Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2021

03. September 2021

Die 103 gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Halbjahr 2021 ein Defizit von 1,9 Mrd. Euro verbucht. Hierbei ist berücksichtigt, dass die Krankenkassen in diesem Jahr pro Quartal rund 2 Mrd. Euro ihrer Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abführen. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen Ende Juni 2021 rund 14,8 Mrd. Euro und entsprechen damit im Durchschnitt 0,6 Monatsausgaben. Die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve für die einzelnen Krankenkassen beträgt 0,2 Monatsausgaben.

"Die Pandemie hat auch im 1. Halbjahr 2021 die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich geprägt. Trotzdem ist es uns gelungen, für 2021 die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen stabil und damit die Sozialabgaben unter 40 Prozent zu halten. Das ist auch das gesetzlich festgelegte Ziel für 2022. Sobald im Oktober eine aktuelle Finanzprognose für die GKV vorliegt, prüfen wir, ob der von der Koalition beschlossene ergänzende Bundeszuschuss von sieben Mrd. Euro angepasst werden muss. Klar ist: Die Bundesregierung steht zur gesetzlichen Sozialgarantie."

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von rund 138,4 Mrd. Euro standen Ausgaben von rund 140,3 Mrd. Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei nahezu konstanten Versichertenzahlen einen Zuwachs von 6,4 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz war im 1. Halbjahr stabil bei 1,28 Prozent und damit leicht unterhalb des Ende Oktober 2020 für das Jahr 2021 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,3 Prozent.

Unterschiedliche Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse, die aufgrund ihrer Sonderstellung im System der GKV keine Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abführt, erzielte einen Überschuss von 22 Mio. Euro. Alle anderen Krankenkassenarten verzeichneten Defizite in unterschiedlichen Höhen. So betrug das Defizit der Allgemeinen Ortskrankenkassen rund 1,6 Mrd. Euro, das der Ersatzkassen 14 Mio. Euro, die Innungskrankenkassen verzeichneten ein Defizit von 25 Mio. Euro, die Betriebskrankenkassen 235 Mio. Euro und die KNAPPSCHAFT buchte ein Defizit von 18 Mio. Euro. Einzelkassenbezogen verbuchten 72 Krankenkassen Defizite und 30 Krankenkassen Überschüsse. In dieser Heterogenität der Finanzergebnisse spiegelt sich auch die unterschiedliche Verteilung der Finanzreserven der einzelnen Krankenkassen als Maßstab für die Vermögensabführung wider. Von den rund 4 Mrd. Euro, die dem Gesundheitsfonds von allen gesetzlichen Krankenkassen im 1. Halbjahr zugeführt und als Zuweisungen wieder an die Krankenkassen ausgezahlt wurden, haben die AOKen etwa 2,1 Mrd. Euro, die Ersatzkassen etwa 1,1 Mrd. Euro, die Betriebskrankenkassen rund 400 Mio. Euro, die Innungskrankenkassen 240 Mio. Euro und die KNAPPSCHAFT knapp 100 Mio. Euro aufgebracht.

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2021 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 5,9 Mrd. Euro verfügte, verzeichnete im 1. Halbjahr 2021 ein Defizit von 311 Mio. Euro.

Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3,3 Prozent. Dieser Anstieg blieb damit weiter hinter den Veränderungsraten der Jahre vor Beginn der Covid-19-Pandemie mit durchschnittlich über vier Prozent zurück.

Der Anstieg der gesamten Einnahmen des Gesundheitsfonds um 15,6 Prozent geht zu einem großen Teil auf die Erstattungen des Bundes im Rahmen der Covid-19-Pandemie zurück. Diese beliefen sich im 1. Halbjahr 2021 auf ca. 10,7 Mrd. Euro.

Entwicklungen bei den Ausgaben

Bei den Krankenkassen gab es im 1. Halbjahr 2021 einen absoluten Ausgabenzuwachs bei Leistungen und Verwaltungskosten von 6,4 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 6,7 Prozent, die Verwaltungskosten um 0,3 Prozent. Bei der Interpretation dieser Veränderungsraten ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Ausgabenzuwächse des 1. Halbjahrs auf einen sehr niedrigen Ausgabensockel des entsprechenden Vorjahreshalbjahres aufsetzen, der insbesondere im 2. Quartal des vergangenen Jahres während des ersten Lockdowns von erheblichen Rückgängen bei den von den Krankenkassen zu tragenden Ausgaben in einer Reihe von Leistungsbereichen geprägt war. Da der Ausgabensockel des 2. Halbjahres 2020 deutlich höher lag als im 1. Halbjahr, ist tendenziell zu erwarten, dass sich die Zuwachsraten im weiteren Jahresverlauf wieder abflachen werden.

Zweistellige Ausgabenzuwächse gab es im 1. Halbjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum vor allem bei Heilmittel (+23,4 Prozent), bei zahnärztlicher Behandlung (+13,2 Prozent) und beim Zahnersatz (+22,1 Prozent) sowie bei ärztlichen Früherkennungsmaßnahmen (+13,4 Prozent). Diese hohen Zuwächse sind zum einem Teil auf Einbrüche im Leistungsgeschehen des Vergleichshalbjahres zurückzuführen, zu einem anderen Teil auf deutliche Preisanhebungen beispielsweise bei Heilmitteln oder auf Leistungsausweitungen beim Zahnersatz (höhere Zuschüsse).

Auch die großen Ausgabenbereiche haben sich deutlich auf einer niedrigen Ausgangsbasis des Vorjahreszeitraums dynamisch entwickelt. So sind die Ausgaben der Krankenkassen für Krankenhausbehandlungen um 5,7 Prozent, für ambulant-ärztliche Behandlungen um 6,8 Prozent und für Arzneimittel um 4,1 Prozent gestiegen. Die Dynamik ist basisbedingt bei den Krankenhausausgaben auf den starken Belegungsrückgang im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 zurückzuführen. Aus Bundesmitteln haben die Krankenhäuser bzw. Vorsorge- und Reha-Einrichtungen von Januar bis Juni 2021 insgesamt rund 5,2 Mrd. Euro an Ausgleichszahlungen erhalten.

Die Krankengeldausgaben stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,5 Prozent. Die darin enthaltenen Aufwendungen für Kinderkrankengeld, die allerdings lediglich rund 4 % der gesamten Ausgaben für Krankengeld ausmachen, haben sich hingegen mehr als verdoppelt. Dies ist vor allem auf die Erweiterung des Anspruchs für Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen, und die Verlängerung der möglichen Anspruchsdauer zurückzuführen.

Bei der Interpretation der Daten des 1. Halbjahres ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, v. a. bei Ärzten und Zahnärzten, von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen.

Weitere Entwicklung

Mit dem GVWG hat der Gesetzgeber bereits einen ergänzenden Bundeszuschuss von 7 Mrd. Euro für das Jahr 2022 beschlossen. Ferner ist das Bundesministerium für Gesundheit verpflichtet, per Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und Zustimmung des Bundestages bis Jahresende die Höhe des ergänzenden Bundeszuschusses für 2022 so anzupassen, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz stabil bei 1,3 Prozent und somit der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz auch im kommenden Jahr unter 40 Prozent bleibt. Die Höhe des Anpassungsbedarfs wird nach Auswertung der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises, der im Oktober zusammenkommt, festgelegt. Der Schätzerkreis, der sich aus den Finanzexperten des Bundesamts für Soziale Sicherung, des GKV-Spitzenverbands und des Bundesministeriums für Gesundheit zusammensetzt, hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausgaben und Einnahmen der GKV für das laufende und das kommende Jahr auf Basis dann vorliegender aktuellster Erkenntnisse zu prognostizieren.

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