Spahn: "Die Menschen müssen auf die Sicherheit von Arzneimitteln vertrauen können"
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (Rede zu Protokoll gegeben):
Jeden Tag bekommen Tausende Patienten in Deutschland Arzneimittel verordnet: Arzneimittel, die helfen sollen und nicht schaden. Auf die Sicherheit dieser Arzneimittel müssen die Menschen vertrauen können. Und sie können darauf vertrauen, dass wir alles für diese Sicherheit tun.
Es gab in letzter Zeit Fälle, durch die das Vertrauen erschüttert wurde: ein verunreinigter Wirkstoff im Blutdrucksenker Valsartan, falsch dosierte Krebsmedikamente eines kriminellen Apothekers in Bottrop, die Anwendung eines in der medizinischen Wissenschaft noch nicht hinreichend bekannten und mutmaßlich fehlerhaft hergestellten Stoffes in der Krebsbehandlung durch einen Heilpraktiker in Brüggen-Bracht und schließlich mutmaßlich gestohlene Krebsmedikamente aus Griechenland, die durch Lunapharm auf den deutschen Markt gelangten.
Der Arzneimittelmarkt ist ein globaler Markt mit globalen Lieferketten, mit zum Teil hohen Gewinnmargen, die diesen Markt auch anfällig für Missbrauch machen. Deshalb ist es zum Beispiel wichtig, dass die Qualität von Wirkstoffen aus Drittländern streng kontrolliert werden kann. Deshalb wollen wir genau dort, wo Schwachstellen durch die genannten Skandale offenbar wurden, mit diesem Gesetz Regelungen schaffen, die die Sicherheit erhöhen und mit denen wir das Vertrauen wiederherstellen.
Wir erweitern die Kompetenzen der Bundesoberbehörden für den Rückruf von Arzneimitteln, und wir stärken die Koordinierungsfunktion auf Bundesebene, damit wir etwa bei drohenden Versorgungsmängeln schnell und länderübergreifend handeln können.
Wir erweitern die Überwachung der Arzneimittelhersteller durch die Landesbehörden. Sie werden mehr Möglichkeiten bekommen, Betriebe zu inspizieren, auch im Ausland.
Wir geben auch den Krankenkassen Druckmittel gegenüber Lieferanten in die Hand, indem sie bei mangelhaften Arzneimitteln Regressansprüche geltend machen können. Dadurch steigt das Interesse der Pharmafirmen, mangelfreie Arzneimittel auch sicher zu gewährleisten und vor allem Zulieferer von Wirkstoffen genauer zu kontrollieren.
Wenn Heilpraktiker verschreibungspflichtige Arzneimittel herstellen und bei ihren Patienten anwenden wollen, benötigen sie zukünftig eine behördliche Erlaubnis.
Und nicht zuletzt ein Punkt, der Versicherte unmittelbar betrifft: Wenn sie infolge eines Rückrufes auf ein anderes Medikament ausweichen müssen, sind sie von der Zahlung befreit.
Sicherheit bedeutet auch Versorgungssicherheit in Zukunft. Wir geben in unserem Gesundheitssystem ein großes soziales Versprechen, dass wir Versorgung zu jeder Zeit, an fast jedem Ort gewährleisten. Um das einzulösen, werden wir mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen einsetzen müssen. Auch dazu gibt es in diesem Gesetz wieder konkrete Ziele.
Wer einen Arzt in einer Onlinesprechstunde kontaktiert – das ist jetzt schon möglich –, der soll dort – das regeln wir in diesem Gesetz – auch ein elektronisches Rezept ausgestellt bekommen können. Um das zu ermöglichen, verpflichten wir die Selbstverwaltung, die dafür maßgeblichen Vertragswerke anzupassen, und wir beauftragen die Gematik, bis Mitte 2020 die nötigen technischen Maßnahmen zur flächendeckenden Einführung des E-Rezepts umzusetzen.
Alles in allem ein wichtiges Gesetz für sichere Versorgung, für das ich jetzt gute parlamentarische Beratung wünsche.