Internationaler Tag der Pflege
Berlin, 12. Mai 2016
Der Internationale Tag der Pflege wird jährlich am 12. Mai begangen. Der Tag erinnert an den Geburtstag der britischen Krankenpflegerin und Pionierin der modernen Krankenpflege, Florence Nightingale.
Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, fordert mehr Wertschätzung und Anerkennung für die Pflegekräfte in Deutschland. "Die Pflege ist ein anspruchsvoller und komplexer Beruf. Unsere Pflegekräfte verfügen über ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz und Professionalität. Gleichzeitig braucht es viel Empathie, um Patienten und Pflegebedürftige ihren Bedürfnissen entsprechend zu versorgen. Gerade der Tag der Pflege sollte daher ein Tag des ganz besonderen Dankes für dieses Engagement sein."
Neue Umfrage: Hohe Anerkennung für Pflegende – Zustimmung zu neuen Pflegeleistungen
Die große Mehrheit der Bevölkerung (95 Prozent) hält den Pflegeberuf für einen fachlich anspruchsvollen Beruf mit Zukunft, 98 Prozent sind der Meinung, dass Pflegende mehr Anerkennung für ihre Arbeit erhalten sollten. Das ist das Ergebnis einer vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage von Infratest dimap 2016. Die große Mehrheit der Bevölkerung hält zudem die Leistungsverbesserungen, die in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht wurden, für wichtig und richtig: 97 Prozent finden es richtig, Angehörige bei der Pflege zu Hause weiter zu entlasten, damit sie die Pflege und ihren Alltag vereinbaren können. Seit dem 1. Januar 2015 können Unterstützungsleistungen, wie z.B. Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege besser in Anspruch genommen werden. 66 Prozent der Bevölkerung halten es zudem für wichtig, dass demenziell Erkrankte künftig einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff – Personalausstattung muss angepasst werden
Ab dem 1. Januar 2017 gelten ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade abgelöst. Damit kann besser erfasst werden, was Pflegebedürftige noch selbst können und wo sie Hilfe benötigen – unabhängig davon, ob sie an einer Demenz oder an körperlichen Einschränkungen leiden. Demenziell Erkrankte erhalten dadurch erstmals gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Gleichzeitig setzt die Hilfe künftig deutlich früher an: In den nächsten Jahren werden bis zu 500.000 Menschen zusätzlich erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Auch die Situation in den Pflegeeinrichtungen wird sich verbessern: Bis Herbst 2016 müssen neue Pflegesätze vereinbart und damit auch die Personalausstattung in den Einrichtungen überprüft und an den Bedarf angepasst werden. Dadurch können die Verantwortlichen auf Landesebene und die Pflegeeinrichtungen für nachhaltige Verbesserungen in der Personalsituation sorgen. Zudem wird die Pflege-Selbstverwaltung gesetzlich verpflichtet, ein wissenschaftliches Personalbemessungssystem zu entwickeln und zu erproben.
Tariflöhne müssen refinanziert werden
Durch das Erste Pflegestärkungsgesetz wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2015 die Bezahlung von Pflegekräften nach Tariflohn abgesichert: Es wurde gesetzlich klargestellt, dass die Bezahlung von Pflegekräften nach Tariflohn sowie entsprechende Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen durch die Kostenträger refinanziert werden müssen. Pflegeeinrichtungen müssen dazu nachweisen, dass sie ihren Pflegekräften auch tatsächlich Tariflöhne bezahlen. Die Vereinbarung von Tariflöhnen erfolgt durch die Tarifvertragsparteien. Um Lohndumping zu verhindern, wird der 2010 eingeführte Pflege-Mindestlohn zudem zum 1. Januar 2017 angehoben.
Bürokratieabbau schafft mehr Zeit für die Pflege
Damit Pflegekräfte mehr Zeit für die Pflege haben und nicht durch unnötige Formulare belastet werden, unterstützt das Bundesgesundheitsministerium Pflegeeinrichtungen beim Bürokratieabbau. Mit dem Projekt Ein-STEP des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, werden Pflegeeinrichtungen unterstützt, die Pflegedokumentation in der Praxis effizienter zu gestalten, ohne fachliche Standards zu vernachlässigen oder Haftungsrisiken zu erzeugen. Bislang haben sich mehr als 9.200 Pflegeeinrichtungen für eine Umstellung auf das neue Modell entschieden. Das Bundesgesundheitsministerium hat zudem gesetzlich klargestellt, dass die Zeiteinsparungen durch das neue Dokumentationsmodell tatsächlich den Pflegekräften und damit den Pflegebedürftigen zugutekommen und nicht für Personaleinsparungen oder Einsparungen bei den Kostenträgern missbraucht werden dürfen.
Zusätzliche Betreuungskräfte verbessern den Pflegealltag
Durch das Erste Pflegestärkungsgesetz wurden die Voraussetzungen geschaffen, damit die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen auf bis zu 45.000 nahezu verdoppelt werden kann. Zusätzliche Betreuungskräfte unterstützen die wichtige Arbeit der Pflegefachkräfte, indem sie mit Pflegebedürftigen beispielsweise spazieren gehen, malen und basteln, Bewegungsübungen machen, gemeinsam lesen, spielen, in den Gottesdienst gehen oder einfach nur da sind und zuhören. Dadurch tragen sie dazu bei, den Pflegealltag spürbar zu verbessern. Das bestätigt auch eine Studie, die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums durchgeführt wurde. Dabei gaben die Mitarbeiter in den Pflegeeinrichtungen an, dass sich die Betreuungsangebote bei der großen Mehrheit der Heimbewohner positiv auswirken, etwa in Form von höherer Zufriedenheit, besserer Stimmungslage oder Verminderung der inneren Unruhe. Allein für das Jahr 2015 wurden etwa 12.000 neuen Stellen für zusätzliche Betreuungskräfte geschaffen, außerdem wurde die Stundenzahl vieler Teilzeitkräfte aufgestockt. Zum 31. Dezember 2015 haben deutlich über 95 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen und über 60 Prozent der teilstationären Pflegeeinrichtungen zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt.
Die Berufsausbildung wird modernisiert und für die Auszubildenden kostenfrei
Mit insgesamt mehr als 137.000 Auszubildenden in der Krankenpflege (64.022), Kinderkrankenpflege (6.928) und Altenpflege (66.285) gab es auch im Schuljahr 2014/2015 einen Ausbildungsrekord. Wir werden aber in Zukunft noch mehr Pflegekräfte brauchen, deshalb soll auch die Pflegeausbildung modernisiert und attraktiver gestaltet werden. Der Entwurf für ein neues Pflegeberufsgesetz befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Die Ausbildungen in der Alten-, Kinderkranken- und Krankenpflege sollen zu einer gemeinsamen Ausbildung mit Schwerpunktsetzung weiterentwickelt werden. Denn Pflegekräfte müssen in Pflegeeinrichtungen zunehmend auch mehrfach und chronisch Kranke versorgen. Und eine Pflegekraft im Krankenhaus braucht Kenntnisse in der Versorgung demenziell Erkrankter. Mit der neuen Pflegeausbildung werden Pflegekräfte besser auf diese veränderten Anforderungen in der Pflege vorbereitet. Außerdem erhalten Pflegekräfte mehr Berufs- und Aufstiegschancen. Das Schulgeld wird abgeschafft, stattdessen wird eine Ausbildungsvergütung bezahlt. Ergänzend zur fachberuflichen Pflegeausbildung wird erstmals eine bundesgesetzliche Grundlage für ein Pflegestudium geschaffen. Das trägt dazu bei die Pflegequalität weiter zu steigern. Nach einer repräsentativen Infratest dimap-Befragung aus dem Jahr 2016 sind 65 Prozent der Bevölkerung der Meinung, dass die Ausbildung zur Alten- und Krankenpflege in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erfolgen sollte.
Mehr Pflegekräfte am Krankenbett
Durch das Krankenhausstrukturgesetz erhalten Kliniken bis zu 830 Millionen Jahr zusätzlich pro Jahr, um dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen: Mit dem Pflegestellen-Förderprogramm fließen den Kliniken 2016 bis 2018 Fördermittel von bis zu 660 Millionen Euro zu, ab 2019 stehen dauerhaft bis zu 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Ab 2017 erhalten Krankenhäuser zudem einen Pflegezuschlag von insgesamt 500 Millionen Euro. Er wird nach den Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser verteilt. Damit erhalten Krankenhäuser einen Anreiz, eine angemessene Pflegeausstattung vorzuhalten. Außerdem ist gesetzlich geregelt, dass Tarifkostensteigerungen im Bereich der Krankenhauspflege refinanziert werden müssen.