Deutschland stärkt Weltgesundheitsorganisation
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Pandemieabkommen zeigt Stärke der WHO
Die Bundesregierung fördert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit weiteren 10 Millionen Euro. Das gab Bundesgesundheitsministerin Nina Warken am Vortag der Weltgesundheitsversammlung (WHA) nach einem Treffen mit WHO-Generaldirektor Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus in Genf bekannt. Damit unterstützt Deutschland die eingeleiteten WHO-Reformen, die nach dem Rückzug der USA aus der Weltgesundheitsorganisation erforderlich werden.
Im Rahmen der Weltgesundheitsversammlung vom 19. bis 27. Mai 2025 soll neben den anstehenden Strukturreformen das internationale Pandemieabkommen Thema sein. Es enthält verbindliche Regelungen zur Stärkung von Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion. Das Abkommen wird voraussichtlich Anfang kommender Woche mittels einer Resolution angenommen.
Die anstehende Annahme des internationalen Pandemieabkommens zeigt, wozu die WHO-Mitgliedstaaten in der Lage sind: weltweit die Gesundheit der Menschen durch bessere Zusammenarbeit zu schützen. Das hätte kaum einer nach dem Rückzug der Vereinigten Staaten aus der WHO für möglich gehalten. Umso wichtiger ist es, dass die Weltgesundheitsorganisation ihren internen Reformprozess vorantreibt und sich auf ihre Kernaufgaben konzentriert: weltweite Gesundheitsüberwachung, Pandemieprävention, Krankheitsbekämpfung und gerechten Zugang zur Gesundheitsversorgung. Das unterstützt Deutschland im globalen und damit im eigenen Interesse.
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Ich danke Deutschland für sein nachhaltiges Vertrauen und Bekenntnis zur Globalen Gesundheit. Zu diesem für die WHO entscheidenden Zeitpunkt unterstreicht Deutschlands Beitrag sein Vertrauen in die Rolle der WHO und ihre Führungsqualitäten. Mit Deutschland als Partner werden wir weiterhin Länder unterstützen, Gemeinschaften schützen, und ein stärkeres, besser gerüstetes globales Gesundheitswesen für die Zukunft aufbauen.
Bereits Anfang April hatte Deutschland die WHO mit 2 Millionen Euro unterstützt. Diese Mittel werden zu den bisher geleisteten Beiträgen Deutschlands für die WHO i.H.v 323 Mio. USD für 2024/2025 (bestehend aus Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen) addiert.
Details des internationalen Pandemieabkommens im Einzelnen
1. Prävention:
- Das erste Mal in einem internationalen Vertragswerk wird anerkannt, dass man die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt im Zusammenhang sehen muss. Dieses sogenannte One-Health-Prinzip ist Grundlage dafür, Gesundheitsschutz neu zu denken.
- Zur Stärkung von Prävention soll zudem der Datenaustausch beschleunigt, die pandemischen Risiken reduziert, Ausbrüche besser überwacht, die Laborsicherheit gestärkt, Gesundheits- und Pflegefachkräfte besser geschützt und Notfallteams verstärkt werden.
2. Zugangs- und Vorteilsausgleichsmechanismus (PABS):
- Pathogene und Daten sollen für die Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug sollen Pharmaunternehmen der WHO zehn Prozent ihrer Produktion zur Verteilung insbesondere in ärmeren Ländern spenden und bis zu zehn Prozent zu günstigen Preisen abgeben. Details zu dieser Regelung müssen in einem Annex noch ausverhandelt werden. Diese Verhandlungen beginnen erst nach der WHA.
3. Technologietransfer:
- Technologietransfer wird gefördert, findet aber freiwillig statt. Das ist wichtig, nicht zuletzt um Innovationsfreundlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.
4. Souveränität:
- Mit dem Pandemieabkommen werden keine Souveränitätsrechte der Mitgliedstaaten angetastet. Dort ist festgehalten, dass Entscheidungen über konkrete Reaktionen auf Gesundheitskrisen nach wie vor von den einzelnen Ländern getroffen werden.
Hintergrund zum internationalen Pandemieabkommen
Das Pandemieabkommen soll auf der WHA angenommen werden, tritt aber erst in Kraft, wenn es von allen Mitgliedsländern ratifiziert wurde. Dafür müssen wichtige Teile aber noch weiter ausgearbeitet werden.