Deutscher Bundestag beschließt GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (FQWG)

05. Juni 2014

Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) beschlossen.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung der Bundesrates.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Unsere Gesellschaft wird älter, dadurch werden auch die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung langfristig steigen. Wenn wir weiterhin eine hochwertige Versorgung sicherstellen wollen, ohne die Krankenkassenmitglieder über Gebühr zu belasten, müssen wir die Finanzstruktur der Gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig festigen. Mit den heute beschlossenen Neuregelungen machen wir die Gesetzliche Krankenversicherung zukunftsfest. Wir sichern einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen und stärken die Qualität in der Versorgung. Davon profitieren vor allem die Versicherten.“

Beitragssätze

Durch das Gesetz wird zum 1. Januar 2015 der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent abgesenkt werden. Die Hälfte, nämlich 7,3 Prozent, trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Der bisherige mitgliederbezogene Beitragssatzanteil von 0,9 Prozentpunkten entfällt. Stattdessen können die Krankenkassen künftig einkommensabhängig Zusatzbeiträge erheben. Dadurch wird die Beitragsautonomie der einzelnen Krankenkassen gestärkt. Gleichzeitig wird durch eine Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs die Zielgenauigkeit der Zuweisungen, die die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, verbessert.

Jedes Krankenkassenmitglied hat über ein Sonderkündigungsrecht die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln, wenn Zusatzbeiträge erhoben oder erhöht werden. Das motiviert die Krankenkassen, ihre Zusatzbeiträge möglichst gering zu halten, indem sie gut wirtschaften und zugleich eine gute Versorgung anbieten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass jedes einzelne Mitglied bei der erstmaligen Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags mit einem gesonderten Schreiben seiner Krankenkasse auf das Sonderkündigungsrecht und das Informationsangebot des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen über die Zusatzbeiträge der verschiedenen Krankenkassen hingewiesen wird.

Qualitätsinstitut

Das Gesetz schafft die Voraussetzung für die Gründung eines fachlich unabhängigen, wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

„Die Patienten haben ein Recht darauf zu erfahren, wo sie gute Leistungen bekommen. Schließlich geht es um ihre medizinische Versorgung. Mit dem Qualitätsinstitut bringen wir mehr Sachlichkeit und Transparenz in die Qualitätsdebatte. Das ist gut für die Patienten, aber auch für die Ärzte und Krankenhäuser, die tagtäglich sehr gute Arbeit leisten.“, so Bundesgesundheitsminister Gröhe.

Versorgung mit Hebammenhilfe

In das Gesetz wurden im parlamentarischen Verfahren auch Regelungen aufgenommen, mit denen Hebammen im Hinblick auf steigende Prämien für ihre Berufshaftpflichtversicherung finanziell entlastet werden. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Hebammenverbände werden verpflichtet, Regelungen darüber zu treffen, dass Hebammen mit typischer weise geringeren Geburtenzahlen bereits für die Zeit ab dem 1. Juli 2014 einen befristeten Vergütungszuschlag auf bestimmte Abrechnungspositionen erhalten. Davon profitieren Hebammen, die Hausgeburten betreuen, Hebammen, die freiberuflich in Geburtshäusern tätig sind, sowie Beleghebammen, die in der 1:1-Betreuung arbeiten. Gleichzeitig regelt das Gesetz, dass Hebammen ab dem 1. Juli 2015 einen Sicherstellungszuschlag erhalten, wenn sie die zu vereinbarenden Qualitätsanforderungen erfüllen und aufgrund zu geringer Geburtenzahlen durch die Prämie wirtschaftlich überfordert sind.

Dazu erklärt Hermann Gröhe: "Es freut mich, dass es uns in kürzester Zeit gelungen ist, die betroffenen Hebammen effektiv zu unterstützen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass sich Eltern auch in Zukunft auf die wertvolle Unterstützung der Hebammen und eine hohe Qualität der Geburtshilfe verlassen können."

Unabhängige Patientenberatung

Außerdem weitet das Gesetz die Förderung der unabhängigen Patientenberatung (UPD) deutlich aus, um insbesondere das Angebot der telefonischen Beratung zu verbessern. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem Gesetz stärken wir die unabhängige Patientenberatung und sorgen dafür, dass Patientinnen und Patienten, die eine unabhängige Informationen und Rat suchen, diese auch erhalten.“

PEPP

Eine weitere Regelung des GKV-FQWG aus dem parlamentarischen Verfahren betrifft die Verlängerung der Einführungsphase des pauschalierenden Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser und Fachabteilungen (PEPP) um zwei Jahre. Für die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen bedeutet das, dass sie auch in den Jahren 2015 und 2016 frei darüber entscheiden können, ob sie bereits das neue oder noch das alte Vergütungssystem anwenden wollen

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