Spahn: "Die Menschen müssen auf die Sicherheit von Arzneimitteln vertrauen können"

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (Rede zu Protokoll gegeben):

Jeden Tag bekommen Tausende Patienten in Deutschland Arz­neimittel verordnet: Arzneimittel, die helfen sollen und nicht schaden. Auf die Sicherheit dieser Arzneimittel müssen die Menschen vertrauen können. Und sie können darauf vertrauen, dass wir alles für diese Sicherheit tun.

Es gab in letzter Zeit Fälle, durch die das Vertrauen erschüttert wurde: ein verunreinigter Wirkstoff im Blut­drucksenker Valsartan, falsch dosierte Krebsmedika­mente eines kriminellen Apothekers in Bottrop, die An­wendung eines in der medizinischen Wissenschaft noch nicht hinreichend bekannten und mutmaßlich fehlerhaft hergestellten Stoffes in der Krebsbehandlung durch ei­nen Heilpraktiker in Brüggen-Bracht und schließlich mutmaßlich ge­stohlene Krebsmedikamente aus Griechenland, die durch Lunapharm auf den deutschen Markt gelangten.

Der Arzneimittelmarkt ist ein globaler Markt mit glo­balen Lieferketten, mit zum Teil hohen Gewinnmargen, die diesen Markt auch anfällig für Missbrauch machen. Deshalb ist es zum Beispiel wichtig, dass die Qualität von Wirkstoffen aus Drittländern streng kontrolliert werden kann. Deshalb wollen wir genau dort, wo Schwachstellen durch die genannten Skandale offenbar wurden, mit die­sem Gesetz Regelungen schaffen, die die Sicherheit er­höhen und mit denen wir das Vertrauen wiederherstellen.

Wir erweitern die Kompetenzen der Bundesoberbe­hörden für den Rückruf von Arzneimitteln, und wir stär­ken die Koordinierungsfunktion auf Bundesebene, damit wir etwa bei drohenden Versorgungsmängeln schnell und länderübergreifend handeln können.

Wir erweitern die Überwachung der Arzneimittel­hersteller durch die Landesbehörden. Sie werden mehr Möglichkeiten bekommen, Betriebe zu inspizieren, auch im Ausland.

Wir geben auch den Krankenkassen Druckmittel ge­genüber Lieferanten in die Hand, indem sie bei mangel­haften Arzneimitteln Regressansprüche geltend machen können. Dadurch steigt das Interesse der Pharmafirmen, mangelfreie Arzneimittel auch sicher zu gewährleisten und vor allem Zulieferer von Wirkstoffen genauer zu kontrollieren.

Wenn Heilpraktiker verschreibungspflichtige Arznei­mittel herstellen und bei ihren Patienten anwenden wol­len, benötigen sie zukünftig eine behördliche Erlaubnis.

Und nicht zuletzt ein Punkt, der Versicherte unmittel­bar betrifft: Wenn sie infolge eines Rückrufes auf ein an­deres Medikament ausweichen müssen, sind sie von der Zahlung befreit.

Sicherheit bedeutet auch Versorgungssicherheit in Zu­kunft. Wir geben in unserem Gesundheitssystem ein gro­ßes soziales Versprechen, dass wir Versorgung zu jeder Zeit, an fast jedem Ort gewährleisten. Um das einzulö­sen, werden wir mehr Digitalisierung im Gesundheits­wesen einsetzen müssen. Auch dazu gibt es in diesem Gesetz wieder konkrete Ziele.

Wer einen Arzt in einer Onlinesprechstunde kontak­tiert – das ist jetzt schon möglich –, der soll dort – das regeln wir in diesem Gesetz – auch ein elektronisches Rezept ausgestellt bekommen können. Um das zu er­möglichen, verpflichten wir die Selbstverwaltung, die dafür maßgeblichen Vertragswerke anzupassen, und wir beauftragen die Gematik, bis Mitte 2020 die nötigen technischen Maßnahmen zur flächendeckenden Einfüh­rung des E-Rezepts umzusetzen.

Alles in allem ein wichtiges Gesetz für sichere Ver­sorgung, für das ich jetzt gute parlamentarische Beratung wünsche.

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