Vermeidung von Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem
Bundesgesundheitsministerium schreibt Förderprojekt aus
Das Bundesministerium für Gesundheit will mit einem Forschungsprojekt neue Erkenntnisse über die Anwendung von Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem in Deutschland und über Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung gewinnen. Ein öffentlich ausgeschriebenes Projekt soll untersuchen, wie häufig es zu Zwangsmaßnahmen kommt und wie das psychiatrische Hilfesystem weiter verbessert werden kann. Außerdem umfasst der Projektauftrag einen Überblick über die aktuelle internationale Forschung in dem Bereich.
Die gesetzlichen Regelungen für Zwangsmaßnahmen finden sich in Landesgesetzen, im Betreuungsrecht sowie im Strafrecht. Vor dem Hintergrund internationaler Abkommen und aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung sind die gesetzlichen Regelungen in den letzten Jahren nochmals verschärft worden. Ziel ist es, Zwangsmaßnahmen unter strikter Beachtung der Freiheitsrechte der Betroffenen soweit wie möglich zu vermeiden.
Das Projekt "Vermeidung von Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem" soll im ersten Quartal 2016 beginnen. Vorgesehen ist eine dreijährige Projektlaufzeit. Antragsberechtigt sind Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung und ihre Träger, Fachhochschulen und Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie als gemeinnützig anerkannte Körperschaften.
Bewerbungen können bis zum 23.11.2015 eingereicht werden. Weitere Informationen unter: www.bund.de