Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas (Erweiterung der Bauchschlagader) |
Weitere Informationen
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Vorsorgen mit dem Gesundheits-Check-up (gesund.bund.de)
Neben Angeboten zur Krebsfrüherkennung gibt es auch den Gesundheits-Check-up: Diesen kann man ab 18 einmalig und ab 35 alle 3 Jahre nutzen. Was der Check-up genau umfasst, lesen Sie hier.
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Informationen zum Bauchaortenaneurysma (gesund.bund.de)
Dehnt sich die Bauchschlagader an einer Stelle und buchtet sich aus, bezeichnen Ärzte das als Bauchaortenaneurysma. Wenn es reißt, ist dies ein Notfall, den es zügig zu behandeln gilt.
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Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Die Richtlinie bestimmt das Nähere zu den vertragsärztlichen Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Erkrankungen.