Für Pflegende wird es leichter

Für die Verhinderungs-Pflege und die Kurzzeit-Pflege gibt es Geld.
Ab dem 1. Juli 2025 gibt es nur noch einen Betrag für beide Sachen zusammen.
Die Pflegenden können selbst wählen.

30. Juni 2025

Manche Menschen brauchen Pflege.
Aber die Pflege-Person kann nicht immer da sein.
Dann können die Menschen Verhinderungs-Pflege bekommen.
Das heißt:
Eine andere Person pflegt sie in dieser Zeit.

Manche Menschen brauchen auch Kurzzeit-Pflege.
Das heißt:
Die Menschen gehen für eine kurze Zeit in ein Pflege-Heim.

Für die Verhinderungs-Pflege und die Kurzzeit-Pflege gibt es Geld.
Ab dem 1. Juli 2025 gibt es nur noch einen Betrag für beide Sachen zusammen.
Die Menschen können selbst wählen.
Und sie können das jedes Jahr neu wählen.

Es folgt ein Zitat von Ministerin Nina Warken in schwerer Sprache:

Sie sagt:

Wer Angehörige pflegt und dabei eine Auszeit benötigt, soll sich nicht noch mit komplizierten Rechenmodellen für Pflegeleistungen befassen müssen. Mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag vereinfachen wir den Zugang und ermöglichen pflegebedürftigen Menschen und ihren Pflegenden, flexibel zwischen Leistungen der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu wählen und entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse einzusetzen. Das stärkt die Pflegenden und hält eine selbstbestimmte und würdevolle Pflege aufrecht.

Bundes-Gesundheits-Ministerin Nina Warken

Das Zitat ist zu Ende. 
Es bedeutet in Leichter Sprache:

Manche Menschen pflegen ihre Angehörigen.
Das heißt:
Sie kümmern sich um ihre Familie.
Diese Menschen brauchen manchmal eine Pause.
Dann können sie eine Pflege-Leistung bekommen.

Eine Pflege-Leistung ist zum Beispiel:

  • Kurzzeit-Pflege
  • Verhinderungs-Pflege.

Die Menschen sollen nicht viel rechnen müssen.
Deshalb gibt es jetzt den Gemeinsamen Jahres-Betrag.

Mit dem Gemeinsamen Jahres-Betrag können die Menschen wählen:

  • Wollen sie eine Kurzzeit-Pflege?
  • Wollen sie eine Verhinderungs-Pflege?

Und sie können das für sich selbst entscheiden.
So können die Menschen ihre Angehörigen besser pflegen.

Einfache Regeln

  • Die Regeln sollen einfacher werden.
    Zum Beispiel:
    Die Verhinderungs-Pflege soll bis zu 8 Wochen im Jahr dauern können.
    Das ist dann genauso lange wie bei der Kurzzeit-Pflege.
  • Noch eine neue Regel für die Verhinderungs-Pflege:
    Man muss nicht mehr 6 Monate lang Pflege bekommen haben.
    Man die Verhinderungs-Pflege schon früher bekommen.
    Das ist dann so wie bei der Kurzzeit-Pflege.
  • Es gibt auch neue Regeln für Infos über die Pflege:
    Die Menschen mit Behinderung sollen wissen:
    Wie viel Geld bekommen sie im Jahr für die Pflege?
    Und wie viel Geld hat die Pflege schon bekommen?

Hintergrund

Es gibt ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Pflege-Unterstützungs- und -entlastungs-Gesetz (PUEG).
Das Gesetz gibt es seit dem 23. Juni 2023.
Das Gesetz hat neue Regeln für die Verhinderungs-Pflege und die Kurzzeit-Pflege.

Die neuen Regeln kommen in 2 Schritten.

  1. Der erste Schritt ist am 1. Januar 2024.
    Dann gibt es neue Regeln für die Verhinderungs-Pflege.
    Die neuen Regeln sind für junge Menschen mit Pflege-Grad 4 oder 5.
    Die Menschen müssen unter 25 Jahre alt sein.
  2. Der zweite Schritt ist am 1. Juli 2025.

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Ein zertifizierter Übersetzer für Leichte Sprache hat den Text geprüft.

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