Innovationsfonds

Unser Gesundheitssystem steht vor der großen Herausforderung, die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen weiter zu stärken und noch besser auf die Bedarfe der Patientinnen und Patienten abzustimmen: zwischen den unterschiedlichen Fachdisziplinen, Organisationen und Einrichtungen des Gesundheitswesens und zwischen dessen Versorgungsbereichen, von der Prävention über die ambulante und stationäre Versorgung bis in angrenzende Versorgungsbereiche wie die Pflege oder Rehabilitation hinein.

Mit dem Innovationsfonds steht dafür ein nachhaltiges Förderinstrument bereit, das es ermöglicht, zwischen den Versorgungsinseln im Gesundheitswesen Brücken zu bauen. So sollen interdisziplinär neue Ideen und Perspektiven über die Grenzen der unterschiedlichen Bereiche hinweg erschlossen werden. Der Innovationsfonds treibt den Wettbewerb um die besten Ideen an und bringt so kontinuierlich Innovationen in das Gesundheitssystem. Auf diese Weise wirkt der Innovationsfonds als kraftvoller Motor für eine bessere Patientenversorgung in Deutschland.

Zentrales gesundheitspolitisches Förderinstrument

Der Innovationsfonds dient als zentrales gesundheitspolitisches Instrument zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Er fördert aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Erprobung innovativer, sektorenübergreifender neuer Versorgungsformen und Vorhaben der patientennahen Versorgungsforschung. Außerdem fördert der Innovationsfonds seit 2020 die Entwicklung und Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht.

Dafür stehen - zunächst bis 2024 - jährlich 200 Millionen Euro zur Verfügung.

Zur effektiven Umsetzung der Förderziele wurde 2016 der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingerichtet. Er legt die Förderschwerpunkte und -kriterien fest, entscheidet über die konkrete Verteilung der Fördermittel und bewertet die in den geförderten Projekten erzielten Ergebnisse.

Neue Konzepte für die Versorgung

Eine wichtige Zielsetzung des Innovationsfonds ist es, neue Versorgungskonzepte in den schon bestehenden Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens zu erproben. Zu diesem Zweck müssen diese neuen Versorgungskonzepte in geförderten Projekten ihre Wirksamkeit und das Ausmaß der Verbesserung der GKV-Versorgung unter wissenschaftlicher Begleitung unter Beweis stellen. Auf dieser Basis kann dann geprüft werden, welche neuen Versorgungskonzepte in die Versorgung überführt werden sollten, damit alle Patientinnen und Patienten in der GKV davon profitieren können. In Projekten der Versorgungsforschung steht der Erkenntnisgewinn im Hinblick auf die reale Versorgung und das Verbesserungspotenzial im Mittelpunkt. Alle geförderten Projekte müssen das Potenzial haben, mit ihren Ergebnissen und Erkenntnissen dauerhaft die Versorgung positiv zu beeinflussen und das Gesundheitssystem nachhaltig verbessern. Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Förderung des Innovationsfonds werden deshalb möglichst breit zugänglich gemacht.

Organisation und Durchführung der Förderung

Für die organisatorische Umsetzung der Förderung des Innovationsfonds ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss eine Geschäftsstelle eingerichtet worden. Über die Förderung entscheidet der Innovationsausschuss. Dieser setzt sich aus 10 Mitgliedern zusammen, die von den verschiedenen Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen entsandt werden. Zudem sind das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung vertreten, und auch die Patientenvertretung ist über ein Mitberatungs- und Antragsrecht eingebunden. Alle eingereichten Projektanträge werden nach einheitlichen Kriterien bewertet. Expertinnen und Experten aus Versorgungsforschung und Versorgungspraxis begutachten die Anträge fachlich und geben Empfehlungen zu den Förderentscheidungen ab.

Förderbekanntmachungen: Bedingungen und Schwerpunkte der Förderung

Der Innovationsausschuss veröffentlicht regelmäßig Förderbekanntmachungen, in denen die thematischen Schwerpunkte und Kriterien für die Förderung festgelegt sind. Sie werden auf der Internetseite des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss veröffentlicht. Zu den jeweils aktuellen Förderbekanntmachungen finden sich auf der Internetseite auch alle relevanten Informationen zum Förderverfahren und zur Antragstellung. Die entsprechenden Antragsformulare stehen dort ebenso zur Verfügung wie ein Leitfaden für Antragsteller.

Voraussetzung für eine Förderung von neuen Versorgungsformen durch den Innovationsfonds ist unter anderem, dass eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung (Evaluation) der Vorhaben erfolgt, damit die geförderten Ansätze für eine mögliche spätere Überführung in die Versorgung geprüft und beurteilt werden können. Die Laufzeit der Projekte ist in der Regel auf drei Jahre begrenzt.

Förderentscheidungen 2016 – Juni 2023

In den laufenden Förderprojekten werden eine Vielzahl unterschiedlicher Ansätze neuer Versorgungsformen erprobt und Versorgungsforschung durchgeführt. Hierbei werden wichtige und aktuelle Versorgungsfragestellungen aufgegriffen, wie beispielsweise die Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung oder die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. Bisher wurden fast 600 Projekte mit einem Projektvolumen von über 1,5 Milliarden Euro zur Förderung mit Mitteln des Innovationsfonds ausgewählt, davon mehr als 200 neue Versorgungsformen und fast 400 Vorhaben der Versorgungsforschung.

Alle geförderten Projekte können auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses eingesehen werden.

Empfehlungen zur Überführung in die Versorgung

Nach dem Abschluss jedes geförderten Vorhabens fasst der Innovationsausschuss einen Beschluss zum Umgang mit den Projektergebnissen. Er spricht Empfehlungen zur Überführung neuer Versorgungsformen oder -ansätze in die Regelversorgung beziehungsweise zur Nutzbarmachung der Erkenntnisse aus den Projekten aus.

Diese Empfehlungen des Innovationsausschusses, die Ergebnisberichte und weitere im Rahmen der Förderung entstandene Materialien zu allen abgeschlossenen Projekten erden auf der Internetseite des Innovationsfonds veröffentlicht.

Evaluation

Um die Nachhaltigkeit der Förderung durch den Innovationsfonds zu stärken, werden die Ergebnisse der Förderung durch den Innovationsfonds wissenschaftlich ausgewertet, zuletzt 2021 durch die Prognos AG. Der Abschlussbericht der Evaluation wurde im März 2022 an den Bundestag geleitet und veröffentlicht. Der Evaluationsbericht bewertet die bisherige Entwicklung und den Stand des Innovationsfonds prinzipiell positiv, zeigt aber auch Ansatzpunkte für Optimierungen und Weiterentwicklung auf. Es wird die Empfehlung ausgesprochen, den Innovationsfonds über das Jahr 2024 hinaus unbefristet fortzuführen und diese Fortführung weiterhin mit einer Evaluation zu begleiten. Dies korrespondiert mit der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung, den Innovationsfonds zu verstetigen.

Stand: 12. Dezember 2023
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