Schärfere Strafen bei Gewalt gegen Ärzte

Spahn: „Wir schützen die, die uns beschützen“

Ärzte, Pfleger und Helfer in der Notfallversorgung sollen künftig besser gegen Übergriffe geschützt werden. Das ist Teil eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, der am 19. Februar 2020 vom Kabinett verabschiedet wurde. Damit reagiert die Bundesregierung auf die steigende Zahl von Gewalt gegen medizinisches Personal. Dafür soll der besondere strafrechtliche Schutz auf medizinisches Personal von ärztlichen Notdiensten und in Notfallambulanzen erweitert werden.

19. Februar 2020

Ärzte, Pfleger und Helfer in der Notfallversorgung sollen künftig besser gegen Übergriffe geschützt werden. Das ist Teil eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das am 19. Februar 2020 vom Kabinett verabschiedet wurde. Damit reagiert die Bundesregierung auf die steigende Zahl von Gewalt gegen medizinisches Personal. Dafür soll der besondere strafrechtliche Schutz auf medizinisches Personal von ärztlichen Notdiensten und in Notfallambulanzen erweitert werden.

Notfallversorgendes medizinisches Personal soll in den strafgesetzlichen Schutz einbezogen werden, den das Strafgesetzbuch (StGB) bereits bestimmten Berufsgruppen der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder des Rettungsdienstes gewährt. Bei ihrer Arbeit im Interesse der Allgemeinheit sind sie besonderen Gefahrensituationen ausgesetzt, deshalb sind sie als hilfeleistende Berufsgruppe besonders geschützt. In schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich.

Ärzte und Pflegekräfte werden gerade bei Not- und Nachtdiensten immer häufiger verbal oder sogar tätlich angegriffen. Das ist absolut inakzeptabel. Helfer genießen den besonderen Schutz unserer Gemeinschaft. Deshalb verschärfen wir die Strafen bei Gewalt gegen Ärzte, Pflegekräfte und Helfer in der Notfallversorgung. Davon soll das Signal ausgehen: Wir schützen die, die uns beschützen. Selbstverständlichkeiten des gesellschaftlichen Miteinanders stehen für uns nicht zur Disposition. Ärzte und Pflegekräfte verdienen Respekt. Dass wir das betonen müssen, ist allerdings traurig genug.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Zu den Gruppen, die einen besonderen Schutz benötigen, gehört auch das medizinische Personal in der Notfallversorgung. Dazu zählen Ärztinnen und Ärzte, auch Pflegerinnen und Pfleger, Hilfskräfte und alle, die medizinische Versorgung im Notfall leisten. Sei es in Ambulanzen nachts oder am Wochenende, in Notaufnahmen in Kliniken oder Versorgungszentren oder sei es im Notdienst zuhause bei Hilfsbedürftigen oder im Heim. Überall dort setzt sich medizinisches Personal besonderen Situationen außerhalb des regulären Praxis- oder Stationsbetriebs aus. Es ist besonders exponiert, gefährdet und im Allgemein- und Individualinteresse auch besonders schützenswert.

Diese verschiedenen Situationen medizinischer Versorgung, die nicht warten kann, haben eines gemeinsam, nämlich häufig Unübersichtlichkeit sowie gesteigerten Entscheidungs- und Handlungsdruck unter schwierigen Bedingungen. Die Ressourcen im Notdienst sind naturgemäß geringer als in der normalen Versorgung, schließlich sollen Notfälle behandelt werden, und nicht alle, d.h. diejenigen nicht, die auch warten könnten bis der reguläre Dienst wieder beginnt. Demgegenüber steht eine große gestiegene Nachfrage. Stress und Hektik sind ebenso häufig wie eine große hochfrequente Inanspruchnahme, aufgeregte Hilfesuchende und Begleitpersonen.

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