Fragen und Antworten zum Hospiz- und Palliativgesetz

Warum muss die Hospiz- und Palliativversorgung weiterentwickelt werden?

Nicht Jeder kann die letzte Lebensphase in vertrauter häuslicher Umgebung und im Kreis der nächsten Angehörigen verbringen. Die Mehrheit der Menschen verbringt die letzte Lebensphase in stationären Versorgungseinrichtungen (insbesondere in Pflegeheimen und Krankenhäusern). Wichtig ist deshalb, dass die letzte Phase des Lebens auch dort selbstbestimmt und nach den persönlichen Wünschen gestaltet werden kann. Dies setzt voraus, dass überall ausreichende Angebote der Palliativmedizin, der Palliativpflege und der hospizlichen Sterbebegleitung existieren und die Menschen über die vielfältigen Angebote und Möglichkeiten der Versorgung und Begleitung in der letzten Lebensphase informiert sind. Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland" werden dafür die gesetzgeberischen Weichen gestellt.

Wie wird die Versorgung in der letzten Lebensphase allgemein verbessert?

Die Palliativversorgung in der Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung und die spezialisierte Palliativversorgung werden gestärkt. Es werden Anreize zur Entwicklung einer Palliativkultur in der stationären Versorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern gesetzt und die Finanzierung der ambulanten Hospizdienste und stationären Hospize wird verbessert. Außerdem sollen die verschiedenen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätigen in der medizinischen, pflegerischen und hospizlichen Versorgung und Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen enger zusammenarbeiten. Und schließlich soll sichergestellt werden, dass sich Versicherte und deren Angehörige gezielt über bestehende Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung informieren können.

Wie sehen die Verbesserungen in der hospizlichen Sterbebegleitung konkret aus?

Es ist ganz wesentlich der Hospizbewegung zu verdanken, dass die Bedeutung einer guten Betreuung und Versorgung sterbender Menschen immer mehr ins öffentliche Bewusstsein rückt und die Themen Sterben und Tod enttabuisiert werden. Um das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und hospizliche Angebote auszubauen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

Die finanzielle Ausstattung stationärer Hospize wird verbessert. Dies geschieht zum einen durch Erhöhung des Mindestzuschusses der Krankenkassen. Derzeit noch unterdurchschnittlich finanzierte Hospize erhalten so einen höheren Tagessatz je betreutem Versicherten. Zum anderen tragen die Krankenkassen künftig 95 Prozent statt wie bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Der Kostenanteil, den Hospize durch zusätzliche Spenden aufbringen müssen, wird damit reduziert – aber nicht ganz abgeschafft, damit der Charakter der vom bürgerschaftlichen Ehrenamt getragenen Hospizbewegung erhalten bleibt.

Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt (zum Beispiel Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter) und es wird ein angemessenes Verhältnis von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern sichergestellt. Die finanzielle Förderung erfolgt zudem zeitnäher ab der ersten Sterbebegleitung. Der Aufwand der Hospizarbeit in Pflegeheimen ist stärker zu berücksichtigen und Krankenhäuser können Hospizdienste künftig mit Sterbebegleitungen auch in ihren Einrichtungen beauftragen.

Wie sehen die Verbesserungen in der ambulanten Versorgung konkret aus?

Im vertragsärztlichen Bereich vereinbaren die Selbstverwaltungspartner der Ärzteschaft und der Krankenkassen zusätzlich vergütete Leistungen – zur Steigerung der Qualität der Palliativversorgung, zur Zusatzqualifikation der Ärzte sowie zur Förderung der Netzwerkarbeit mit den anderen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und Versorgungseinrichtungen.

Die Bedeutung der häuslichen Krankenpflege für die Palliativversorgung wird herausgestellt, insbesondere indem die Möglichkeit betont wird, häusliche Krankenpflege in Palliativsituationen auch länger als für die üblichen vier Wochen zu verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält den Auftrag, in seiner Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege die einzelnen Leistungen der Palliativpflege zu konkretisieren.

Um insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen den weiteren Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zu fördern, wird ein Schiedsverfahren für entsprechende Versorgungsverträge der Krankenkassen mit den versorgenden SAPV-Teams eingeführt.

Welche Maßnahmen gelten der stationären Versorgung?

Zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern sind weitere Maßnahmen vorgesehen:

Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Im Internet ist über die Kooperationen der Pflegeheime mit Hospiz- und Palliativnetzen öffentlich zu informieren. Kooperationsverträge der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sind nicht mehr nur freiwillig, sondern "sollen" von den Vertragspartnern abgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung

Zudem wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Pflegeheime ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase anbieten können. Viele Menschen haben Angst vor der letzten Lebensphase, fürchten sich vor Schmerzen, vor ungewollten Behandlungen oder dem Verlust der Selbstbestimmung. Wichtig ist daher, diese Ängste aufzugreifen und frühzeitig über Hilfsangebote zu informieren und die Versorgung vorauszuplanen. Dieses besondere Beratungsangebot der Pflegeheime wird ebenfalls von den Krankenkassen finanziert.

Zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Krankenhäusern ist vorgesehen, dass für Palliativstationen krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern vereinbart werden, wenn das Krankenhaus dies wünscht.

Warum ist die Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen so wichtig?

Da der Hilfebedarf schwerstkranker Menschen von Fall zu Fall unterschiedlich ist und sich auch im Verlauf der letzten Lebensphase verändern kann, ist eine vernetzte Versorgung wichtig, die ein reibungsloses Ineinandergreifen verschiedener palliativ-medizinischer, palliativ-pflegerischer und hospizlicher Hilfsangebote gewährleistet. Neue und bereits bestehende Angebote sollen deshalb stärker ineinandergreifen, damit schwerkranke und sterbende Menschen entsprechend ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen versorgt und betreut werden. Das betrifft insbesondere das Zusammenwirken von professioneller und ehrenamtlicher Betreuung und Versorgung durch Hospiz- und Palliativteams und die Kooperation zwischen Haus- und Fachärzten mit diesen Diensten und stationären Pflegeeinrichtungen.

Welche Rolle spielt das Ehrenamt in der Hospizversorgung?

Die Hospizbewegung in Deutschland – ebenso wie in anderen europäischen Ländern – gründet auf bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement. Nach Angaben des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes (DHPV) engagieren sich derzeit bundesweit rund 100.000 Menschen bürgerschaftlich, ehrenamtlich oder hauptamtlich in der Hospiz- und Palliativarbeit, eine große Zahl davon ehrenamtlich. Mit der Entscheidung, dass Krankenkassen die ambulanten Hospizdienste und die stationären Hospize stärker fördern, wird ein ausdrücklicher Wunsch der Hospiz- und Palliativverbände aufgegriffen. Dabei ist jedoch keine Vollfinanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung gewollt. Ein Teil der Aufwendungen wird weiterhin durch Spenden getragen. So bleibt sichergestellt, dass die hospizliche Betreuung auch zukünftig vom Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement geprägt bleibt.

Wo erhält man Informationen über Hilfen und Versorgungsangebote?

Vielerorts existieren bereits Informations- und Beratungsangebote, zum Beispiel durch Hospizvereine, kommunale Beratungsstellen, Palliativärzte oder Pflegeeinrichtungen. Nicht immer ist dies aber hinreichend bekannt. Um Menschen in ihrer letzten Lebensphase besser zu unterstützen und den Zugang zu Hilfsangeboten zu verbessern, haben Versicherte künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung. Dies schließt konkret die schriftliche Information über die lokal vorhandenen Angebote und die Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme mit ein. Die Krankenkassen arbeiten dabei mit der Pflegeberatung, kommunalen Servicestellen oder vorhandene Versorgungsnetzwerken zusammen.

Wie unterstützt das Bundesministerium für Gesundheit die Forschung im Bereich der Palliativversorgung?

Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein Forschungsprojekt gefördert, das sich mit dem Thema "Sterben in der stationären Langzeitpflege" befasste. Das Projekt widmete sich der Untersuchung, wie stationäre Pflegeeinrichtungen Konzepte zur Sterbebegleitung umsetzen, inwiefern sie mit umliegenden Versorgern kooperieren oder eigene Personalstrukturen vorhalten.

Der Abschlussbericht (PDF, nicht barrierefrei, 2 MB) des Projektes steht als Download zur Verfügung.

Wie viel kosten die Maßnahmen des HPG?

Die beschriebenen Maßnahmen werden – abhängig von der Ausgestaltung durch die Selbstverwaltung – insgesamt in den verschiedenen Leistungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu Mehrausgaben in Höhe eines unteren bis mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrages pro Jahr führen. Dieser Betrag kommt zu den Ausgaben hinzu, die in der gesetzlichen Krankenversicherung derzeit für die Hospiz- und Palliativversorgung aufgewendet werden.

Stand: 14. Oktober 2019
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