Spahn: „Versicherte sollen Kasse frei wählen können“

In einem Gastbeitrag erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Handelsblatt vom 25.03.19, wie ein neues Gesetz den fairen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen ermöglichen soll.

Wir haben in Deutschland eines der leistungsfähigsten und umfassendsten Gesundheitssysteme der Welt. Es garantiert heute einen Zugang zur Versorgung für jeden Bürger dieses Landes. Von Bismarck wurde es in die Form gebracht, in der es als System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis heute besteht.

Mit den Lahnsteiner Beschlüssen von 1992, in denen sich damals Union, FDP und SPD mit dem Gesundheitsminister Horst Seehofer einigten, wurde die GKV grundlegend modernisiert. Für die Mitglieder der GKV, die mit ihren Familien immerhin 90 Prozent der Bevölkerung ausmachen, wurde erstmalig die weitgehend freie Wahl der Krankenkasse möglich.  Seitdem müssen sich die Krankenkassen dem Preiswettbewerb stellen und sich stärker um die gute Versorgung und die Zufriedenheit ihrer Versicherten bemühen. Die GKV ist seit Lahnstein auf einen solidarischen Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit ausgerichtet.

Um einen fairen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu ermöglichen, mussten jedoch zugleich die unterschiedlichen Risikostrukturen der Kassen ausgeglichen werden, die mit den historisch gewachsenen Versichertenstrukturen zusammenhingen. Daher wurde der Risikostrukturausgleich (RSA) eingeführt, der die unterschiedlichen Versorgungskosten ausgleicht, die sich aus der ungleichen Verteilung von besser- und schlechter verdienenden, jüngeren und älteren, gesunden und kranken Versicherten und von Singles und Familien ergibt. So wurde ein solidarischer Rahmen geschaffen. Alle Krankenkassen sollten so quasi auf gleiche, faire Startbedingungen im Wettbewerb haben. Allerdings war dieser Ausgleich nie perfekt. Ulla Schmidt hat als Gesundheitsministerin zu Mitte des letzten Jahrzehnts daher das System weiterentwickelt. Im Zuge dieser Veränderungen haben die sogenannten Kassenarten weiter an Bedeutung verloren. Der Spitzenverband der Krankenkassen als Dachverband aller Kassen ist dagegen neu aufgebaut und gestärkt worden. Die Idee war ein Wettbewerb aller Kassen miteinander, die für die Aufgaben, die gesetzlich vorgesehen ein gemeinsames und einheitliches Agieren aller erfordern, sich qua Gesetz im Spitzenverband organisieren.

Allerdings wurde dieser Weg damals erst halb zurückgelegt. Denn die Kosten im seltenen Fall einer Schließung einer Krankenkasse werden noch immer nach historischer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kassenart ungleich verteilt. Das ist mit einer fairen Wettbewerbsordnung nicht vereinbar. Wir brauchen daher ein wettbewerbsneutrales Haftungssystem, das die Stabilität der GKV auch in derartigen Ausnahmefällen sichert. Der Wettbewerb beschränkt sich immer noch weitgehend auf den Preis – also den Zusatzbeitragssatz. Das ist zu wenig. Eine solidarische Wettbewerbsordnung sollte weitere Möglichkeiten des Wettbewerbs um die beste Organisation der Versorgung enthalten – im besten Sinne für die Patientinnen und Patienten.

Leider sind die Möglichkeiten für die Versicherten, ihre Krankenkasse frei auszuwählen, noch immer eingeschränkt. Das halte ich für einen Fehler. So stehen unter den zehn größten Krankenkassen derzeit lediglich fünf Krankenkassen bundesweit zum Beitritt offen. Es ist nur schwer zu vermitteln, warum einem gesetzlich Versicherten attraktive Zusatzleistungen, bestimmte Wahltarife oder günstigere Beiträge verwehrt werden, weil er scheinbar am falschen Ort wohnt. Das ist nicht solidarisch und begrenzt zudem den sinnvollen Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit.

Ein funktionsfähiger und gut regulierter Wettbewerb heißt übrigens auch, dass die Aufsicht einheitlicher wird. Vorwürfe, dass die Krankenkassen auf Ärztinnen und Ärzte einwirken, um über veränderte Diagnosekodierungen ihrer Patientinnen und Patienten – also indem man sie kränker macht, als sie sind – mehr Finanzmittel aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten, müssen durch einheitliches Einschreiten der Aufsicht der Vergangenheit angehören. Auch die sehr unterschiedlich zwischen den Kassen verteilten Rücklagen im System deuten auf Unwuchten hin. Die Krankenkassen sollen um die beste Versorgung konkurrieren. Dazu sollten wir eine Manipulationsbremse, eine Regionalkomponente und einen Risikopool für besonders kostenintensive Krankheitsfälle in den RSA einführen. Ein fairer und funktionierender Wettbewerb ist kein Selbstzweck, sondern die grundlegende Voraussetzung dafür, dass alle Kräfte zur Verbesserung der Versorgung gebündelt werden.

Nicht alles, was man sich hier vorstellen kann, muss auf einmal geschehen. Wir sind in der Gesundheitspolitik gut damit gefahren, stets Schritt für Schritt zu ändern. Jetzt ist in der Tradition dessen, was in Lahnstein begonnen wurde, ein nächster Schritt notwendig, um die Rahmenbedingungen für einen solidarischen Wettbewerb weiter zu verbessern.

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