Warken: „Jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Formularen beschäftigt, ist eine gewonnene Minute für die Patienten“

Bei der Regierungsbefragung im Bundestag betonte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Bedeutung der Beschäftigten. Ohne sie sei ein stabiles Gesundheitssystem nicht möglich und gute Rahmenbedingungen seien daher unerlässlich. Sie kündigte auch an, dass Pflegekräfte gestärkt und bürokratisch entlastet werden sollen.

10. September 2025

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Ausführungen von Herrn Kollegen Pistorius haben es uns vor Augen geführt: Im Krisenfall erwarten unsere Bürgerinnen und Bürger, dass der Staat Schutz bietet, und das zu Recht.

Das gilt auch im Falle einer individuellen Gesundheitskrise. Tagtäglich benötigen Menschen medizinische oder pflegerische Hilfe. Wenn wir mit Bürgerinnen und Bürgern sprechen, fragen immer mehr, ob unsere Gesundheitsversorgung uns in Zukunft noch so trägt, wie sie es heute tut. Sie zahlen höhere Beiträge als in den Jahren zuvor, warten aber dennoch oft länger auf einen Facharzttermin.

Wir haben uns deshalb vom ersten Tag an, an die Arbeit und an Strukturreformen gemacht. Unser Ziel ist es, das Vertrauen der Menschen zu stärken, das Vertrauen in die Sicherheit und Qualität der Gesundheitsversorgung jetzt und in Zukunft. Deshalb arbeiten wir an Vorhaben wie dem Krankenhausreformanpassungsgesetz, welches wir baldmöglichst im Kabinett verabschieden wollen.

Ich komme aus einem ländlichen Wahlkreis und sehe dort, wie wichtig es den Menschen ist, im Krisenfall schnell Hilfe zu bekommen. Wir wollen die begonnene Krankenhausreform deshalb jetzt alltagstauglich machen. Dabei gilt weiterhin: Spezialisierung und bessere Arbeitsteilung zugunsten hoher Qualität sind richtig. Wir wollen die Reform aber im Dialog mit den Ländern besser umsetzbar machen; denn ebenso wichtig ist eine erreichbare Grund- und Regelversorgung. Sie gibt etwa älteren Menschen, die nicht mehr so mobil sind, die nötige Sicherheit. Das gilt ebenso für den Notfall- und Rettungsdienst, den wir neu aufstellen werden, mit besserer Patientensteuerung und digital vernetzt. Einen Entwurf dazu werden wir vorlegen.

Außerdem hat sich diese Regierung das Ziel gesetzt, Einnahmen und Ausgaben wieder in eine Balance zu bringen. Ich habe für die Pflegeversicherung eine BundLänder-Arbeitsgruppe einberufen. Für die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung steht die Einsetzung einer Kommission unmittelbar bevor. Wir erwarten konkrete Vorschläge – zügig und ohne Denkverbote –, die wir dann umsetzen können.

Das stabilste Gesundheitswesen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nichts wert ohne die Beschäftigten, die darin arbeiten. Ein Kernanliegen ist es, für sie gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie für Patientinnen und Patienten da sein können und wollen. Der Fachkräftebedarf steigt, je mehr Babyboomer sich aus dem aktiven Arbeitsleben verabschieden. Deshalb debattieren wir morgen in erster Lesung hier im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Damit sollen Pflegefachkräfte ihre beruflichen Fähigkeiten besser zur Geltung bringen können und von Bürokratielasten befreit werden. Jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Formularen beschäftigt, ist eine gewonnene Minute für die Patienten.

Ebenfalls morgen bringen wir den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Ausbildung zur Pflegefachassistenz in den Bundestag ein. Diese Ausbildung löst 27 landesrechtliche Regelungen ab. Wer in einem anderen Bundesland arbeiten wollte, stand vor der Hürde, dass der Abschluss nicht in jedem Land anerkannt wurde. Damit machen wir jetzt Schluss.

Gleichzeitig arbeiten wir an einem Gesetz zur Beschleunigung von Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen, insbesondere im ärztlichen, zahnärztlichen und apothekerlichen Bereich. Wir senden damit das deutliche Signal: Jede helfende Hand im Gesundheitsbereich ist willkommen.

Es gibt viel zu tun, damit das Vertrauen in unsere Versorgung bleibt. Tagtäglich sind Hunderttausende Menschen im Alltag von unseren Regelungen betroffen. Das ist mein Ansporn, und das sollte unser aller Ansporn sein.

Herzlichen Dank.

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Reformen in der Pflege

Simone Borchardt (CDU/CSU): Frau Ministerin, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. – Sie haben zu Recht die Arbeit der Pflegekräfte gewürdigt. Dem können wir uns als Fraktion nur anschließen. Ich möchte hier noch mal in aller Deutlichkeit sagen: Gerade in der Pflege stehen wir vor großen Herausforderungen. Wir benötigen Personal. Wir brauchen auch in Zukunft kompetente und gute Pflegekräfte. Auch angesichts der demografischen Entwicklung möchte ich Sie gerne fragen: Was planen Sie, um die Attraktivität der Pflegeberufe zu erhöhen und auch die Kompetenzen der dort tätigen Menschen? – Danke.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Sehr geehrte Frau Kollegin, vielen Dank für die Frage. – Ein wichtiger Bestandteil werden die beiden Pflegegesetze sein, die wir morgen hier in erster Lesung beraten werden. Wichtig ist es, den Beruf attraktiver zu gestalten. Ich glaube, beim Thema „Vergütung der Pflegekräfte“ sind wir in den vergangenen Jahren schon viele Schritte weitergekommen. Aber wenn man vor Ort ist, hört man eben immer wieder, dass die Bürokratie den Pflegekräften sehr zu schaffen macht. Sie haben ihren Beruf ja ursprünglich gewählt, um am Menschen Dienst zu verrichten, um ihre Tätigkeit für die Patientinnen und Patienten auszuüben. Und dafür bleibt oft zu wenig Zeit. Deswegen stärken wir sie, indem wir ihre Kompetenzen besser nutzen. Sie dürfen künftig in klar definierten Bereichen, wie zum Beispiel Wundversorgung und Diabetesmanagement, Dinge selbstständig tun, ohne die Rückkopplung mit dem Arzt. Das sorgt für schnellere Abläufe und spart Zeit. Wir werden auch bei den Dokumentationen dafür sorgen, dass die Zettelwirtschaft zurückgedrängt wird; auch dadurch bleibt mehr Zeit.

Simone Borchardt (CDU/CSU): Frau Ministerin, in Ihrer Einführung haben Sie das Pflegeassistenzgesetz erwähnt. Vielleicht können Sie noch mal genauer darauf eingehen, welche Veränderungen das in Zukunft für uns bringen wird. – Vielen Dank.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Momentan gibt es tatsächlich 27 landesrechtliche Regelungen für junge Menschen, die diese Ausbildung beginnen wollen. Das hat dazu geführt, dass, wenn man das Bundesland gewechselt hat, Abschlüsse nicht anerkannt worden sind. Wir schaffen das jetzt ab. Wir sorgen auch für eine einheitliche Ausbildungszeit von 18 Monaten. Da gab es eine Diskussion: Sind zwei Jahre oder ist ein Jahr besser? Jetzt haben wir uns auf 18 Monate geeinigt. Und wir sorgen dafür, dass der Übergang in eine weitere qualifizierende Ausbildung dann auch leichter möglich ist für die jungen Menschen.

GKV

Martin Sichert (AfD): Frau Warken, momentan werden Bürgergeldempfänger von der gesetzlichen Krankenversicherung mit 10 Milliarden Euro im Jahr finanziert. Das heißt, pro Beitragszahler gehen 172 Euro jedes Jahr für Bürgergeldempfänger drauf. Sie haben im Mai und Juni mehrfach versprochen – ich zitiere Sie –: „Die Behandlungskosten für Bürgergeldempfänger sollten über den Bundeshaushalt [...] komplett abgedeckt werden.“ Das waren Ihre Worte. Im nun vorliegenden Haushaltsentwurf ist davon jedoch nichts zu finden. Sie haben uns im Gesundheitsausschuss sogar gesagt, dass für den Haushalt 2026 ebenfalls nicht geplant ist, dass diese Beiträge der Bürgergeldempfänger übernommen werden. Warum versprechen Sie den Menschen großspurig Entlastungen, wenn Sie sie dann nicht einhalten? Wollen Sie vorsätzlich die Demokratie schädigen?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Es ist Ihnen und den Kolleginnen und Kollegen ja bekannt, Herr Kollege, vor welchen Herausforderungen wir hinsichtlich der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stehen. Das System ist in tiefroten Zahlen; das habe ich immer gesagt. Ich habe auch gesagt, dass ein Punkt, über den man natürlich eine ehrliche Debatte führen muss, das Thema „versicherungsfremde Leistungen“ bzw. das Thema „Bürgergeldempfänger“ ist. Das nehmen wir in den Blick, dazu gibt es Gespräche. Natürlich muss jede Reformkommission, die Vorschläge macht, mit ihren Vorschlägen erst mal über diese Klippe drüber, die Kosten auszugleichen, die durch solche Leistungen entstehen.

Gleichfalls haben wir aber auch im Haushalt – auch das ist jedem bekannt – eine schwierige Situation: Nicht jeder Wunsch, der besteht, kann erfüllt werden. Deswegen suchen wir jetzt gemeinsam nach Lösungen, die die Kassenbeiträge stabilisieren und die Situation der GKV verbessern. Es ist sicherlich ein Mix aus Maßnahmen, die wir da angehen – kurzfristig, mittel- und langfristig –, und da sind wir in einem guten Austausch.

Martin Sichert (AfD): Sie sind jetzt deutlich über hundert Tage in Regierungsverantwortung. Sie haben bisher noch nichts konkret unternommen, um die Kassenbeiträge zu stabilisieren. Die Zeit drängt; das sieht jeder Bürger beim Blick auf seine Krankenkassenkosten.

Sie haben gerade eine Kommission angesprochen; die hatten Sie ja auch schon im Koalitionsvertrag versprochen. Bisher ist von dieser Kommission nichts zu sehen. Ab welchem Datum startet denn diese Kommission, und aus welchen Experten soll diese Kommission bestehen? Und steht wenigstens schon fest, wann konkret Ergebnisse zu erwarten sind?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Wir haben uns, Herr Kollege, im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass diese Kommission eingesetzt wird und Ergebnisse eigentlich erst im Sommer 2027 vorlegen soll. Die Kommission muss natürlich sehr viel früher Ergebnisse vorlegen, und deswegen wird die Kommission den Auftrag bekommen, schon im Frühjahr nächsten Jahres erste Ergebnisse zu präsentieren. Deshalb beginnt sie auch sehr zeitnah mit ihrer Arbeit. Wir haben die Abstimmungen dazu in der Regierung jetzt beendet, und in den nächsten Tagen können wir dann auch die Mitglieder der Kommission und den Arbeitsauftrag bekannt geben.

Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das große Defizit, das in der GKV Ende dieses Jahres zu erwarten ist, und auch die immer noch nicht eingesetzte, von Ihnen vielfach angekündigte Kommission sind zwei Punkte, die auch uns als Bündnis 90/Die Grünen große Sorgen machen. Ich weiß auch aus den Befragungen von Ihnen im Ausschuss, dass Sie sich immer gern dahinter verstecken, zu sagen, Sie warten die Ergebnisse dieser Kommission ab.

Nichtsdestotrotz möchte ich Sie fragen, ob Sie jetzt schon Vorstellungen davon haben, wie man die Einnahmenseite auch in der GKV in Zukunft konkret verbessern kann.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Bei der GKV, Frau Kollegin, geht es, glaube ich, nicht nur um die Einnahmen-, sondern auch um die Ausgabenseite, und uns geht es insgesamt darum, auch eine bessere Steuerung ins System zu bekommen. Deswegen haben wir uns auf Maßnahmen geeinigt, die jetzt auch in der Erarbeitung bzw. Umsetzung sind, zum Beispiel das Primärarztsystem oder die Notfall- und Rettungsdienstreform, die auch schon vorbereitet ist, aber an vielen Stellen jetzt noch nachbereitet werden muss und in Kürze mit dem Referentenentwurf starten kann.

Ich kann Ihnen die Sorge nehmen: Die Kommission wird bald ihre Arbeit aufnehmen.

Kay-Uwe Ziegler (AfD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin Warken, eigentlich nur mal eine Frage zu der Kommission – es wird immer gesagt, die wird jetzt eingesetzt –: Sind Ihnen die Mitglieder persönlich bzw. namentlich schon bekannt, und können Sie ausschließen, dass Mitglieder der Kommission für das, was die Krankenkassen im Moment an Defiziten haben, früher politisch verantwortlich waren, sodass wir nicht Leute sehen, die genau diese Zustände herbeigeführt haben, die wir jetzt überall erleben?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Herr Kollege, die Kommission wird mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besetzt sein, die in ihrem Fachbereich jeweils eine unbestrittene Expertise aufweisen können. Da wird es Experten zum Thema der ökonomischen Betrachtungsweise, der Versorgung, der Prävention geben – verschiedene Blickwinkel also –, und auch das Sozialrecht wird in den Blick genommen. Also, wir haben eine, glaube ich, sehr gut austariert besetzte Kommission, die dann sicherlich auch gute Ergebnisse liefern wird.

Ates Gürpinar (Die Linke): Frau Ministerin, Sie schließen Denkverbote nicht aus. Ein Denkverbot, das Sie nicht ausschließen – das ist heute wieder zu lesen –, sind Leistungskürzungen bei den Menschen, die versorgt werden müssen. Sie erwecken den Anschein einer gewissen Denkverweigerung, was Ideen wie die Anhebung von Beitragsbemessungsgrenzen oder die Einbeziehung anderer Einnahmemöglichkeiten, zum Beispiel durch Miete oder Rendite, angeht. Schließen Sie das auch nicht aus, oder wird das von der Kommission nicht behandelt und eher die Seite der Leistungskürzungen betrachtet?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Also, Herr Kollege, ich persönlich habe heute keine Vorschläge für Leistungskürzungen gemacht, und auch mein Haus arbeitet an den Vorschlägen, auf die Sie, glaube ich, Bezug nehmen, im Moment nicht. Es geht darum, wenn man die Kassen und die Beiträge für Januar in den Blick nimmt, jetzt kurzfristig darüber zu sprechen, ob eine Unterstützung aus dem Haushalt möglich ist bzw. welche Maßnahmen dafür kurzfristig zu ergreifen sind. Das ist das eine.

Und dann gibt es die Kommission, die mittel- und langfristige Vorschläge machen und strukturelle Veränderungen vorschlagen muss, und da gibt es, wie ich es immer gesagt habe, auch keine Denkverbote.

Hitzeschutz

Stephan Brandner (AfD): Ein fröhliches Hallo auch von mir! - Je später man in einer Fragestunde drankommt, desto mehr Themen sind abgegrast. Aber eine Frage habe ich noch an Frau Warken. Diese betrifft den meteorologisch zu Ende gegangenen Höllensommer 2025; kalendarisch läuft er noch ungefähr zehn Tage. Temperaturen: über 20 Grad. Wir hatten Tage mit Niederschlag. Also wirklich abartige Zustände in Deutschland!

Im Juni 2025, Frau Warken, hat Ihr Ministerium Musterhitzeschutzpläne für Veranstaltungen und Breitensport, Apotheken und ambulante psychotherapeutische Praxen vorgelegt mit dem Inhalt, man sollte weniger Bier trinken und das Grillen unterlassen - also nicht in den Apotheken, sondern bei den öffentlichen Veranstaltungen. In Apotheken sollten Hitzeschutzbeauftragte ernannt werden und Schulungen durchgeführt werden. Was war denn der Erfolg dieser Musterhitzeschutzpläne, die Sie uns im Juni 2025 präsentiert haben?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Herr Kollege, ich weiß nicht, ob Ihr Wortbeitrag hilfreich ist, da es, glaube ich, unsere Aufgabe ist, die Bürgerinnen und Bürger zu sensibilisieren und das Thema ernst zu nehmen.

Auch wenn dieser Sommer vielleicht nicht alle Rekorde gebrochen hat, ist das ein tatsächlich ernstzunehmendes Thema. Wir müssen die Bevölkerung dafür sensibilisieren, selbst Vorsorge zu treffen. Und ich kann Ihre Frage auch nicht ganz einordnen, nachdem mich Ihr Kollege kürzlich darauf angesprochen hat, dass ich doch für mehr Hitzeschutz in den Krankenhäusern und Pflegeheimen sorgen soll. Entweder ist es ein Problem, oder es ist kein Problem. Da müssen Sie sich schon entscheiden.

Stephan Brandner (AfD): Rekordverdächtig in diesem Sommer war für mich eigentlich eher die Durchschnittlichkeit des Sommers. Das war ein ganz normaler Sommer. Ich weiß nicht, wo Sie da Rekorde sehen.

Ich nehme das durchaus ernst - sonst würde ich das hier nicht in der Primetime im Plenarsaal fragen - und habe doch ganz klar gefragt: Hitzeschutzpläne für Apotheken, für ambulante psychotherapeutische Praxen und für Sportveranstaltungen: Was hat das damit auf sich? Was hat uns das gebracht? Das muss doch auch Sie interessieren. Deshalb noch mal eine Nachfrage: Wie viele Menschen in Ihrem Hause beschäftigen sich zu welchen Kosten mit der Erstellung von Hitzeschutzplänen?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Wir sind zuständig für die Kontrolle und Durchführung von Hitzeschutzmaßnahmen. Wir haben eine Abteilung, die sich mit dem Thema „Öffentliche Gesundheit“ befasst. In dem konkreten Fall, auf den Sie abzielen, war es eine gemeinsame Aktion mit dem DOSB, der es auch als seine Aufgabe sieht, Kinder und Jugendliche zu sensibilisieren und zu warnen, wenn man Sport treibt, Vorsorge zu treffen, genug zu trinken, sich einzucremen, Sonnenschutz zu verwenden. Ich nutze die Gelegenheit hier gerne noch mal, um darüber zu sprechen.

Ich glaube, es ist unsere Aufgabe, dass wir auch immer wieder darauf hinweisen, diese Maßnahmen zu ergreifen.

Jeder weiß natürlich am Ende des Tages, dass es da keine messbaren Erfolge gibt. Aber es bleibt eine Daueraufgabe, die Leute auf diese Dinge hinzuweisen und dafür zu sensibilisieren.

Kay-Uwe Ziegler (AfD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe dazu noch eine Frage, weil ich diesen Hitzeschutzplan damals durchgearbeitet habe. Ich habe darin ein Wort gesucht, und ich habe es nicht gefunden. Aber vielleicht gibt es von Ihnen eine Erklärung, warum das Wort „Klimaanlage“ im Hitzeschutzplan nicht vorkommt. Hat das ideologische Gründe? Oder warum werden Klimaanlagen, die in Südeuropa und im südlichen Mitteleuropa Standard sind, bei uns in dem Hitzeschutzplan nicht erwähnt?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Herr Kollege, ich weiß nicht genau, welchen Hitzeschutzplan Sie meinen. Es gab die Aktion des DOSB mit konkreten Handlungsempfehlungen. Da dieser sich vor allem auf Sportveranstaltungen im Freien bezog, gehe ich mal davon aus, dass Klimaanlagen dort keinen Nutzen bringen würden.

Martin Sichert (AfD): Frau Ministerin, wenn Sie jetzt schon einen Hitzeschutzplan aufgelegt haben, meine Frage an Sie. Wir wissen, dass in jedem Wintermonat Zehnttausende Menschen mehr als in jedem Sommermonat sterben. Konkret: Ist denn dann auch ein Kälteschutzplan im Winter geplant?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken:  Ich glaube, die Frage beantwortet sich von selbst. Dort, wo man auf Dinge hinweisen kann, wo man die Bevölkerung sensibilisieren kann, tun wir dies und weisen auf die Gefahren hin.

Morgen ist auch der bundesweite Warntag. Daran darf sich jeder gerne beteiligen. Uns allen ist es ein gemeinsames Anliegen - sowohl in der Bundesregierung, aber auch in meinem Haus -, bei den Menschen für eine gewisse Sensibilisierung zu sorgen, dass wir selbst Vorsorge treffen können, dass wir resilient sind, dass wir zu Hause im Fall einer Krise die nötigen Dinge haben. Gestern hatten wir hier in Berlin wieder einen Stromausfall. Auf all diese Dinge müssen wir uns einstellen.

Da wollen wir uns aufstellen. Da wollen wir auch die Bürgerinnen und Bürger mit vielen Informationen, die wir geben, gut vorbereiten.

Dr. Christina Baum (AfD): Vielen Dank. - Frau Warken, viele Ihrer Vorschläge im Hitzeschutzplan, wie eine Kopfbedeckung zu tragen, sich einzucremen oder viel zu trinken im Sommer, wenn es warm ist, kommen mir wie Empfehlungen für Kleinkinder vor. Das ist normalerweise Allgemeinwissen. Was hat das in einem Hitzeschutzplan einer Bundesregierung zu suchen? Ich verstehe das nicht. Oder sind die Menschen inzwischen so degeneriert, dass sie diese Empfehlungen von Ihnen brauchen?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Frau Kollegin, es ist in der Tat ein schmaler Grat: Wenn man solche Vorschläge macht, erntet man auch gewisse Reaktionen. Das ist mir, das ist uns bewusst. Aber meine tagtägliche Erfahrung zeigt, dass man nicht genug vor solchen Dingen warnen kann.

Ich war über den Sommer auf genügend Sportveranstaltungen bei mir zu Hause im Wahlkreis. Da finden Sie immer wieder gerade Kinder und Jugendliche, die keine Vorsorge getroffen haben, die keine Kopfbedeckung tragen, die keine Getränke dabeihaben, denen es dann schlecht geht.

Wenn man in unsere Nachbarländer schaut, sieht man: Die gehen mit diesen Dingen sehr viel unaufgeregter um und warnen ihre Bevölkerung mit einfachen Beispielen und Hinweisen, die man vielleicht auch lächerlich oder für Kinder geeignet halten kann. Aber ich glaube: Je einfacher man die Dinge rüberbringt und je öfter man sie sagt, desto besser bleiben sie dann auch im Gedächtnis.

Krankenhausreform

Dr. Stephan Pilsinger (CDU/CSU): Frau Warken, heute wurde im Bundeskabinett leider noch nicht das neue Gesetz zur Krankenhausreform beschlossen. Könnten Sie bitte noch mal kurz darstellen, warum diese Veränderung der Krankenhausreform sehr sinnvoll wäre?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Herr Kollege, uns einen ja einerseits die Ziele der Reform an sich und andererseits sehen wir, dass es Anpassungen geben muss; darauf hat man sich im Koalitionsvertrag verständigt. Wichtig ist, denke ich, dass die Länder noch ein Jahr mehr Zeit bekommen, die Ziele der Reform umzusetzen. Und wichtig war auch, dass wir zum Beispiel erweiterte Kooperationsmöglichkeiten geschaffen haben, dass wir Ausnahmen vorgesehen haben und damit die Planungen der Länder erleichtern.

Klar ist: Das Ziel der Krankenhausreform bleibt, die Qualität zu verbessern, Leistungen zu bündeln und mehr Steuerung zu bekommen. Aber es war eben wichtig, Anpassungen vorzunehmen, um die Reform umsetzbar zu machen, um keine Versorgungslücken dort entstehen zu lassen, wo man vielleicht gewisse Kriterien noch nicht einhält, aber nach einer gewissen Zeit doch einhalten kann, um die Versorgung vor Ort aufrechtzuerhalten.

Dr. Stephan Pilsinger (CDU/CSU): Im Haushaltsbegleitgesetz 2025 sind 4 Milliarden Euro Sofort-Transformationskosten für die Krankenhäuser vorgesehen. Wie wird gewährleistet, dass diese Hilfen schnell und unbürokratisch bei den Krankenhäusern ankommen?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Herr Kollege, es war uns wichtig, dieses Geld wirklich schnell auszahlen zu können. Man kann sich da verschiedene Wege vorstellen; die Kollegin hatte vorhin auch schon danach gefragt. Wir werden jetzt ab November mit der Auszahlung beginnen können. Die Krankenhäuser erhalten einen Rechnungszuschlag auf ihre Abrechnung mit der GKV über zwölf Monate hinweg in Höhe von 3,45 Prozent. Und wir glauben, dass das ein guter Weg ist, dieses Geld schnell auszubezahlen.

Axel Müller (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe tatsächlich eine weitere Nachfrage. Und zwar: Wie wird im Rahmen der angedachten Reform der Krankenhäuser die finanzielle Unterstützung in den kommenden Jahren aussehen? Und mit welcher Dauer der Konvergenz rechnen Sie?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Viele Kliniken sind ja bereits im Transformationsprozess. Wenn man im Land unterwegs ist, dann sieht man sehr gut, dass diese Schritte schon gegangen werden. Wir in der Bundesregierung haben uns darauf verständigt, dass wir die Transformation der Krankenhäuser mithilfe des Sondervermögens unterstützen.

Es gibt den Krankenhaustransformationsfonds, der aus dem Sondervermögen gespeist wird. Der Bund zahlt hier die eine Hälfte und die Länder die andere Hälfte. Und damit wird auf zehn Jahre Unterstützung geleistet - bundesseits eben 25 Milliarden Euro plus bis zu 4 Milliarden Euro, die wir von den Ländern übernehmen. So können wir jetzt zu festen Kriterien zehnmal 2,5 Milliarden Euro auszahlen, die dann vor Ort in Strukturmaßnahmen investiert werden sollen.

Pflege

Serdar Yüksel (SPD): Frau Warken, die Anzahl der Pflegebedürftigen hat sich von 1999 bis zum letzten Jahr verdreifacht - auch durch die Veränderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017. In der Projektion ist bis 2055 eine Steigerung von 37 Prozent zu erwarten.

Wahrlich stehen wir da vor einer historischen Aufgabe. Unsere Überzeugung ist, dass deren Bewältigung nur mit mehr Solidarität geht. Mich und die Fraktion würde interessieren, wie Ihre Haltung zur Frage nach einem überfälligen Risikoausgleich zwischen der privaten und der gesetzlichen Pflegeversicherung ist.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Frau Präsidentin! Herr Kollege, vielen Dank für die Frage, die ja darauf abzielt, dass es möglicherweise je nach Versicherungsart - also private oder gesetzliche Pflegeversicherung - ein unterschiedlich großes Risiko gibt, pflegebedürftig zu werden.

Ich kenne den angesprochenen Vorschlag schon eine Weile. Es wird derzeit ja auch in unserer Bund-Länder-Arbeitsgruppe über solche Strukturveränderungen beraten. Und ich bin offen für alles, was dort vorgelegt wird, und gespannt, ob das dort als eine sinnvolle Maßnahme erachtet wird.

Martin Sichert (AfD): Bei der Finanzierung der Pflege gibt es ja massive Ungerechtigkeiten. Eine davon wurde gerade genannt. Eine weitere ist, dass wir in Deutschland tatsächlich eine Zweiklassenfinanzierung haben. Ich sage mal: Wenn der Deutsche ins Pflegeheim geht, dann werden gegebenenfalls auch die Nachkommen für die Finanzierung massiv herangezogen.

Wir haben aber inzwischen auch eine ganze Reihe Ausländer, die bei uns im Pflegeheim sitzen, für die alles vom Staat finanziert wird. Gedenken Sie, auch diese Ungerechtigkeiten anzugehen?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Herr Kollege, ich glaube, mit solchen Äußerungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die in unser Land gekommen sind, löst man nicht die Probleme, die wir in der GKV und der SPV haben.

Die Herausforderungen dort sind gleichwohl groß. Es stellt natürlich auch eine Belastung für Kommunen dar, die Sozialleistungen tragen und übernehmen müssen. Mein Haus nimmt aber die soziale Pflegeversicherung in den Blick und schlägt in dem Bereich Strukturmaßnahmen vor.

Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, das große Defizit in der Pflegeversicherung ist angesprochen worden; das sorgt die Menschen im Land sehr. Pflege wird zunehmend zum Armutsrisiko für die Menschen. Einer der zentralen Punkte, warum das Defizit so groß ist, ist, dass der Bund die pandemiebedingten Kosten der Pflegeversicherung nicht ausgeglichen hat, dass der Bund auch für andere versicherungsfremde Leistungen wie die beitragsfreie Mitversicherung pflegender Angehöriger bisher nicht aufkommt, obwohl es eine öffentliche, eine staatliche Leistung ist, die nur von den Versicherten getragen wird.

Jetzt haben Sie nur Darlehen durchsetzen können. Das ist ja ein Jo-Jo-Effekt, der die Beitragssteigerungen in die Zukunft verlagert, die dann doppelt brutal wiederkommen. Was tun Sie konkret, um diese staatlichen Aufgaben, diese öffentlichen Aufgaben, über Steuermittel auszugleichen?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Herr Kollege, es ist natürlich so, wie Sie es sagen: Die coronabedingten Mehrausgaben sind nicht ausgeglichen. Wir haben auch in diesem Bereich versicherungsfremde Leistungen. Und natürlich wäre es wünschenswert, wir würden dafür eine Lösung finden - nicht nur eine einmalige, sondern eine dauerhafte. Auch darüber sind wir im Gespräch. Da gilt das, was ich auch vorhin gesagt habe: Nicht alles, was man sich wünscht, ist momentan im Haushalt möglich.

Deswegen werden wir das weiter beraten und darüber sprechen, was noch an Zuschuss möglich ist und wo dann die Maßnahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die ja bald Zwischenergebnisse und dann Ende des Jahres Endergebnisse vorlegen soll, greifen können.

Hebammen

Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, Sie kennen die Kritik am aktuellen Hebammenhilfevertrag. Dieser neue Hebammenhilfevertrag tritt ja in weniger als zwei Monaten in Kraft. Die Beleghebammen - ganze Teams - haben jetzt angekündigt, zu kündigen, oder ziehen das zumindest in Erwägung. Durch die Kündigung zahlreicher Beleghebammen wäre in Zukunft die geburtshilfliche Versorgung in ganzen Landesteilen wirklich problematisch und ungesichert.

Ich möchte Sie gerne fragen: Liegen Ihnen Zahlen vor, wie viele geburtshilfliche Stationen davon betroffen sein könnten, und wie lauten diese Zahlen?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Frau Kollegin, das ist in der Tat ein Thema, das uns alle hier seit Wochen umtreibt. Wir werden in den Wahlkreisen darauf angesprochen. Es sind auch viele Kolleginnen und Kollegen auf mich zugekommen.

Ich habe mit beiden Seiten gesprochen. Wie Sie wissen, handelt es sich um einen Bereich der Selbstverwaltung. Es ist gut, hier die Selbstverwaltung ihre Dinge selbst regeln zu lassen, genauso wie in vielen anderen Bereichen unseres Gesundheitssystems.

Gleichwohl habe ich mit beiden Seiten gesprochen und auch darum gebeten, darauf hinzuwirken, im Gespräch zu bleiben und noch mal gemeinsam einen neuen Weg zu suchen. Es war zuletzt schwierig. Ich habe die Hoffnung nicht aufgegeben, dass beide Seiten noch mal daran arbeiten, eine Änderung hinzubekommen. Wir sind mit dem GKV-SV dazu im Austausch, ob es schon entsprechende Entwicklungen gibt, ob Hebammen schon gekündigt haben, ob es schon Rückgänge gibt. Dazu haben wir keine signifikanten Meldungen bekommen. Es ist noch nicht zu spüren. Wie es sich tatsächlich auswirken wird, kann ich an dieser Stelle nicht sagen.

Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liebe Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ja, diese Vereinbarung fällt in den Bereich der Selbstverwaltung, aber auch das erfolgt natürlich im Kontext politischer Entscheidungen. Das Bundesgesundheitsministerium, aber auch wir hier als Bundestag tragen natürlich Verantwortung für die Sicherstellung der Geburtshilfe in diesem Land.

Darum möchte ich noch mal konkret nachfragen: Was werden Ihre nächsten Schritte sein, um hier zu einer Lösung zu kommen, die dann dazu führt, dass die Geburtshilfe weiterhin sichergestellt ist und vielleicht sogar noch besser wird in diesem Land?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Frau Kollegin, ich kann und will an der Stelle jetzt keinen Druck ausüben. Ich möchte auch dieses Verfahren, das ja unabhängig von meinem Haus geführt wird, nicht kommentieren oder bewerten. Ich glaube, das wäre nicht gut. Wir können nur das Unsrige tun. Ich weiß, dass auch im parlamentarischen Raum versucht wird, eine Lösung zu unterstützen. Das tut mein Haus auch, nicht nur auf meiner Ebene. Aber wir können keinen Druck ausüben.

Dr. Lina Seitzl (SPD): Frau Ministerin, Sie haben es gerade angesprochen: Es gibt sehr große regionale Unterschiede. Gerade in Bayern ist der Anteil der Kreißsäle, die durch Beleghebammen geführt werden, sehr hoch, genauso wie in anderen Teilen Deutschlands; wir beide kommen aus Baden-Württemberg. Sehen Sie denn in bestimmten Regionen die geburtshilfliche Versorgung tatsächlich gefährdet?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Frau Kollegin, wir haben uns natürlich, wie gesagt, beim GKV-SV erkundigt, ob es schon Auswirkungen durch den neuen Hebammenhilfevertrag gibt; denn wir hören jeden Tag von angekündigten Kündigungen. Es ist uns bislang nicht bekannt und auch noch nicht gemeldet worden, dass die Zahl der Hebammen, die an der geburtshilflichen Versorgung nicht mehr teilnehmen, signifikant gestiegen ist. Aber wir müssen das in den Blick nehmen, weil es mir natürlich schon insgesamt Sorge bereitet, welche Auswirkungen es haben kann. Deswegen ist es umso wichtiger, mit den Vertragsparteien im Gespräch zu bleiben. Aber es gibt derzeit noch keine konkreten Zahlen oder Alarmmeldungen, die bei uns eingegangen sind.

Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Ministerin, ich bin schon etwas davon überrascht, dass Sie sagen, Sie wollten das in den Blick nehmen und im Gespräch bleiben. Es ist ja von elementarer Bedeutung, die geburtshilfliche Versorgung in Deutschland funktionsfähig zu halten, und das treibt die Leute wirklich um. Insofern kann ich die Sorge dort genauso verstehen wie an den Stellen, wo Sie etwa Leistungsgruppen für die spezielle Kinderheilkunde, für die spezielle Kinderchirurgie und für die spezielle Notfallmedizin oder für die Infektiologie abschaffen wollen.

Es kann doch nicht sein, dass Sie auf die Sorgen der Menschen reagieren, indem Sie einfach Qualitätsstandards senken. Wie wollen Sie damit weiter umgehen?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Herr Kollege, Sie wissen genau, dass ich im Bereich der Selbstverwaltung keine Maßnahmen ergreifen kann. Deswegen sollte man hier auch nicht den Eindruck erwecken, dass dazu eine Möglichkeit besteht. Aus unserer Sicht ist es nicht erforderlich - darüber haben wir uns schön öfter ausgetauscht -, die Leistungsgruppen, die Sie in den Blick genommen haben, extra auszuweisen. Vielmehr kann die Versorgung durch andere Leistungsgruppen abgedeckt werden. Man sollte den Bürgerinnen und Bürgern keine Angst machen und nicht permanent sagen: Wenn es diese oder jene Leistungsgruppe nicht gibt, kann eine Versorgung in dem Bereich nicht stattfinden. - Sie waren ja auch beteiligt an der Erstellung der Reform in der letzten Legislaturperiode, und da ist auch schon ausführlich darüber gesprochen worden. Leistungsgruppen sind ja nie ein Endprodukt. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, das immer wieder neu bewertet wird, und darauf zählen wir schon lange.

Aber Sorgen hervorrufen sollten wir bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht.

Weitere Themen

Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, der Sudhof-Bericht aus Ihrem Haus hat im Zusammenhang mit dem beispiellosen Skandal bei der Maskenbeschaffung die milliardenschweren Fehler für den Steuerzahler belegt, in Teilen aufgeschlüsselt und umfangreiche Pflichtverletzungen im Rahmen der Beschaffung im Bundesgesundheitsministerium dokumentiert. Haben Sie disziplinarrechtliche Konsequenzen aus diesem Bericht geprüft, und, wenn ja, welche?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Wir sind nach wie vor dabei, diesen Bericht auszuwerten und aufzuarbeiten. Er bietet leider nur in begrenztem Umfang Anknüpfungspunkte für konkrete Maßnahmen; aber wir haben im Blick, ob Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Aber nein, bislang nicht.

Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich würde gerne eine Nachfrage stellen. – Ist Ihnen bekannt, ob Ihr Amtsvorgänger und die vorige Hausleitung disziplinarrechtliche Maßnahmen aus der Maskenbeschaffung geprüft haben, und, wenn ja, wie waren die Ergebnisse?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Dazu kann ich Ihnen an dieser Stelle keine Auskunft geben.

Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin Warken, ich bleibe bei den Milliardenausgaben aus Ihrem Haus. Im Haushaltsbegleitgesetz sind sogenannte Sofort-Transformationskosten in Höhe von 4 Milliarden Euro vorgesehen, die mittels Rechnungszuschlägen an die Kliniken per Gießkanne ausgezahlt werden sollen. Damit geht ein starker Fehlanreiz zu weiteren Fallzahlsteigerungen und kurzfristiger Mengenausweitung einher. Davon profitieren dann vor allem die Häuser, die kurzfristig Fallzahlen steigern können. Wieso werden diese Mittel – immerhin 4 Milliarden Euro – nicht gezielt an bedarfsnotwendige Häuser, zum Beispiel in Form von Sicherstellungszuschlägen und Notfallzuschlägen, gezahlt?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Herr Kollege, wir haben den Auszahlmechanismus so gewählt, weil wir glauben, dass das eine schnelle und bürokratiearme Lösung ist, um den Kliniken vor Ort, die sich im Transformationsprozess befinden, Hilfe zukommen zu lassen und diesen Transformationsprozess zu unterstützen. Das Thema der möglichen Mengenausweitung in missbräuchlicher Weise, wie Sie es beschrieben haben, oder diesen Fehlanreiz sehen wir so nicht. Es gibt auch Personalbemessungsuntergrenzen. Wir haben das in den Blick genommen und uns für diese Lösung entschieden.

Kay-Uwe Ziegler (AfD): Noch mal zum Sudhof-Bericht; denn das war gerade eigentlich die Hauptfrage. In der offiziellen Stellungnahme von Frau Sudhof wurde erwähnt, dass aktuell pro Woche 100 Lkw-Ladungen FFP2-Masken vernichtet werden müssen. Können Sie das hier bitte noch mal bestätigen und sagen, welche Kosten das Ganze pro Woche in etwa verursacht? – Danke.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Herr Kollege, wir haben dazu ja bereits öfter berichtet, sowohl im Haushaltsausschuss als auch im Gesundheitsausschuss. Es ist kein Geheimnis, dass noch Schutzausrüstung in größerem Umfang besteht, die vernichtet werden muss. Das wird immer in bestimmten Zyklen, wenn die Haltbarkeitsdaten ablaufen, auch getan.

Ich kann Ihnen gerne die konkreten Zahlen nachliefern; aber auf die Woche runtergebrochen kann ich das an dieser Stelle jetzt nicht sagen.

Ates Gürpinar (Die Linke): Frau Ministerin Warken, vielen Dank für die Möglichkeit einer Nachfrage. – Sie haben gerade gesagt, der Bericht von Frau Sudhof sei in den Möglichkeiten für Sie, daraus Konsequenzen zu ziehen, begrenzt. Planen Sie, auch wenn die Möglichkeiten begrenzt sind – aber es geht immer noch um einen Streitwert von 2,3 Milliarden Euro –, selbst nachzubohren und nachzuhaken, um die Grenzen ein wenig aufzuweichen und neue Erkenntnisse zu ziehen, oder belassen Sie es bei dem Sudhof-Bericht, dessen Anknüpfungspunkte Sie selbst für begrenzt halten?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Herr Kollege, wir werden uns die Vorgänge rund um die Beschaffung anschauen. Vor allem begleiten wir die laufenden Gerichtsverfahren, wo es darum geht, ob noch Vergleiche abzuschließen sind oder nicht. Wie kann man die Belastung für den Steuerzahler an der Stelle möglichst begrenzen? Welche Lehren können wir daraus ziehen, wie man den Beschaffungsvorgang damals gestaltet hat, und wie muss man ihn in Zukunft, im erneuten Fall einer Krise, gestalten? Das alles haben wir im Blick; seien Sie versichert. Wir haben auch eine neue Arbeitseinheit im Haus geschaffen, die den Bericht auswertet.

Wir kümmern uns um die Dinge.

Dr. Christos Pantazis (SPD): Frau Ministerin Warken, es wird berichtet, dass im Koalitionsausschuss Einigkeit herrscht, dass es zu keinen weiteren Beitragssteigerungen kommen soll. Schließlich sind ja die Beitragszahlerinnen und -zahler bis dato auch schon in Vorleistung getreten. Allerdings ist die Situation in der GKV wie auch in der SPV schwierig, und die Herausforderungen sind ziemlich groß. Der Schätzerkreis tagt ja auch bald, nämlich im Oktober.

Vor diesem Hintergrund habe ich die Frage: Wie schaut eigentlich der Plan aus? Was sehen Sie vor, um die Beitragssätze für 2026 stabil halten zu können?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Herr Kollege, Sie haben natürlich recht: Man kann mit solchen Maßnahmen nicht ewig zuwarten, weil auch Sicherheit bestehen muss. Die Krankenkassen brauchen Planungsspielraum. Momentan – das ist auch kein Geheimnis – besteht noch eine Finanzierungslücke von 4 Milliarden Euro in der GKV. Wir haben auch schon Maßnahmen eingeleitet und sind jetzt dabei, zu schauen, ob wir kurzfristig zusätzliche Mittel im Haushalt einstellen oder andere kurzfristige Maßnahmen ergreifen müssen. Wir sind da in einem engen Austausch. Mit Blick auf die Notwendigkeit einer zügigen Entscheidung werden wir in angemessener Zeit, noch im Herbst, etwas auf den Weg bringen bzw. vorstellen.

Dr. Christos Pantazis (SPD): Wenn wir über GKV-Finanzen diskutieren, dann diskutieren wir natürlich auch über Modernisierung und vor allem über Strukturreformen, weil diese nicht nur qualitativer Natur sind, sondern auch monetäre Effizienzreserven heben. Nun gibt es aktuell Kritik an der sogenannten Weiterentwicklung der Krankenhausreform im KHAG. Wie stehen Sie dazu, dass gerade die Kritik geäußert wird, wir respektive Sie würden mit dem Entwurf die Reform verwässern und nicht weiterentwickeln?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Herr Kollege, wir haben mit der Reform das gemeinsame Ziel, die Qualität zu erhöhen und die Leistungen und den Personaleinsatz zu bündeln, verbunden mit der Auswirkung, dass künftig nicht mehr jede Behandlung überall stattfinden kann, sondern bestimmte spezielle Behandlungen in speziellen Häusern stattfinden sollen. Dieses Ziel wird mit der Reform nach wie vor verfolgt. Die Reform wird natürlich Effekte haben; sie ist aber keine Sparmaßnahme, zumindest nicht kurzfristig.

Mit den jetzt vorgenommenen Anpassungen, zum Beispiel einer Fristverschiebung, damit die Länder mehr Zeit für die Planung – und die Möglichkeit haben, Kooperationen einzugehen, verwässern wir die Reform nicht.

Martin Sichert (AfD): Frau Ministerin, zur Stabilisierung der Beiträge für die Krankenkassen hat Ihr Staatssekretär Tino Sorge heute einen Beitrag öffentlich gemacht, in dem er sagt, er möchte Beitrags- und Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Form eines Basistarifs. Jetzt haben Sie vorhin selbst gesagt: Nein, ich sehe es nicht so, dass man Leistungen kürzen sollte. – Das wirkt so, als wäre das mit Ihnen nicht abgesprochen. Ist das jetzt unabgesprochen rausgegangen von Tino Sorge, oder stehen Sie auch dafür, dass gegebenenfalls Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen eines Basistarifs gekürzt werden sollten?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Herr Kollege, da haben Sie mich falsch verstanden. Ich habe nicht gesagt, dass ich nicht für Leistungskürzungen bin. Ich habe gesagt, ich bin für Maßnahmen wie zum Beispiel eine bessere Steuerung, eine Effizienzhebung im System, gegebenenfalls eben auch Leistungskürzungen.

Zu dem konkreten Vorschlag habe ich mich dahin gehend geäußert, dass es nicht mein Vorschlag ist und dass der Vorschlag momentan nicht im Haus erarbeitet wird, sondern sicherlich auch in der Kommission besprochen werden kann, so wie alle Themen, auch Leistungskürzungen, Einnahmenseite/Ausgabenseite, in der Kommission besprochen werden.

Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Ministerin. Jetzt ist es so, dass die Krankenkassenbeiträge die ganze Zeit ansteigen. Über 20 Kassen haben dieses Jahr ihre Zusatzbeiträge unterjährig erhöhen müssen. Wir haben gerade am Freitag die neuen Ausgabenzahlen erhalten: noch einmal ein starker Anstieg auf der Ausgabenseite. Und Sie schließen hier heute Leistungskürzungen auch nicht mehr aus.

Ich frage Sie: Wann legen Sie dem Parlament wirksame Strukturreformen, wie eine Notfallreform und ein Primärarztsystem, zur Beschlussfassung vor, damit Geld gespart wird, wenn doch die Ausgaben das große Problem der Krankenkassen sind?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Herr Kollege, ja, die Beitragssatzsteigerungen gab es nicht nur in diesem Jahr; es gibt sie seit vielen Jahren. Es ist schon ein gewisser Automatismus, dass in jedem Januar die Beiträge steigen. Wir sind uns in der Bundesregierung einig, dass wir den durchbrechen und für eine Stabilisierung sorgen wollen. Dafür werden jetzt Maßnahmen ergriffen, kurz-, mittel- und langfristig. Das habe ich schon gesagt. Ein Primärarztsystem – das wissen Sie selbst – kann man nicht von heute auf morgen einführen. In den nächsten Wochen beginnen die Gespräche mit den Stakeholdern dazu, welche Regelungen zu treffen sind.

Und die Notfall- und Rettungsdienstreform werden wir auch im Herbst mit einem Referentenentwurf behandeln können.

Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Ministerin Warken, die Pflegepersonaluntergrenzen gehören zu den wenigen Instrumenten, die bislang Mindeststandards in der Versorgung sichern, sowohl für eine verlässliche Patientensicherheit als auch zum Schutz der Pflegenden vor Überlastung. Im aktuellen Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz sollen sie als Qualitätskriterium für die Leistungsgruppen nicht berücksichtigt werden. Damit entfällt ein wesentliches Element der Qualitätssicherung für Patientinnen und Patienten.

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die Pflege verbindlich in den Qualitätsvorgaben der Leistungsgruppen abgebildet wird?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Frau Kollegin, ich bin dankbar für die Frage, weil immer wieder gesagt wird, diese Pflegepersonaluntergrenze würde fallen. Das ist nicht richtig. Wir streichen sie in diesem Referentenentwurf, weil wir schlicht der Meinung sind, dass sie bereits in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung geregelt ist und deswegen nicht noch zusätzlich in den Qualitätsvorgaben für die Leistungsgruppen in diesem Gesetz geregelt werden muss. Wir sind an der Stelle dafür, Doppelregelungen zu vermeiden, aber dennoch die hohen Qualitätsstandards einzuhalten.

Julia-Christina Stange (Die Linke): Die aktuellen Debatten um Fehlzeiten und unbezahlte Karenztage zeigen uns eins: Wer krank ist, wird benachteiligt. Das trifft vor allem chronisch Kranke, laut RKI immerhin etwa 50 Prozent der Erwachsenen in Deutschland, darunter sehr viele Frauen, und die liegen Ihnen ja besonders am Herzen.

Ein Beispiel möchte ich nennen: Frauen mit Endometriose. Wir haben hier ja einen hohen Männeranteil. Deswegen will ich mal ganz kurz umreißen, was Endometriose bedeutet: Frauen sind tagelang ausgeknockt – Krämpfe, Erbrechen, das Gefühl, zu verbluten, Durchfall, Ohnmacht –, und das jeden Monat. Das ist die Realität jeder zehnten Frau in Deutschland. Viele Betroffene quälen sich heute unter Schmerzen zur Arbeit, haben Angst, ihren Job zu verlieren. Diese Frauen brauchen politische Rahmenbedingungen und Ihre Verantwortung als Ministerin.

Daher frage ich Sie: Was sind Ihre Vorschläge, um Frauen mit chronischen Erkrankungen wie Endometriose den Arbeitsalltag zu erleichtern und krankheitsbedingte Existenzängste konkret abzubauen?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Frau Kollegin, ich bin froh, dass Sie mit dieser Frage dazu beitragen, dass wir auch über solche Themen sprechen. Ich glaube, das Wichtigste ist, dass wir Krankheiten wie die Endometriose, aber auch die Menopause viel mehr aus der Tabuzone herausholen und darüber sprechen. Diese haben auch Auswirkungen auf den Arbeitsalltag von Frauen.

Deswegen ist es wichtig, glaube ich, dass wir ein Selbstverständnis dafür bekommen und Arbeitgeber und Arbeitnehmerin die Dinge gemeinsam in den Blick nehmen und so regeln, dass dies nicht dazu führt, dass Frauen sagen: Dann gehe ich lieber nicht arbeiten oder reduziere ich, weil ich Sorge davor habe, mich dann auch am Arbeitsplatz mit dem Thema zu outen.

Das alles sind Regelungsbereiche, die nicht allein in meinem Zuständigkeitsbereich liegen. Aber ich bin im Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube, es ist ein wichtiges Anliegen, dass wir da vorankommen und Rahmenbedingungen schaffen.

Julia-Christina Stange (Die Linke): Möchten Sie sich auch politisch dafür einsetzen? Blicken wir zum Beispiel nach Spanien! Dort haben die Frauen Gelegenheit, sich drei Tage freizunehmen – bezahlt, unabhängig von den AUTagen. Könnten wir dieses System nicht auch hierzulande einführen? Das würde schnell Abhilfe leisten.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Frau Kollegin, diese Vorschläge werden natürlich immer diskutiert. Das würde einerseits zur Entlastung der Frauen führen, zöge andererseits aber natürlich finanzielle Folgen für das System nach sich und würde auch Herausforderungen für den Arbeitgeber darstellen. Deswegen müssen wir diese Dinge sorgfältig abwägen. Das kann ich nicht allein entscheiden.

Wir müssen die Dinge immer in der Gesamtheit in den Blick nehmen. Wir haben gerade eben lange über die Kostensituation gesprochen. Ich glaube, auch die müssen wir in den Blick nehmen. So wünschenswert viele Dinge sind, so schwierig sind sie manchmal eben umzusetzen.

Ich bin aber dafür, dass wir uns dieses Themas annehmen.

Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Ministerin, die Stichworte „Frauengesundheit“, „Endometriose“ und „Menopause“ haben wir gehört. Nun wissen wir ja, dass es beim Zugang zum medizinisch sicheren Schwangerschaftsabbruch erhebliche Versorgungslücken in Deutschland gibt; das hat jetzt gerade die ELSA-Studie aus Ihrem Hause, eine sehr umfangreiche, sehr wissenschaftliche und valide Studie, ergeben. Welche Maßnahmen planen Sie in Zukunft vorzunehmen, damit diese Wege für Frauen, die sowieso schon in Not sind, nicht noch zusätzlich erschwert werden?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Frau Kollegin, vielen Dank. - Auch in diesem Bereich gilt: Ja, die Versorgungslage hat Luft nach oben. Bundesweit ist das unterschiedlich. Es gibt Regionen, wo Beratungen und Behandlungen besser erreichbar sind als in anderen. Das Ganze ist auch nicht ausschließlich in unserer Zuständigkeit zu sehen. Aber wir nehmen den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag ernst, die Versorgungslage zu verbessern, und sind auch mit den Ländern im Austausch, Beratungsangebote auszuweiten und bei der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten darauf zu achten, dass entsprechende Ausbildungsinhalte vermittelt werden.

Sie wissen, das ist ein schwieriges Thema. Das ist auch ein Thema, bei dem im Bereich der Ärzte eine gewisse Freiwilligkeit gegeben sein muss. Man kann also nicht den Schalter umlegen, um die Versorgungslage zu verbessern. Aber gerade beim Thema „Abgabe von Verhütungsmitteln“ haben wir uns auch vorgenommen, Dinge zu verbessern. Deswegen ist es ein Paket von Maßnahmen.

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