Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe in 1. Lesung im Bundestag

18. März 2016. Der Deutsche Bundestag hat heute (Freitag) in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Pflegeberufe beraten. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Ausbildungen in der Alten-, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen gemeinsamen Ausbildung mit den Berufsabschlüssen Pflegefachfrau und Pflegefachmann zusammengeführt werden. Dadurch werden die Grundlagen für ein Berufsbild "Pflege" geschaffen, das den stetig wachsenden Anforderungen an die Pflege der Zukunft entspricht.

18. März 2016

Pflegerinnen und Pfleger setzen sich tagtäglich unermüdlich für andere ein. Dafür haben sie gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung verdient. Wenn wir mehr Menschen für die Pflege begeistern wollen, brauchen wir aber auch eine moderne Ausbildung, die auf die veränderten Anforderungen in der Praxis vorbereitet und zugleich bessere Berufs- und Aufstiegschancen schafft. Viele Jahre wurde über die Reform geredet. Jetzt ist es Zeit, die Pflege und unsere Pflegekräfte durch eine zukunftsfähige Pflegeausbildung weiter zu stärken. Ich freue mich deshalb sehr über die große Zustimmung der Pflegekräfte und ihrer Verbände sowie der Wohlfahrtsverbände und aus der Wissenschaft zur neuen Pflegeausbildung.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Angesichts der demografischen Entwicklung ist die Sicherung der Fachkräftebasis in der Pflege eine gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe der kommenden Jahre. Gute Pflege kann ohne eine ausreichende Zahl qualifizierter und motivierter Pflegefachkräfte nicht gewährleistet werden. Das Pflegeberufsgesetz wird einen wesentlichen Beitrag leisten, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden.

Ergänzt wird das Gesetz durch eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die wesentliche Details insbesondere zu den Inhalten und der Struktur der Ausbildung enthalten wird. Eckpunkte zu dieser Verordnung liegen vor und können so in die weiteren Diskussionen zum Gesetzentwurf einbezogen werden.

Die gemeinsamen Ausbildungsinhalte werden künftig allen Auszubildenden in der Pflege gemeinsam vermittelt. Anschließend folgt eine Schwerpunktsetzung in der Alten-, der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Kinderkrankenpflege. Der größte Teil der Ausbildung findet in der Praxis beim jeweiligen Ausbildungsträger statt.

Die neue Ausbildung wird für die Auszubildenden im neuen Pflegeberuf bundesweit kostenfrei sein. Statt Schulgeld bezahlen zu müssen, sollen sie eine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Zusammenführung zu einem Beruf wird auch die Angleichung der Verdienste in der Altenpflege auf dem höheren Niveau der Krankenpflege unterstützen.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der erste Ausbildungsjahrgang ist für 2018 geplant. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Pflegeberufsgesetz.

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