Spahn: "Dieses Gesetz wird den Alltag von vielen Versicherten und Patienten in Deutschland sehr konkret verbessern."

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn spricht im Bundestag über den Gesetzentwurf für schnellere Termine und eine bessere Versorgung

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Gelegenheit, diesen Gesetzentwurf für schnellere Termine und bessere Versorgung nach der Kabinettssitzung auch hier im Deutschen Bundestag vorstellen zu können; denn dabei geht es um ein Gesetz, das sich in eine ganze Reihe von Maßnahmen einreiht, die wir im Bundesministerium für Gesundheit in den ersten sechs Monaten mit der Zielrichtung angestoßen haben, den Alltag der Bürgerinnen und Bürger, der Patientinnen und Patienten und all derjenigen, die im Gesundheitswesen tätig sind, konkret zu verbessern.

Worum geht es in diesem Gesetzentwurf? Im ersten Teil geht es um eine Frage, die viele sicherlich auch aus persönlichem Erleben kennen: Der privat versicherte Nachbar hat in der nächsten Woche einen Termin beim Facharzt bekommen, der gesetzlich Versicherte vielleicht erst in drei oder vier Monaten. Das regt zu Recht viele auf. Ich will ausdrücklich sagen: Viele Ärzte machen keinen Unterschied zwischen gesetzlich und privat Versicherten, aber zu oft wird er gemacht. Wie lösen wir das auf? Das tun wir nicht, indem jetzt alle drei Monate warten, sondern indem wir es finanziell attraktiver machen, gesetzlich versicherte Patienten schneller dranzunehmen. Es soll sich also finanziell lohnen. Wir sehen zum Beispiel für schnelle Termine und die Annahme von neuen Patienten ein zusätzliches Honorar vor. Wenn der Hausarzt mithilft, an den Facharzt zu vermitteln, wenn es zur weiteren Abklärung notwendig ist, gibt es auch eine finanzielle Unterstützung, da das natürlich Aufwand bedeutet. Die Erfahrung zeigt aber, dass es dann mit der schnelleren Terminvergabe tatsächlich auch gut klappt.

Darüber hinaus weiten wir das Sprechstundenangebot bei den Vertragsärzten in der Versorgung aus, wie auch im Koalitionsvertrag vorgesehen, und zwar von 20 auf 25 Stunden pro Woche. Ich weiß, dass das durchaus emotional bei einigen Ärzten diskutiert wird; ich will aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir sehr genau wissen, dass viele Ärztinnen und Ärzte mehr als 20 oder 25 Stunden in der Woche arbeiten. Hier geht es eher darum, diejenigen, die das noch nicht tun, zu ermuntern, das auch zu tun, wenn sie an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Außerdem werden offene Sprechstunden, insbesondere von grundversorgenden Fachärzten, ausgeweitet.

Wir werden die Terminservicestellen ausbauen und zusammenführen, mit der Nummer 116 117 für den ärztlichen Notdienst und einem 24-Stunden-7-Tage-die-Woche-Angebot. Es ist auch bereits ein digitales Angebot in der Entwicklung, sodass auch mit dem Smartphone bzw. dem Handy eine entsprechende Vermittlung, auch im Notfall, möglich ist.

Zweitens. Für die Bereiche und Regionen, in denen zu wenig Ärzte sind - die gibt es, und da hilft auch die beste Terminservicestelle nichts -, haben wir Maßnahmen vorgesehen, mit denen wir das schon vorhandene Instrumentarium erweitern, um es noch attraktiver zu machen, als Arzt zur ärztlichen Versorgung in den ländlichen Raum oder in strukturschwache Gebiete zu gehen. So gibt es regionale Zuschläge in entsprechend unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen, so stärken wir die hausärztliche Versorgung auch finanziell weiter, so verpflichten wir die Kassenärztlichen Vereinigungen, in Regionen, in denen sich kein Arzt zur Niederlassung bereitfindet, über Eigeneinrichtungen Angebote vorzusehen, möglicherweise in Kooperation mit Krankenhäusern. Die Mittel, die die Kassenärztlichen Vereinigungen haben, um über Umsatzgarantien, über Stipendienprogramme, über Investitionszuschüsse flexibel Anreize für die Niederlassung zu setzen, werden aufgestockt und erweitert.

Drittens enthält das Gesetz darüber hinaus wichtige Bestandteile für die Versorgung, von denen ich einige ansprechen will. Ein erster Punkt ist die elektronische Patientenakte. Die Debatte über die elektronische Gesundheitskarte und die Telematik-Infrastruktur ist schon 14 Jahre alt. Wir wollen jetzt zügig dazu kommen, dass es einen spürbaren Mehrwert für Ärztinnen und Ärzte, Patienten und alle anderen Beteiligten gibt. Deswegen soll es spätestens - ich betone: spätestens - ab 2021 eine Verpflichtung der Kassen gegenüber ihren Patienten und ihren Versicherten geben, die Verfügbarkeit von und den Zugang zu elektronischen Patientenakten sicherzustellen, im Übrigen auch auf dem Smartphone.

Wir werden den Festzuschuss für Zahnersatz ab dem 1. Januar 2021 von 50 auf 60 Prozent erhöhen. Das entlastet gesetzlich Versicherte um fast 700 Millionen Euro im Jahr. Betreuungsdienste in der ambulanten Pflege werden erstmalig als solche zugelassen. Was heißt das? Es geht ja nicht immer nur um die pflegerische Versorgung, sondern auch um Hilfe beim Haushalt, Hilfe beim Einkauf, darum, dass eine Person Zeit für ein Gespräch und für eine Nachmittagsgestaltung hat. Wir erleben gerade in zu vielen Regionen in Deutschland, dass ambulante Pflegedienste aufgrund der hohen Nachfrage und der Personalsituation Pflegebedürftige und ihre Familien abweisen müssen, weil sie das Personal nicht haben, um ihre Dienste anzubieten. Diese Betreuungsdienste helfen zumindest dabei, diese zu entlasten.

Wir sichern nach Gerichtsurteilen, die zu einer rechtlichen Unsicherheit geführt haben, die Versorgungsverträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Hier hat sich regional in Deutschland in vielen Bereichen ein sehr gutes Angebot zur Palliativversorgung entwickelt. Das ist jetzt durch einige Urteile gefährdet. Hier nehmen wir entsprechende Klarstellungen vor.

Diese und weitere Verbesserungen sind im Gesetz vorgesehen. Das schafft noch nicht überall das Paradies. Aber das macht im Zweifel eh jemand anderes. Aber dieses Gesetz wird den Alltag von vielen Versicherten und Patienten in Deutschland sehr konkret verbessern.

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