Innovationsfonds
ein kraftvoller Motor für eine noch bessere Patientenversorgung
Unser Gesundheitssystem steht vor der großen Herausforderung, die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen weiter zu stärken und noch besser auf die Bedarfe der Patientinnen und Patienten abzustimmen: zwischen den unterschiedlichen Fachdisziplinen, Organisationen und Einrichtungen des Gesundheitswesens und zwischen dessen Versorgungsbereichen, von der Prävention über die ambulante und stationäre Versorgung bis in angrenzende Versorgungsbereiche wie die Pflege oder Rehabilitation hinein.
Mit dem Innovationsfonds steht dafür ein nachhaltiges Förderinstrument bereit, das es ermöglicht, zwischen den Versorgungsinseln im Gesundheitswesen Brücken zu bauen. So sollen interdisziplinär neue Ideen und Perspektiven über die Grenzen der unterschiedlichen Bereiche hinweg erschlossen werden. Der Innovationsfonds treibt den Wettbewerb um die besten neuen Ideen an und bringt so kontinuierlich Innovationen in das Gesundheitssystem. So wirkt der Innovationsfonds als kraftvoller Motor für eine bessere Patientenversorgung in Deutschland.
Zentrales gesundheitspolitisches Förderinstrument
Der Innovationsfonds dient als zentrales gesundheitspolitisches Instrument zur Förderung von neuen Versorgungsformen und Versorgungsforschung in Deutschland. Er fördert aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) innovative, sektorenübergreifende neue Versorgungsformen und Vorhaben der patientennahen Versorgungsforschung, um die GKV-Versorgung in Deutschland weiterzuentwickeln und zu verbessern.
Dafür stehen zunächst bis 2024 jährlich 200 Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem fördert der Innovationsfonds seit 2020 die Entwicklung und Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht.
Zur effektiven Umsetzung der Förderziele wurde 2016 der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingerichtet. Er legt die Förderschwerpunkte und -kriterien fest und entscheidet über die konkrete Verteilung der Fördermittel.
Neue Konzepte für die Versorgung
Alle geförderten Projekte müssen das Potenzial haben, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden. Die Erkenntnisse aus der Förderung des Innovationsfonds sollen möglichst breit zugänglich gemacht werden und das Gesundheitssystem nachhaltig verbessern. Eine wichtige Zielsetzung des Innovationsfonds ist es daher, neue Versorgungskonzepte in den schon bestehenden Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens zu erproben. Zu diesem Zweck müssen die Projekte ihre Wirksamkeit in einer wissenschaftlichen Begleitung unter Beweis stellen. Auf dieser Basis kann dann geprüft werden, welche neuen Versorgungskonzepte in die Versorgung überführt werden sollten, damit alle Patientinnen und Patienten in der GKV davon profitieren können.
Organisation und Durchführung der Förderung
Für die organisatorische Umsetzung der Förderung des Innovationsfonds ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss eine Geschäftsstelle eingerichtet worden. Über die Förderung entscheidet der Innovationsausschuss. Dieser setzt sich aus 10 Mitgliedern zusammen, die von den verschiedenen Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen entsandt werden. Zudem sind das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung vertreten, und auch die Patientenvertretung ist über ein Mitberatungs- und Antragsrecht eingebunden. Alle eingereichten Projektanträge werden nach einheitlichen Kriterien bewertet. Expertinnen und Experten aus Versorgungsforschung und Versorgungspraxis begutachten die Anträge fachlich und geben Empfehlungen zu den Förderentscheidungen ab.
Förderbekanntmachungen: Bedingungen und Schwerpunkte der Förderung
Der Innovationsausschuss veröffentlicht regelmäßig Förderbekanntmachungen, in denen die thematischen Schwerpunkte und Kriterien für die Förderung festgelegt sind. Sie werden auf der Internetseite des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss veröffentlicht. Zu den jeweils aktuellen Förderbekanntmachungen finden sich auf der Internetseite auch alle relevanten Informationen zum Förderverfahren und zur Antragstellung. Die entsprechenden Antragsformulare stehen dort ebenso zur Verfügung wie ein Leitfaden für Antragsteller.
Voraussetzung für eine Förderung durch den Innovationsfonds ist unter anderem, dass eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung (Evaluation) der Vorhaben erfolgt, damit die geförderten Ansätze für eine mögliche spätere Überführung in die Versorgung geprüft und beurteilt werden können. Die Laufzeit der Projekte ist in der Regel auf drei Jahre begrenzt.
Förderentscheidungen 2016 – 2021
In den laufenden Förderprojekten werden eine Vielzahl unterschiedlicher Ansätze neuer Versorgungsformen erprobt und Versorgungsforschungsprojekte durchgeführt. Hierbei werden wichtige und aktuelle Versorgungsfragestellungen aufgegriffen, wie beispielsweise die Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung oder die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. Bisher wurden mehr als 500 Projekte mit einem Projektvolumen von über 1,2 Milliarden Euro zur Förderung mit Mitteln des Innovationsfonds ausgewählt, davon rund 200 neue Versorgungsformen und mehr als 300 Vorhaben der Versorgungsforschung.
Alle geförderten Projekte können auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschuss eingesehen werden.
Empfehlungen zur Überführung in die Versorgung
Nach dem Abschluss jedes geförderten Vorhabens fasst der Innovationsausschuss einen Beschluss zum Umgang mit den Projektergebnissen. Er spricht Empfehlungen zur Überführung neuer Versorgungsformen oder -ansätze in die Regelversorgung beziehungsweise zur Nutzbarmachung der Erkenntnisse aus den Projekten aus.
Diese Empfehlungen des Innovationsausschusses, die Ergebnisberichte und weitere im Rahmen der Förderung entstandene Materialien zu allen abgeschlossenen Projekten werden auf der Internetseite des Innovationsfonds veröffentlicht.
Evaluation
Um die Nachhaltigkeit der Förderung durch den Innovationsfonds zu stärken, werden die Ergebnisse der Förderung durch den Innovationsfonds wissenschaftlich ausgewertet. Mit dieser Evaluation für den Förderzeitraum 2016 bis 2021 hat das BMG nach einer EU-weiten Ausschreibung die Prognos AG beauftragt. Der Zwischenbericht der Evaluation wurde im März 2019 dem Bundestag vorgelegt. Der Abschlussbericht der Evaluation wurde im März 2022 an den Bundestag geleitet und veröffentlicht.
Weitere Informationen
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Innovationsfonds (G-BA)
Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses mit Informationen zum Innovationsfonds, seinen Förderverfahren und aktuelle Förderbekanntmachungen sowie Ansprechpartner
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Geförderte Projekte
Nähere Informationen zu den einzelnen geförderten Projekten auf der Internetseite des Innovationsausschusses
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Evaluationsbericht März 2022
Abschlussbericht über die wissenschaftliche Auswertung der Förderung durch den Innovationsfonds im Hinblick auf deren Eignung zur Weiterentwicklung der Versorgung als Bundestagsdrucksache