Fragen und Antworten zum PsychVVG

Warum ist das PsychVVG jetzt notwendig?

Die Inanspruchnahme von psychiatrischen und psychotherapeutischen Leistungen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen – heute werden seelische Erkrankungen weitaus häufiger behandelt als früher. Das bringt neue Herausforderungen für das Versorgungssystem mit sich. Dieses Gesetz ist notwendig, damit die vorhandene Qualität der gesundheitlichen Versorgung bei einer steigenden Zahl seelisch kranker Menschen gesichert und dort, wo notwendig, verbessert wird. Um dieses Ziel zu unterstützen, sollen Behandlungen mit hohem Aufwand künftig besser vergütet werden als Behandlungen mit weniger hohem Aufwand.

Am 18. Februar 2016 haben Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Gesundheitspolitiker von CDU/CSU und SPD Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems vorgestellt. Diese werden mit dem neuen Gesetz umgesetzt.

Was ändert sich gegenüber dem bisher angestrebten Preissystem?

Die bisher vorgesehene Angleichung der krankenhausindividuellen Preise an ein landeseinheitliches Preisniveau entfällt. Damit eröffnet sich psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken im Rahmen der Budgetverhandlungen die Möglichkeit, dauerhaft krankenhausindividuelle Preise zu vereinbaren. So können regionale oder strukturelle Besonderheiten in der Leistungserbringung flexibel im Krankenhausbudget berücksichtigt werden.

 

Wie wird eine ausreichende Personalausstattung sichergestellt?

Die therapeutische Behandlung in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung stellt einen sehr personalintensiven Bereich dar. Die Versorgungsqualität hängt hier in besonderem Maße von Anzahl und Qualifikation des therapeutischen Personals ab. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird zur Stärkung der Versorgungsqualität beauftragt, ab 2020 verbindliche Mindestvorgaben zur personellen Ausstattung in seinen Qualitätsrichtlinien festzulegen. Die Vorgaben sollen zu einer leitliniengerechten Behandlung der Patientinnen und Patienten beitragen. Aufgrund der bislang fehlenden Transparenz hinsichtlich des Umsetzungsgrads der Personalvorgaben für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen wird eine entsprechende Nachweisverpflichtung eingeführt.

Unter der Bedingung, dass die Mindestvorgaben zur Personalausstattung erfüllt werden, erfolgt die Kalkulation des Entgeltsystems auf der Grundlage des Aufwands tatsächlich erbrachter Leistungen.

Was bedeutet "Krankenhausbehandlung ohne Bett"?

Es ist vorgesehen, dass die Krankenhäuser als neues Behandlungsangebot eine psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld einführen können (Home Treatment ). Da es sich hier um eine Krankenhausleistung handelt, spricht man auch von einer "Krankenhausbehandlung ohne Bett". Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und stationärer Behandlungsbedürftigkeit werden dabei durch mobile multiprofessionelle Behandlungsteams direkt zu Hause versorgt. Die Krankenhäuser können dabei auch Leistungserbringer im ambu-lanten Versorgungsbereich mit Teilleistungen beauftragen. Das Home Treatment macht die Versorgung psychisch Kranker flexibler und bedarfsgerechter.

Was verbessert sich in der Versorgung von seelisch kranken Menschen?

Persönliche Zuwendung ist für Menschen, die seelisch erkrankt sind, besonders wichtig. Hier setzt die verbindliche Mindestpersonalausstattung an. Die verbindliche Mindestpersonalausstattung in den psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken soll möglichst auf wissenschaftlichen Nachweisen beruhen und insbesondere Behandlungsstandards von hochwertigen Leitlinien berücksichtigen, um somit zu einer leitliniengerechten Behandlung der Patientinnen und Patienten beizutragen. 

Weiterhin führt das Behandlungsangebot "Home Treatment" für die Betroffenen zu geringeren Einschnitten in ihrem Alltagsleben. Es ermöglicht eine stärkere individuelle Ausrichtung der Behandlung auf ihr persönliches Lebensumfeld. Durch die "Krankenhausbehandlung ohne Bett" im häuslichen Umfeld können stationäre Aufenthalte vermieden oder verkürzt werden.

Wie ist der Zeitplan für die Einführung des neuen Entgeltsystems?

Die Phase, in der Krankenhäuser das System freiwillig anwenden können, wird bis Ende 2017 verlängert. Damit bleibt ausreichend Zeit, das neue Entgeltsystem im Sinne eines Budgetsystems auszugestalten. Durch das neue Entgeltsystem entstehen den Krankenhäusern in den Jahren 2017 bis 2019 weder Gewinne noch Verluste, die ökonomische Wirksamkeit beginnt 2020.

Stand: 3. August 2016
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