Spahn: „Intensivpflege wird besser“

Bundestag beschließt Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

Klicken Sie auf den Button, um den Inhalt nachzuladen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesundheitsversorgung zu verbessern, auch dort, wo es Qualitätsmängel gibt, wo es berechtigte Ansprüche und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger und der Betroffenen gibt, das ist genau einer der Schwerpunkte unserer Gesundheitspolitik in den letzten zwei Jahren. So reiht sich dieses Gesetz zur Verbesserung in der Intensivpflege und übrigens auch in der Rehabilitation ein in eine ganze Reihe weiterer Gesetzgebungsverfahren, die in gleicher Art und Weise zu Veränderungen und Verbesserungen führen; auch das ist mir wichtig. Es geht nicht nur um das Ergebnis und den Inhalt. Es geht auch um das Verfahren, in dem wir miteinander beraten haben - Beratungen, Debatten, ein Gesetzgebungsprozess, der am Ende konstruktiv, kritisch - ja - zu Veränderungen und Verbesserungen führt. Ich verstehe Gesetzgebung im Deutschen Bundestag - und das nicht nur als Bundesminister, sondern auch als Mitglied des Bundestages - doch genau mit diesem Zweck versehen, nämlich dass man durch Beratungen Gesetze besser macht. Dafür machen wir doch diesen ganzen Prozess miteinander.

Deswegen wundere ich mich immer, dass es dann am Ende kritisiert wird, wenn wir zu Änderungen kommen. Ich verstehe Debatten eigentlich genau als Mittel, um zu Verbesserungen, Kompromissen und Lösungen zu kommen, und zwar zu Lösungen für intensivpflichtige Patienten: 24 Stunden, 7 Tage die Woche, ein sehr sensibler Bereich. Man wundert sich: Wir haben in so vielen Bereichen des Gesundheitswesens, in kleinsten und größeren, Qualitätsvorgaben. Aber in diesem sensiblen Bereich gibt es bisher keine einheitlich definierten Qualitätsvorgaben. Es gibt an zu vielen Stellen keine Kontrolle, und das ändern wir zum Schutz und zur Unterstützung derjenigen, die sich zu oft selbst gar nicht wehren können. Es dient ihrem Schutz.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Herr Minister, erlauben Sie zwei Zwischenfragen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und aus der Fraktion der AfD? Ich weise darauf hin, dass dies Ihre Redezeit locker um einige Minuten verlängern wird.

Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:

Quasi verdoppelt.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Zunächst, genau.

Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:

Bitte schön.

Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Schulz-Asche beschwert sich, dass sie nicht genügend Zeit hatte. Na ja, aber egal. - Sie haben gesagt - das ist auch völlig richtig -, dass ein Gesetz im Verfahren verbessert werden soll. Aber was wir hier haben - ich habe dieses Gesetz wirklich von Anfang an begleitet und beobachtet, Öffentlichkeitsarbeit dazu gemacht, mit Aktivisten geredet, mit Leuten, die beatmet werden - Und jetzt seien Sie mal ruhig! Denn das hier ist kein Konflikt zwischen den drei demokratischen Oppositionsfraktionen und der SPD. Halten Sie einfach einmal die Luft an! Ich will jetzt etwas mit Herrn Spahn klären.

Sie haben von Anfang an gewusst, dass es eine Gruppe von dauerhaft beatmeten Patienten gibt, bei denen es auch keine Entwöhnung geben kann, die zu Recht befürchtet hat - weil der erste Entwurf in dieser Frage ganz klar gewesen ist -, dass es grundsätzlich die Möglichkeit geben soll, dass der MDK über eine Verlegung in besondere Wohnformen entscheiden können soll. Jetzt muss man sagen: Wir sind 50 Wochen später, und diese Menschen und ihre familiären Strukturen haben 50 Wochen lang richtig Angst gehabt. Schon wenn es darum geht, eine Schulbegleitung zu beantragen, und das abgelehnt wird, ist das für Familien richtig brutal hart. Ich weiß nicht, Herr Minister, ob Sie sich vorstellen können, was es bedeutet, wenn Familien 50 Wochen lang, wenn Menschen 50 Wochen lang Angst davor haben, in ein Heim verlegt zu werden.

Warum haben Sie, Herr Minister, nicht vorher eingelenkt? Warum haben Sie nicht an der Stelle signalisiert, dass Sie einsehen, dass es gesetzliche Klarheit braucht, um hier das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen klar zu regeln?

Warum haben Sie das nicht gemacht, sondern haben diese Leute in Angst gelassen?

Und warum haben Sie gestern im Gesundheitsausschuss sinngemäß behauptet, dass für diese Angst die Oppositionsfraktionen zuständig seien, dass wir diese Angst ausgelöst hätten? Warum haben Sie das gesagt, wenn doch im Entwurf klar gewesen ist, dass diese Angst berechtigt gewesen ist? Warum haben Sie dieses Leid verursacht, Herr Minister?

Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:

Zuerst einmal: Soweit ich mich erinnere, waren Sie gar nicht anwesend. Aber unabhängig davon - Ja, ich finde schon: Wenn man hier zitiert, dann sollte man wenigstens dabei gewesen sein.

- Waren Sie dann zugeschaltet? Sie waren jedenfalls nicht im Raum. Dann entschuldige ich mich.

- Was regt ihr euch denn - (Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie war zugeschaltet!)

Ich habe Sie nicht gesehen. So. Sie waren zugeschaltet, was ich nicht wusste. Wir müssen uns alle offensichtlich daran gewöhnen, dass wir Ausschusssitzungen mittlerweile so machen, dass wir uns nicht mehr alle gegenseitig sehen. Das ist doch jetzt gar kein Anlass zur Empörung.

Zum Zweiten habe ich ab dem ersten Entwurf - ich kann mich noch sehr genau erinnern an den ersten Tag der Debatte; ich habe diese nämlich mindestens genauso intensiv geführt wie Sie, ob Sie es mir glauben oder nicht, und am Ende mit dem gleichen Ziel -, ab dem ersten Tag gesagt, dass das, was Sie gerade wieder unterstellt haben, zu keinem Zeitpunkt unsere Absicht und unser Ziel gewesen ist und dass wir am Ende eine Gesetzesformulierung finden werden, die genau das sicherstellt. Genau das habe ich vom ersten Tag an gesagt - vom ersten Tag an.

Dann muss man sich schon die Frage stellen, ob, wenn ich das als Bundesminister sage und auch die Koalition das vom ersten Tag an sagt, es dann richtig ist, jeden Tag aufs Neue entsprechende Äußerungen zu machen. Diese Frage stelle ich schon.

Wir haben vom ersten Tag an gesagt, dass wir das nicht wollen und dass wir sicherstellen wollen, dass das nicht passiert. Wir werden es sicherstellen, und wir tun es auch.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Herr Minister, wir haben eine weitere Zwischenfrage.

- Bitte, es macht keinen Sinn, auf diese Art und Weise in eine Zwiesprache einzutreten.

Sie haben das Wort, Herr Kollege.

Martin Sichert (AfD):

Vielen Dank. - Herr Minister, Sie haben ganz zu Anfang Ihrer Rede gesagt, dass das Ziel sein muss, die Gesundheitsversorgung zu verbessern. In ein ähnliches Horn hat heute früh der Bundesfinanzminister Olaf Scholz gestoßen, der gesagt hat: Es muss unser Ziel sein, mit den 218 Milliarden Euro, die jetzt an Schulden auf Bundesebene neu aufgenommen worden sind, den Sozialstaat auszubauen.

Wir haben aber hier ein Gesetz, bei dem vom „Wunsch“ weggegangen wurden zum „berechtigten Wunsch“ - der natürlich auch eine Wirtschaftlichkeitsprüfung impliziert. Ja, es wurde einiges verbessert. Aber es steht jetzt immer noch der „berechtigte Wunsch“ drin, und es droht immer noch, dass Tausende bis Zehntausende Euro Zuzahlungen auf die Patienten zu Hause zukommen.

Die Menschen in diesem Land sind keine Ware. Es geht um das Seelenheil der Menschen, die bei ihrer Familie, bei ihren Verwandten zu Hause sein wollen, die sagen: „Wir haben in den Pflegeheimen teilweise katastrophale Situationen“, und die sich dann tatsächlich dort abgeschoben fühlen.

Die Frage, die ich an Sie habe, ist: Wir haben heute früh 218,5 Milliarden Euro neue Schulden beschlossen. Wir sehen, die Bundesregierung ist jederzeit bereit, Hunderte Milliarden Euro teure Versprechen einzugehen, wenn es um irgendwelche Finanzierungsprogramme der Europäischen Union geht. Warum versucht man hier, die paar Euro bei den Schwächsten der Gesellschaft einzusparen?

Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:

Der Umstand, dass gerade ein Vertreter Ihrer Fraktion hier eine solche Bemerkung macht, würde mich jetzt zu vielerlei Kommentaren veranlassen können; die spare ich mir jetzt an dieser Stelle.

- Na ja, also wie Sie sich insbesondere zu dieser besonders betroffenen Gruppe von Menschen, die Unterstützung brauchen, verschiedentlich äußern, Vertreter Ihrer Partei, und sich dann hier so hinzustellen: Das ist nicht nur doppelzüngig, da fielen mir auch noch manch andere Worte zu ein. Das will ich Ihnen einmal klipp und klar sagen.

Aber unabhängig davon, sagen wir auch sehr klar - und wir machen auch die entsprechenden Regelungen -, dass eben nicht der Geldbeutel darüber entscheiden soll, sondern Notwendigkeiten, und vor allem auch Notwendigkeiten zur Erbringung der notwendigen Qualität und zur Erfüllung der Bedürfnisse. Dazu gehört, dass wir auch in großem finanziellen Umfang Eigenbeteiligungen, Zuzahlungen, zwei- bis dreitausend Euro im Monat für stationäre Pflege wegnehmen - ein Wunsch, der von vielen Familien an uns herangetragen worden ist. Die gesagt haben: Für unsere familiäre Situation und die Situation des Pflegebedürftigen wäre eine stationäre Unterbringung eigentlich besser; aber wir können sie uns nicht leisten. - Und darauf geben wir eine klare Antwort: Die Kosten werden in Zukunft übernommen.

Auch im ambulanten Bereich machen wir qualitativ einen großen Sprung nach vorn. „Berechtigte Wünsche“ - Frau Kollegin Schmidt hat darauf hingewiesen - ist ein bekannter Begriff, auch schon aus dem SGB IX. Aber drehen Sie das einmal um: Was heißt denn das? Was ist denn das Gegenteil von einem „berechtigten Wunsch“? Sie wären doch die ersten, die infrage stellen würden, wenn auch die finanziert würden.

- Da bin ich mir aber ziemlich sicher.

Unabhängig davon haben wir hier qualitativ einen ziemlichen Fortschritt für die Betroffenen. Dass nämlich die Zielvereinbarung über die Nachbesserung sowohl in der Pflege wie möglicherweise auch baulich alle an einen Tisch bringt, auch die anderen Sozialversicherungsträger und Kostenträger, ob es die Jugendhilfe ist, ob es die Eingliederungshilfe ist, ob es andere Beteiligte sind, das hat es vorher so nicht gegeben, im SGB V - Krankenversicherung - schon gar nicht. Das ist ein qualitativer Schritt nach vorne für die Menschen, die besonderen Schutz und besondere Unterstützung brauchen.

Sie brauchen auch Kontrolle von Qualität an bestimmten Stellen; es ist gerade schon angesprochen worden. Wir haben es erlebt, dass Pflegedienste Pflegefachkräfte abgerechnet und in Rechnung gestellt haben - es geht hier teilweise um 20 000, 25 000 Euro im Monat für diese Intensivpflege - und Hilfskräfte oder zu wenig Personal eingesetzt haben. Wir haben es erlebt, dass im dritten Stock einer kleinen Altbauwohnung, ohne dass irgendjemand davon wusste, fünf Wachkomapatienten, Beatmungspatienten, die gar keine Chance hatten, sich zu wehren, unter sehr schwierigen Umständen gepflegt worden sind und es an keiner Stelle irgendeine Kontrolle gegeben hat. Genau diese Art von Pflege wollen wir nicht mehr haben, nämlich zum Schutz und zur Unterstützung derjenigen, die sich selbst nicht wehren können.

Das bringt mich zu den beatmeten Patienten, zum Teil mit Luftröhrenschnitt. Experten sagen uns, dass bis zu zwei Drittel der beatmeten Patienten in Deutschland eigentlich von dieser Beatmung entwöhnt werden könnten. Zwei Drittel! Sie werden aber nicht entwöhnt wegen organisatorischer, struktureller Probleme in den Abläufen und wegen falscher finanzieller Anreize. Es ist auch eine Form von Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben, dass man nicht länger künstlich beatmet wird, als es notwendig ist. Das stellen wir nach langer Debatte endlich ab. Auch das ist aus meiner Sicht notwendig.

Ich will dabei ausdrücklich sagen, dass ich die Sorgen verstehe. Ich habe mindestens so viele Gespräche geführt wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen hier auch. Hier geht es für die Betroffenen, die Angehörigen, alle Beteiligten um viel, um sehr viel. Deswegen ist mir eines ganz wichtig: Hier geht es nicht um Heimzwang, hier geht es um Qualitätspflicht, um eine Pflicht zur Qualität zum Schutz und zur Unterstützung derjenigen, die besondere Unterstützung brauchen, die besondere Hilfe brauchen, die aber eben an vielen Stellen auch für sich selbst entscheiden können und entscheiden wollen. Genau das leistet dieses Gesetz, und daher bitte ich um Ihre Zustimmung.

Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.