Gesundheits-Check-up
Das zahlt Ihre Krankenkasse
Typ 2-Diabetes, Nierenerkrankungen oder Herzprobleme – all diese Erkrankungen können bekämpft werden, wenn man sie frühzeitig erkennt. Gesetzlich Versicherte haben deshalb Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, die von der Krankenkasse bezahlt wird.
Untersuchung | Alter | Geschlecht | Häufigkeit | Anmerkungen |
---|---|---|---|---|
Check-up zur Erfassung von Gesundheitsrisiken und zur Früh-erkennung von Volkskrankheiten, zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus | im Alter von 18 bis 34 Jahren (ab 35 Jahren) | Frauen und Männer | einmalig (alle drei Jahre) |
Die Untersuchung umfasst: 1. Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Beschwerden), insbesondere die Erfassung des Risikoprofils (zum Beispiel Rauchen, Übergewicht, familiäre [Krebs-]Risiken), Überprüfung des Impfstatus 2. körperliche Untersuchung (Ganzkörperstatus) einschließlich Messung des Blutdrucks 3. Laboruntersuchung a) aus dem Blut (ab 35 Jahren; bei 18- bis 34-Jährigen erfolgt eine Laboruntersuchung bei entsprechendem Risikoprofil):
b) aus dem Urin (nur ab 35 Jahren):
4. Beratung über die Untersuchungsergebnisse und – sofern medizinisch angezeigt – gegebenfalls Ausstellen einer Präventionsempfehlung (zum Beispiel Kurse zur Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung). Das Hautkrebs-Screening kann gegebenfalls in Verbindung mit dem Check-up durchgeführt werden. Im Rahmen des Check-up besteht einmalig auch der Anspruch auf ein Screening auf eine Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektion (ab 35 Jahren). |
ab 65 Jahren | Männer | einmalig | Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas (Erweiterung der Bauchschlagader) |