Ein Jahr Betrieb des Implantateregisters

Vor einem Jahr nahm das Implantateregister Deutschland (IRD) seinen Betrieb auf.

17. Juli 2025

Das IRD ist ein zentrales bundesweites Register und enthält Daten für Brustimplantate, Endoprothesen an Hüfte und Knie sowie Aortenklappen-Implantaten. Derzeit werden von den Gesundheitseinrichtungen monatlich mehr als 35.000 solcher Eingriffe digital gemeldet.

Mithilfe des Registers können frühzeitig Qualitäts- oder Sicherheitsmängel erkannt werden, die sonst nur bei großen Fallzahlen sichtbar werden würden. Darüber hinaus liefern die Daten auch wichtige Erkenntnisse für die Weiterentwicklung von Implantaten sowie der Operationstechniken.

Hintergrund

Implantateregister

Grundlage für das IRD ist das 2020 in Kraft getretene Implantateregistergesetz (IRegG) sowie ergänzend dazu die im Oktober 2021 in Kraft getretene Implantateregister-Betriebsverordnung (IRegBV), die die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb mit Echtdaten schafft und Details zum Betrieb des Registers regelt.

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