Für einen fairen und sauberen Sport: Bundesregierung berät weitere Schritte gegen Doping

Evaluierungsbericht und Handlungsempfehlungen zum 2015 eingeführten Anti-Doping-Gesetz

02. Dezember 2020

Im Dezember 2015 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport in Kraft getreten. Kern war die Einführung des Straftatbestands des Selbstdopings. Dieser erfasst erstmalig die Leistungssportlerinnen und -sportler, die dopen oder die gedopt an sportlichen Wettbewerben teilnehmen, um sich Vorteile im sportlichen Wettbewerb zu verschaffen. Die Auswirkungen des Anti-Doping-Gesetzes in der Praxis sind jetzt erstmals umfassend untersucht worden. Den Evaluierungsbericht hat das Kabinett heute zur Kenntnis genommen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: "Doping ist nicht nur unfair. Es gefährdet auch die Gesundheit. Deswegen war es richtig, den Missbrauch von Medikamenten im Sport gesetzlich zu erschweren. Herstellung und Besitz von Dopingmitteln sind unter Strafe gestellt worden. Das wirkt, wie diese Studie zeigt."

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt: „Doping hat ganze Sportarten an den Rand des Abgrunds gebracht. Doping ist Verrat am fair play, dem Grundwert jedes Wettkampfs. Das Anti-Doping-Gesetz ist ein deutliches Zeichen des Rechtsstaats, Betrüger und ihre Hintermänner zur Verantwortung zu ziehen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass wir weitergehen müssen: Wir wollen eine spezifische Kronzeugenregelung schaffen, um die Insider zu schützen, die mit ihrem Wissen Doping offenlegen. Wir brauchen diesen sichtbaren Anreiz, um den Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen in diesem abgeschotteten Bereich zu erleichtern. Weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften können die Strafverfolgung effektiver machen, dazu werde ich auf die Landesjustizministerinnen und -minister zugehen.“

Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Wir wollen einen sauberen und fairen Sport. Zum Schutz der Gesundheit der Sportler und des fairen Wettkampfs haben wir das Anti-Doping-Gesetz beschlossen. Die Ergebnisse der Evaluierung zeigen: Das Gesetz hat sich bewährt. Das wird etwa an der Vervierfachung der Verurteilungen mit Dopingbezug seit 2016 von 115 auf 460 deutlich. Besonders freue ich mich über die gemeinsame Empfehlung, eine bereichsspezifische Kronzeugenregelung in das Anti-Doping-Gesetz einzuführen. Durch diesen Anreiz für Sportlerinnen und Sportler, ihr Wissen zu teilen, wird die Dopingbekämpfung noch schlagkräftiger. Die Empfehlung sollten wir nun zeitnah noch in dieser Legislaturperiode umsetzen.“

Mit dem Anti-Doping-Gesetz wurde erstmalig eine Strafbarkeit für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler geschaffen, die Dopingmittel oder Dopingmethoden anwenden, um sich Vorteile in einem Wettbewerb des organisierten Sports zu verschaffen. Ihnen drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen. Die gewerbsmäßige Herstellung oder der Handel mit Dopingmitteln ist ebenso wie die Abgabe an Jugendliche ein Verbrechen mit einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Der im Gesetz vorgesehene Evaluierungsbericht basiert auf den Ergebnissen einer Studie der – mit Zustimmung des Bundestages – beauftragten Rechtsprofessoren Elisa Hoven (Universität Leipzig) und Michael Kubiciel (Universität Augsburg). Die Sachverständigen haben von den Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellte Akten ausgewertet und Interviews mit Expertinnen und Experten, etwa bei den Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Schwerpunktgerichten, den Athletenvertretungen, der Nationalen Anti Doping Agentur, dem Deutschen Olympischen Sportbund und der Zollverwaltung geführt. Der Evaluierungsbericht enthält zudem eine Auswertung der vorhandenen Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistik.

Die beteiligten Bundesministerien bewerten im Evaluierungsbericht die Empfehlungen der Sachverständigen. Darauf aufbauend schließt der Evaluierungsbericht mit Handlungsempfehlungen. Es wird empfohlen, die Begrenzung des Täterkreises auf Leistungssportlerinnen und Leistungssportler zu überprüfen und eine zusätzliche bereichsspezifische Kronzeugenregelung einzuführen. Athletinnen und Athleten sollen durch die Sportverbände stärker als bislang über die Hinweisgebersysteme der Nationalen und der Welt Anti-Doping Agentur – NADA und WADA – informiert werden. Zugleich werden die Einrichtung von weiteren Schwerpunktstaatsanwaltschaften der Länder und spezialisierte Fortbildungsangebote zum Anti-Doping-Gesetz empfohlen.

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