Zweiter Bericht über die Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik

Das Bundeskabinett hat heute den Zweiten Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik beschlossen, der dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet wird.

22. Januar 2020

Als Präimplantationsdiagnostik (PID) bezeichnet man die genetische Untersuchung von Zellen eines nach künstlicher Befruchtung gezeugten Embryos in vitro vor seiner Übertragung in die Gebärmutter. Dazu werden dem Embryo zu einem sehr frühen Zeitpunkt einzelne Zellen entnommen, die dann auf das Vorliegen bestimmter Erkrankungen (z. B. Chromosomenstörungen oder durch Genveränderungen verursachte und ererbte genetische Erkrankungen) hin untersucht werden. Die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ist nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) nur ausnahmsweise und nach zustimmender Bewertung einer Ethikkommission in einem zugelassenen Zentrum zulässig. In der Präimplantationsdiagnostikverordnung (PIDV) sind die organisatorischen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen für die Durchführung einer PID festgelegt.

Der alle 4 Jahre vorzulegende Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik enthält auf der Grundlage einer zentralen Dokumentation und anonymisierter Daten die Zahl der jährlich durchgeführten Maßnahmen sowie eine wissenschaftliche Auswertung. Der vorliegende Bericht berücksichtigt die Angaben bis Ende 2018. Die Zahl der Anträge mit zustimmender Bewertung überschreitet demnach im Jahr 2018 mit 319 nur unwesentlich die im Verordnungsgebungsverfahren formulierte Erwartung von 300 Anträgen pro Jahr. Ende September 2019 sind in Deutschland zehn PID-Zentren zugelassen und es bestehen fünf Ethikkommissionen für PID. Die bestehenden PID-Zentren sind kontinuierlich um reproduktionsmedizinische Einrichtungen erweitert worden.

Mit dem Bericht soll dem Deutschen Bundestag eine verlässliche Grundlage zur Verfügung gestellt werden, um die Praxis der PID überprüfen zu können. Der Erfahrungsbericht ist notwendig für eine verlässliche Einschätzung der Konsequenzen einer Anerkennung der PID.

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