Vor 10 Jahren: Einführung des Gesundheitsfonds

2. Februar 2017. Vor genau 10 Jahren hat der Deutsche Bundestag mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz die Einführung des Gesundheitsfonds beschlossen. Durch ihn erhalten die gesetzlichen Krankenkassen seit dem Jahr 2009 Gelder, um Leistungen für die Versicherten, wie Arzt- oder Krankenhauskosten und Arzneimittel zu finanzieren.

02. Februar 2017

Die Höhe der Gelder setzt sich aus einer Pauschale pro Versichertem und einem variablen Anteil zusammen. Dieser hängt von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise dem Alter, dem Geschlecht oder Erkrankungen ab. Denn Krankenkassen haben eine ungleiche Versichertenstruktur: Einige haben überdurchschnittlich viele gut verdienende und gesunde Versicherte, andere versichern überdurchschnittlich viele kranke Menschen und Beitragszahler mit niedrigem Einkommen. Darüber hinaus erhalten alle Krankenkassen weitere Gelder zur Deckung der sonstigen Ausgaben wie zum Beispiel Verwaltungsausgaben. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Krankenkassen nicht dadurch im Wettbewerb benachteiligt werden, dass sie viele chronisch Kranke oder Mitglieder mit niedrigem Einkommen und geringen Beitragszahlungen versichern.

Bereits seit 1994 gibt es einen Ausgleich von Risikounterschieden zwischen den Krankenkassen, den sogenannten Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, der seitdem durch verschiedene gesetzliche Regelungen weiterentwickelt wurde. Vor Einführung des Gesundheitsfonds wurden Risikounterschiede durch Zahlungen zwischen den Krankenkassen ausgeglichen.

Mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz, das in wesentlichen Teilen am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, wurden die Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung weiterentwickelt und auf eine solide Grundlage gestellt. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wurde von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent abgesenkt. Jede Krankenkasse kann darüber hinaus einen kassenindividuellen, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben.

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