Erklärung von Kanzleramtsminister Helge Braun und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Tracing-App

26. April 2020

Um Kontaktpersonen von Corona-Infizierten schnell und einfach warnen zu können, setzt die Bundesregierung auf die Entwicklung einer Tracing-App, die auf Freiwilligkeit beruht, datenschutzkonform ist und ein hohes Maß an IT-Sicherheit gewährleistet.

Dazu erklären Kanzleramtsminister Helge Braun und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

„Wir verfolgen als Bundesregierung bei der Entwicklung einer Tracing-App einen Ansatz, der auf Freiwilligkeit beruht, datenschutzkonform ist und ein hohes Maß an IT-Sicherheit gewährleistet. Hauptziel aus epidemiologischer Sicht ist es, Infektionsketten möglichst frühzeitig zu erkennen und zu unterbrechen.

Um diese Anforderungen zu erfüllen, sollen zwischen zwei oder mehreren Nutzern der Anwendung, die sich über einen längeren Zeitraum in kritischer Nähe zueinander aufhalten, temporäre verschlüsselte Identitäten ausgetauscht werden. Im Infektionsfall wird ohne Identifikation der Kontaktpersonen der infizierten Nutzer eine Benachrichtigung veranlasst. Die Kontaktperson erhält so eine entsprechende Warnung. 

Unser Ziel ist es, dass angesichts der bereits erfolgenden Öffnungen nach den umfangreichen Kontaktbeschränkungen sehr bald die Tracing-App einsatzbereit ist und in der Bevölkerung sowie der Zivilgesellschaft eine breite Akzeptanz findet. Die Nutzung der App durch möglichst große Teile der Bevölkerung ist die Grundlage ihres Erfolges.

Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Bundesregierung auf eine dezentrale Softwarearchitektur, die die in Kürze zur Verfügung stehenden Programmierschnittstellen der wesentlichen Anbieter von mobilen Betriebssystemen nutzt und gleichzeitig die epidemiologische Qualitätssicherung bestmöglich integriert. Das bedeutet konkret, dass wir den Einsatz einer konsequent dezentralen Softwarearchitektur für die Anwendung in Deutschland vorantreiben werden. Darin soll auch die Möglichkeit integriert werden, dass Bürgerinnen und Bürger freiwillig in pseudonymisierter Form Daten zur epidemiologischen Forschung und Qualitätssicherung an das Robert Koch-Institut übermitteln können. 

Die Bundesregierung wird für die Nutzung dieser Möglichkeit werben, weil es wichtig ist, eine ausreichende Datenlage zu generieren, mit der Aussagen zum Infektionsgeschehen möglich sind und die epidemiologische Relevanz von Kontakten bewerten zu können, um perspektivisch möglichst zielgenaue Quarantäne auszulösen. Durch die Einbindung von Testlaboren könnte darüber hinaus eine möglichst frühzeitige Warnung an kritische Kontakte von positiv getesteten Patienten erfolgen.“

Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.