Spahn: Wir schaffen eine moderne Ausbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Kabinett verabschiedet Entwurf des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

27. Februar 2019

Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung zugestimmt. Mit der Gesetzesnovelle wird die Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf eine neue Grundlage gestellt und die psychotherapeutische Versorgung verbessert. Künftig soll die Approbation als Psychotherapeutin oder als Psychotherapeut nach einem fünfjährigen Universitätsstudium erteilt werden. Für den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ist eine anschließende Weiterbildung notwendig. Der neue Studiengang soll zum Wintersemester 2020 erstmals angeboten werden.

Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Die Verkündung ist für die 2. Jahreshälfte 2019 vorgesehen. Ergänzend zu dem Gesetz wird noch eine Approbationsordnung entwickelt, die die Inhalte des Studiums und der psychotherapeutischen Prüfung näher regelt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind ein wichtiger Teil unserer Gesundheitsversorgung. Deshalb schaffen wir für sie eine eigenständige und fundierte universitäre Ausbildung. Damit wird ihre Qualifikation noch besser und ihr Beruf noch attraktiver. Das ist gut für Therapeuten und Patienten gleichermaßen.“

Die wesentlichen Regelungen des Gesetzentwurfs:

  • Psychotherapie soll ein eigenständiges universitäres Studienfach werden

  • Das Studium gliedert sich in ein 3-jähriges Bachelor- und ein 2-jähriges Masterstudium.

  • Das Studium wird mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen.

  • Bei bestandener Prüfung wird die Approbation (Erlaubnis zur Behandlung) erteilt.

  • Die neue Berufsbezeichnung lautet Psychotherapeutin und Psychotherapeut.

  • An das Studium schließt sich eine nach Landesrecht zu organisierende Weiterbildung in stationären und ambulanten Einrichtungen an.

  • Im ambulanten und stationären Bereich werden die Behandlungsleistungen, die Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) im Rahmen ihrer Weiterbildung erbringen, von den Krankenkassen vergütet. Damit können PIWs in der vertragsärztlichen Versorgung im Angestelltenverhältnis beschäftigt und vergütet werden.

  • Mit Abschluss der Weiterbildung sind die Psychotherapeuten berechtigt, sich ins Arztregister eintragen zu lassen und sich um eine Zulassung für die Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung zu bewerben.

Die inhaltliche Ausgestaltung der neuen Studiengänge wird in der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten näher geregelt werden. Im Ausbildungsziel des Gesetzes werden die Kompetenzen beschrieben, die insbesondere zur Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung befähigen sollen. Gestärkt werden soll auch die wissenschaftliche Kompetenz, die zur Mitwirkung an einer Überprüfung und Weiterentwicklung psychotherapeutischer Verfahren befähigen soll.

Im Einzelnen zielt die Ausbildung darauf ab, die psychotherapeutischen Kompetenzen zu erwerben, die grundlegend zur Behandlung von Patientinnen und Patienten aller Altersstufen befähigen. Die Ausbildung soll die Breite der wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren umfassen. Nur mit einem breit angelegten Studium können die künftigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine sichere Entscheidung für ein späteres Vertiefungsverfahren in der Weiterbildung treffen.

Das seit 1998 geltende Psychotherapeutengesetz hatte den Zugang zum Beruf und die Ausbildung erstmals gesetzlich geregelt. Das Gesetz wird heutigen Ansprüchen jedoch nicht mehr in vollem Umfang gerecht. Bisher müssen Psychotherapeuten ein Vollstudium der Psychologie oder – bei den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Pädagogik – mit anschließender Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten oder zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten absolvieren. In der Ausbildung besteht kein Anspruch auf Vergütung. Die Approbation wird nach Abschluss der Ausbildung erteilt.

Zudem enthält der Entwurf der Gesetzesnovelle einen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) zur Ergänzung der Psychotherapie-Richtlinie. Um eine verbesserte und zeitgerechtere psychotherapeutische Versorgung zu erreichen, wird der G-BA beauftragt, eine berufsgruppenübergreifende koordinierte Zusammenarbeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit anderen Leistungserbringern zu regeln.

Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.