Gutachten zu Therapieangeboten für von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche

Auftrag an Universitätsklinikum Eppendorf

15. Oktober 2015

Das Bundesministerium für Gesundheit hat das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf mit der Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens zu den Therapieangeboten für psychisch traumatisierte, von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche beauftragt. Darin soll eine Bestandsaufnahme des Angebots und der Finanzierung an Therapien in Deutschland dargestellt werden. Die Ergebnisse sollen im Frühjahr 2017 vorliegen. Sie sollen dazu beitragen, das Angebot und die Qualität der Therapieangebote gezielt zu verbessern.

Es ist zentrales Anliegen der Bundesregierung, Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Vernachlässigung zu schützen, Familien in Belastungssituationen zu unterstützen und Betroffenen bestmögliche Hilfestellung zu geben. Hierzu sind in den letzten Jahren verschiedene Initiativen und Regelungen auf den Weg gebracht worden, die Maßnahmen zur Prävention und Intervention im Kinderschutz verbessern und bestehende Hilfsangebote ergänzen sollen. Das Gutachten soll nun gezielt die Hilfs- und Leistungsangebote für Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalttaten geworden sind, in den Blick nehmen.

Die Vergabe des Gutachtens knüpft an den Abschlussbericht des Runden Tisches zum Thema "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" an. Der Runde Tisch hat festgestellt, dass die bestehenden Therapieangebote im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich angemessene Leistungen für die Betroffenen ermöglichen. Insbesondere im Hinblick auf Körper- und Kreativtherapien und auf die Integration verschiedener traumaspezifischer Verfahren in die Therapie wird in der Praxis von Betroffenen zusätzlicher Bedarf an Therapieangeboten gesehen. Der Runde Tisch hat sich in seinem Abschlussbericht daher dafür ausgesprochen, eine Erweiterung der Therapieangebote um verfahrensübergreifende traumaspezifische und nonverbale Methoden zu prüfen.

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