STIKO veröffentlicht neue Impfempfehlungen

24. August 2015. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut hat neue Impfempfehlungen veröffentlicht. Änderungen gibt es u. a. bei den Impfungen gegen Pneumokokken, Gelbfieber und Meningokokken des Serotyps B. 

24. August 2015

Die Schutzimpfung gilt als eine der effektivsten Maßnahmen zur Vorbeugung von Infektionen. Und wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst (Individualschutz), sondern auch andere. Schließlich stoppen oder verringern immunisierte Menschen die weitere Ausbreitung einer Infektionskrankheit. Zwar gibt es in Deutschland keine Impfpflicht, die Versicherten haben aber einen kostenfreien Anspruch auf Schutzimpfungen (mit Ausnahme von Schutzimpfungen für private Auslandsreisen). Voraussetzung für diesen Anspruch sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI). Die STIKO empfiehlt Impfungen mit einem hohen Wert für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit. Zu ihnen zählen die Immunisierungen gegen Masern, Mumps, Röteln, Tetanus, Poliomyelitis (Polio, Kinderlähmung), Diphterie, Pneumokokken oder Hepatitis B. Einen schnellen Überblick liefert der Impfkalender der STIKO, der in 16 Sprachen vorliegt.

Im Epidemiologischen Bulletin 34/2014 hat das Expertengremium nun seine aktuellen Impfempfehlungen veröffentlicht.

2+1-Schema bei Pneumokokken

Diese beinhalten vor allem Änderungen mit Blick auf den Schutz vor Pneumokokken, die u. a. Hirnhaut- und Lungenentzündungen verursachen können. So wurde die Zahl der notwendigen Grundimmunisierungen von drei auf zwei gesenkt. Sie erfolgen nun im Alter von zwei und vier Monaten. Im Alter von elf bis 14 Monaten gibt es eine Auffrischung, die notwendig ist, um den Individual- und Herdenschutz aufrechtzuerhalten. Für eine bestmögliche Wirksamkeit ist eine Verabreichung der einzelnen Impfdosen im jeweils empfohlenen Alter unbedingt erforderlich. Neue Daten zu dessen Wirksamkeit machten das sogenannte 2+1-Schema möglich. Für Frühgeburten, die vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche zur Welt kamen, gilt jedoch unverändert das bisherige 3+1-Schema mit vier Impfdosen.

Keine Auffrischimpfung soll es laut STIKO-Empfehlung bei Gelbfieber geben. Mehrere Studien der letzten Jahre wiesen hier auf einen lebenslangen Impfschutz nach einmaliger Impfung hin. Eine weitere Neuerung betrifft die Meningokokken der Serogruppe B, allem voran verantwortlich für die Meningitis (Hirnhautentzündung). Hier empfiehlt die STIKO zukünftig eine Impfung für Personen mit spezifischen Grundkrankheiten. Die Entscheidung über die Impfung fällt allerdings nach individueller Risikoabschätzung. Erweitert hat die STIKO ihre Empfehlungen bei Varizella-Zoster-Immunglobulinen. Zudem hat sie ihre Masern-Impfempfehlungen redaktionell überarbeitet. 

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