Herzensangelegenheit Kindergesundheit

1. Juni 2016. Jedes Kind hat ein Recht darauf, sich in natürlicher Weise entwickeln zu können, so der Artikel 1 der Genfer Kinderrechtserklärung von 1924. Die Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis U 9 und J1 tragen dazu bei, dass Kinder in Deutschland gesund aufwachsen.

01. Juni 2016

Jedes Kind soll sich in natürlicher Weise entwickeln können, so heißt es in Artikel 1 der Genfer Erklärung über die Rechte des Kindes von 1924. Für eine gesunde und natürliche Entwicklung brauchen Kinder ein gesundes Umfeld - und Menschen, denen Kindergesundheit eine Herzensangelegenheit ist.

Die Kinder- und Jugendärzte und -ärztinnen sorgen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis U 9 und J 1 für eine gesundes Aufwachsen ihrer jungen Patientinnen und Patienten, indem sie deren altersgemäße Entwicklung und den Gesundheitszustand überprüfen. Auch der Impfstatus wird bei den U-Untersuchungen betrachtet, so dass anstehende oder überfällige Impfungen vorgenommen werden können. Wie wichtig der Impfschutz ist, zeigt sich an den wiederholt auftretenden Masernausbrüchen in Deutschland.

Durch die U-Untersuchungen können Erkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt werden. Dabei wird auch auf besondere Belastungen und Gesundheitsgefahren für Kinder geachtet. Eltern und Kinder können, wenn nötig, gezielt beraten und auf Eltern-Kind-Angebote der Gesundheitsvorsorge vor Ort hingewiesen werden.

Sobald die ersten Zähne da sind, kümmern sich Zahnärzte und Zahnärztinnen bei den zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen um Zähne, Kiefer und Mundhöhle. Sie geben Tipps zur Mundhygiene und Ernährung und leiten dazu an, energisch gegen Kariesbakterien vorzugehen – durch regelmäßigen Einsatz von Zahnbürste, Zahnpasta und Zahnseide.

Eltern erhalten gleich nach Geburt ihres Kindes ein Untersuchungsheft für Kinder, in dem genau aufgelistet ist, wann welche U-Untersuchung ansteht. Die U- und J-Untersuchungen, die Schutzimpfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung – denn Gesundheitsvorsorge schon für die Kleinsten muss für alle verpflichtend und leistbar sein.

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