Konzertierte Aktion Pflege
Mehr Auszubildende, bundeseinheitliche Personalbemessung, tarifliche Entlohnung. Bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege und eine höhere Entlohnung der Pflegekräfte sind die zentralen Ziele der Konzertierten Aktion Pflege (KAP).
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Folgende konkret messbare Ergebnisse konnten in dieser Legislaturperiode für die Pflegekräfte erreicht werden:
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Mehr Personal in der Pflege. Das bedeutet, dass die Arbeit auf mehr Schultern verteilt und die Arbeitsverdichtung abgebaut wird. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der Pflege ist in dieser Legislaturperiode kontinuierlich gestiegen, in der Altenpflege allein um insgesamt 10 Prozent (bis 2020). Auch während der Pandemie konnte ein Zuwachs in der Alten- und Gesundheits- und Krankenpflege verzeichnet werden. Dagegen stagnierte in anderen Branchen die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, bzw. ging teilweise zurück.
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Immer mehr Menschen beginnen eine Pflegeausbildung. Die neue Pflegeausbildung hat sich damit bereits in ihrem Einführungsjahr als attraktive Ausbildung erwiesen. Insgesamt haben 57.294 Auszubildende im Jahr 2020 mit der neuen generalistischen Pflegeausbildung begonnen. Die bereits sehr hohen Ausbildungszahlen aus dem Vorjahr konnten damit trotz der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Ausbildungsmarkt weiter gesteigert werden. Unterstützt wird die Einführungsphase der neuen Pflegeausbildung durch die „Ausbildungsoffensive Pflege“. Insgesamt ist die Zahl der begonnenen Pflegefachausbildungen seit Beginn dieser Legislaturperiode um 13,5 Prozent gestiegen.
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Die Löhne in der Pflege steigen und tragen zu mehr Wertschätzung und besseren Arbeitsbedingungen bei. In dieser Legislaturperiode betrug der Lohnzuwachs in der Altenpflege insgesamt 15,6 Prozent sowie in der Gesundheits- und Krankenpflege 9,8 Prozent (bis 2020). Damit liegt die Lohnentwicklung der beruflich Pflegenden deutlich über der durchschnittlichen Lohnentwicklung aller Branchen mit einem Gesamtanstieg von 6,8 Prozent.
Der Bericht erläutert die Umsetzung der für bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen vereinbarten KAP-Maßnahmen. Dazu gehören:
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Alle Pflegeeinrichtungen in der Altenpflege müssen Pflege- und Betreuungskräfte zukünftig nach Tarif entlohnen.
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In der Altenpflege wurden mehr Pflegefachkraft- und Pflegehilfskraftstellen geschaffen. Das bundeseinheitliche Personalbemessungsverfahren wurde gesetzlich verankert.
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Für Krankenhäuser wird gesetzlich vorgegeben, ein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsverfahren zu entwickeln.
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Die Ausbildungsoffensive Pflege wird weiter umgesetzt. Der Start der neuen Ausbildungen wird durch die Kampagne „Mach Karriere als Mensch!“ begleitet; der Bund unterstützt die Länder bei der Einführungsphase der neuen Pflegeausbildung mit einem Förderprogramm.
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Die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit bei beruflichen Weiterbildungen wurden ausgeweitet. Der erweiterte Zugang zur Weiterbildungsförderung für Beschäftigte, die Ausweitung der Förderleistungen und die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege.
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Die durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz angepassten Rahmenbedingungen für die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten werden verstärkt genutzt, u. a. durch Anwerbeaktivitäten der Bundesagentur für Arbeit. Dies umfasst beispielsweise die Vereinbarung von Vermittlungsabsprachen zur Gewinnung von Pflegefachkräften mit Drittstaaten. Für den Bereich der Anwerbung außerhalb der Projekte der Bundesagentur für Arbeit werden z.B. die Visaverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz sowie die Anerkennungsverfahren und Integrationsmaßnahmen unterstützt.
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Die Vereinfachung und Beschleunigung von Modellen zur Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Pflegefachpersonen verbessern die Versorgung und schaffen attraktivere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.
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Pflegefachpersonen haben jetzt mehr Befugnisse in der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. Ihre Fachkompetenz wird dadurch besser wahrgenommen und eingesetzt. Zugleich werden Versorgungsabläufe optimiert und vereinfacht.
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Die Partner der KAP machen durch Gute-Praxis-Beispiele deutlich, wie bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der verbandlichen, vertraglichen und betrieblichen Praxis umgesetzt werden können.
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Die KAP-Partner setzen die gesetzlichen Regelungen, die in dieser Legislaturperiode zur Digitalisierung auf den Weg gebracht wurden, kontinuierlich um, damit der Digitalisierungsgrad in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern weiter erhöht und Pflegekräfte dadurch entlastet werden.
Hintergrund
Die drei Bundesministerien BMG, BMFSFJ und BMAS haben zu Beginn dieser Legislaturperiode, im Juli 2018, die Konzertierte Aktion Pflege ins Leben gerufen, um den Arbeitsalltag von Pflegekräften spürbar zu verbessern. Zusammen mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern wurden in fünf Arbeitsgruppen konkrete Maßnahmen vereinbart und seitdem umgesetzt
Chronologie der Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege:
Weitere Informationen
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Pressemitteilung vom 20.08.2021
Zweiter Umsetzungsbericht der Konzertierten Aktion Pflege: Mehr Auszubildende, bundeseinheitliche Personalbemessung, tarifliche Entlohnung
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Pressemitteilung vom 13.11.2020
Konzertierte Aktion Pflege legt Umsetzungsbericht vor: Mehr Ausbildung, mehr Personal, mehr Geld
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Pressemitteilung vom 04.06.2019
Mehr Ausbildung, mehr Personal, mehr Geld – das bringt die Konzertierte Aktion Pflege