Hermann Gröhe: „Grundsatz Reha vor Pflege stärker in den Köpfen verankern“

Fachtagung zu Rehabilitation vor und in der Pflege

14. Juni 2017

Heute findet die Fachtagung des Bundesministeriums für Gesundheit mit dem Titel „Rehabilitation vor und in der Pflege – Bestandsaufnahme und Perspektiven“ in Berlin statt.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Rehabilitation kann helfen, eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder hinauszuzögern. Und für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kann eine alltagsnahe Reha die Lebensqualität entscheidend verbessern. Deshalb muss Reha ein wesentlicher Bestandteil der Versorgung von Menschen werden, die pflegebedürftig sind oder bei denen Pflegebedürftigkeit eintreten könnte. Mit der Pflegereform und dem Präventionsgesetz haben wir die Möglichkeiten für gesundheitliche Vorsorge und Rehabilitation deutlich ausgebaut. Diese gesetzlichen Regelungen müssen jetzt von allen Beteiligten in der Pflege, aber auch den Krankenkassen mit Leben gefüllt werden. Wir brauchen bessere Zugangsmöglichkeiten, persönlich abgestimmte Beratungs- und Reha-Angebote und eine engere Zusammenarbeit von Pflege und Reha. Der Grundsatz Reha vor Pflege muss stärker in den Köpfen verankert werden.“

Im Rahmen der Tagung tauschen sich rund 100 Fachleute aus Praxis und Wissenschaft über Erfahrungen und Möglichkeiten der stärkeren Nutzung von Rehabilitationsmaßnahmen für Pflegebedürftige Menschen oder zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit aus. Diskutiert wird dabei etwa über zielgerichtete Beratung für Betroffene, eine engere trägerübergreifende Zusammenarbeit von Prävention, Rehabilitation und Pflege und einen besseren Zugang zu Reha-Maßnahmen, die auf den Einzelnen abgestimmt sind. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen etwa zur Trägerschaft und Finanzierung der Rehabilitationsmaßnahmen sollen in den Blick genommen werden.

In Deutschland erhalten fast drei Millionen pflegebedürftige Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. In der laufenden Wahlperiode wurde die Pflegeversicherung weitreichend umgebaut, die Leistungen deutlich ausgeweitet und stärker als bisher auf die persönlichen Bedingungen und Notwendigkeiten der Versorgung hin ausgerichtet.

Das neue Begutachtungsverfahren in der Pflege erfasst die Rehabilitationsbedarfe Pflegebedürftiger deutlich besser. Die Empfehlungen der Medizinischen Dienste zu notwendigen Reha-Maßnahmen im Rahmen der Begutachtung erfolgen nun auf Basis bundeseinheitlicher Grundlagen.

Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.