Spahn: "TSVG ist großer Schritt für die Verbesserung des Versorgungsangebots für Patienten"

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Bundestag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Redepult im Plenarsaal des Deutschen Bundestages

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn:

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Bei dem Gesetz für schnellere Termine und eine bessere Versorgung geht es um konkrete und auch im Alltag spürbare Verbesserungen für Patientinnen und Patienten. Wir wollen das zusammen mit denen erreichen, die in der ambulanten ärztlichen Versorgung jeden Tag tätig sind, den Ärztinnen und Ärzten; denn - und das weiß, denke ich, jeder, der in der Gesundheitspolitik tätig ist - eine gute Versorgung und zufriedene Patienten schaffen wir nur mit zufriedenen Ärzten, zufriedenen Apothekern und Pflegekräften sowie zufriedenen anderen Menschen, die im Gesundheitswesen jeden Tag tätig sind. Deswegen geht es natürlich um gute Rahmenbedingungen für die tägliche Arbeit und auch um eine angemessene Vergütung.

Wenn es jetzt darum geht, Termine schneller und besser möglich zu machen, sehen wir im Gesetzentwurf - das zu sagen, sei mir gestattet; das geht nämlich, wenn ich manche Pressemitteilungen sehe, auch heute wieder, etwas unter - auch umfangreiche Verbesserungen bei der Vergütung vor: Für die Annahme neuer Patienten und für eine schnellere Terminvergabe wird es in Zukunft zusätzlich Geld geben. Es soll sich natürlich auch lohnen. Es soll niemand bestraft werden, wenn es darum geht, neue Patienten anzunehmen. Es gibt zusätzlich eine Vergütung für die Hilfe bei der Vermittlung eines Facharzttermins für den Hausarzt. Es geht auch darum, mit zusätzlichen Vergütungsanreizen und Zuschlägen Ärzten einen guten Grund dafür zu bieten, Regionen mit Unterversorgung in den Blick zu nehmen, wenn es um die eigene Niederlassung geht.

Was wir mit diesem Paket wollen - es sind viele weitere Maßnahmen darin enthalten -: die vertragsärztliche Versorgung verbessern und insbesondere die Ärztinnen und Ärzte unterstützen, die heute schon weit über das Maß, auch über das Mindestmaß, das gesetzlich vorgegeben ist, hinaus Patienten versorgen.

Wir haben viele Ärzte, die abends um 7 Uhr, um 8 Uhr noch Patientinnen und Patienten im Wartezimmer, in der Versorgung haben - Haus- wie Fachärzte -, und diese Ärzte sollen natürlich auch eine angemessene Vergütung bekommen. Sie sollen übrigens auch sicher sein können, dass auch die Ärzte in der Nachbarschaft mit ähnlich gutem Einsatz unterwegs sind. Auch dafür haben wir entsprechende Regelungen vorgesehen.

Dazu gehört im Übrigen auch die Terminservicestelle. Diese ist unter der Nummer 116 117 schon heute zu erreichen. Aber das, was wir da jetzt im Ausbau miteinander schaffen wollen - 24 Stunden, sieben Tage die Woche, einheitlich in Deutschland erreichbar, Vermittlung auch zu Haus- und Kinderärzten, auch ein Online-Angebot und als App verfügbar -, ist ein richtiger Quantensprung im Angebot einer Dienstleistung für Patientinnen und Patienten. Wenn wir in einem nächsten Schritt auch noch die Notfall- und Notdienstversorgung, die wir stärker zusammenführen wollen, integrieren, dann ist das ein echter Strukturwandel im Sinne der Patientinnen und Patienten und ein besseres Serviceangebot, das insbesondere im Notfall wie bei der Suche nach Terminen unterstützen soll.

Es geht in diesem Paket auch um die elektronische Patientenakte ab 2021, die in diesem Gesetzentwurf als Verpflichtung der Kassen gegenüber ihren Versicherten vorgesehen ist. Es wird in Deutschland nirgendwo mehr so viel gefaxt wie im Gesundheitswesen.

- Im Bundestag faxen wir auch manchmal noch zu viel; das ist wohl wahr.

Es ist mir ein besonderes Anliegen, die elektronische Patientenakte mit Behandlungsdaten, Röntgendaten und Arzneidaten für jeden, der behandelt, mit Zustimmung des Patienten verfügbar zu machen, um die Kommunikation zu verbessern, eine effizientere Versorgung möglich zu machen und um vor allem eben auch Patientendaten gut und zügig verfügbar zu haben.

Wir haben, auch mit den Koalitionsfraktionen im parlamentarischen Verfahren, schon in den Blick genommen, auch Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen und Diätassistenten, den sogenannten Heilmittelerbringern, bessere Arbeitsbedingungen, eine bessere Vergütung und auch eine bessere Unterstützung möglich zu machen, etwa wenn es darum geht, diese weniger mit Bürokratie zu belasten.

Heilmittelerbringer werden im Zusammenspiel mit den ärztlichen und anderen Behandlern gebraucht: nach Operationen, bei Verletzungen oder bei Sprachschwierigkeiten. Es ist mir echt ein besonderes Anliegen - weil wir ja alle auch vor Ort in den Wahlkreisen gespürt haben: da besteht Handlungsbedarf -, dass wir dort was tun. Ich finde, es ist ein starkes Zeichen, dass wir auch das mit diesem Gesetzentwurf zügig angehen wollen.

Ich will noch kurz einige weitere Inhalte des Gesetzentwurfs anreißen. Es ist ein sehr umfangreicher Entwurf, unser umfangreichster bisher, sodass man all die auch wichtigen und guten Verbesserungen zum Teil nur kursorisch erwähnen kann, so zum Beispiel die Erhöhung der Festzuschüsse für Zahnersatz. Hier geht es immerhin um 700 Millionen Euro im Jahr an Entlastung für die Versicherten. Es geht um Betreuungsdienste in der Pflege. Das ist ein Thema in Regionen, in denen Familien zum Teil sehr verzweifelt gerade nach Pflegediensten und Unterstützung für Pflege in der Familie suchen. Diese Dienste wollen wir zusätzlich zulassen, etwa die Haushaltshilfe, zum Beispiel für zwei, drei Nachmittage in der Woche.

Es geht auch um den Kampf gegen HIV und Aids mit PrEP, der Präexpositionsprophylaxe. Es geht auch - das ist mir ein persönliches Anliegen - um die sogenannte Kryokonservierung. Es geht darum, dass insbesondere Frauen, die etwa durch eine Krebsbehandlung die Fähigkeit verloren haben, Kinder zu bekommen, Eizellen einfrieren können, um sich später tatsächlich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Ich weiß aus persönlichen Gesprächen - es sind auch Betroffene heute da -, wie emotional wichtig das in dieser Situation ist. Das ist vielleicht nur eine kleine Regelung in diesem Gesetz, aber eine wichtige für jede einzelne Betroffene und jeden einzelnen Betroffenen. Deswegen ist es mir ein besonderes Anliegen, dass wir das hier mit regeln.

Frau Präsidentin, gestatten Sie mir, ein letztes Thema kurz anzusprechen: die Psychotherapie. Das will ich ganz ruhig und sachlich, aber auch persönlich machen, weil ich in diesen Tagen manches an Vorwürfen und Unterstellungen lese. Ich kann Ihnen sagen - auch aus persönlichem Erleben in der eigenen Familie, im engsten Umfeld -, dass ich weiß, was eine psychische Erkrankung für den Betroffenen und die Familie bedeutet. Ich weiß auch, was es bedeutet, nicht schnell eine entsprechende Versorgung zu finden, einen entsprechenden Termin zu bekommen. Deswegen lassen Sie uns bitte bei der Debatte zu diesem Thema uns gegenseitig unterstellen - das wäre schon mal was -, dass wir alle gemeinsam das Richtige wollen, nämlich eine bessere Versorgung.

Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass die hier vorgeschlagene Regelung verbesserungsfähig ist: Prima! Ich bin der Erste, der für eine Verbesserung zu haben ist. Aber ich würde mir sehr wünschen - übrigens auch mit Blick auf das, was in sozialen Medien zum Teil so in der Wortwahl abgeht -, auch sehr persönlich wünschen, dass wir das in einer Art und Weise machen, die diesem Ziel Rechnung trägt, nämlich Patienten mit psychischen Erkrankungen besser zu versorgen, und uns nicht die schlimmsten Dinge unterstellen. Wenn wir mit diesem Geist in die Debatte gehen, dann wird das ein gutes Gesetz werden.

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