Sachverständigenrat
Aufgabe des Sachverständigenrates
Der Sachverständigenrat hat die Aufgabe, im Abstand von in der Regel zwei Jahren Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu erstellen. Insbesondere soll er
unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen entwickeln,
Vorschläge für medizinische und ökonomische Orientierungsdaten vorlegen sowie
Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzeigen.
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Sachverständigenrates ist § 142 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie ein Errichtungserlass.
Gutachten
Die Gutachten des Sachverständigenrates werden dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben und den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes – Bundestag und Bundesrat – vorgelegt. Bisher sind 20 Gutachten erschienen. Eine Reihe von Vorschlägen und Empfehlungen wurden von der Gesundheitspolitik aufgegriffen. Hierzu gehören Maßnahmen wie die Kassenwahlfreiheit, der Risikostrukturausgleich, die Förderung der ambulanten Pflege durch Steigerung der Leistungsstufen und Dynamisierung der Leistungen, die Verbesserung der Versorgung dementer Menschen oder der Ausbau von Präventions- und Rehabilitationsleistungen.
Der Sachverständigenrat hat dem Bundesgesundheitsministerium am 2. Juli 2018 sein aktuelles Gutachten mit dem Titel " Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung" übergeben. Der Gesamttext des Gutachtens sowie weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Sachverständigenrates.
Geschichte des Sachverständigenrates
Der Sachverständigenrat wurde 1985 als "Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen" eingesetzt, um die damals bestehende Konzertierte Aktion, ein Gremium aus Vertretern der an der gesundheitlichen Versorgung beteiligten Verbände, Organisationen und öffentlichen Institutionen, in ihrer Arbeit zu unterstützen und ihr neue Impulse zu geben. Berufen wurde der Sachverständigenrat erstmals am 19. Dezember 1985 durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, dessen Ressort seinerzeit auch den Gesundheitsbereich umfasste, unter Beteiligung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen. Seit 1991 werden die Mitglieder des Rates von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Gesundheit für eine Dauer von vier Jahren berufen. Das Gremium umfasst sieben Mitglieder und ist interdisziplinär aus den Bereichen Medizin, Ökonomie und Pflegewissenschaften besetzt.
Mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) zum 1. Januar 2004 und der damit verbundenen Auflösung der Konzertierten Aktion wurde der "Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen" umbenannt in "Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen".
Mitglieder des Sachverständigenrates:
Prof. Dr. rer. oec. Beate Jochimsen
Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin
Prof. Dr. med. Ferdinand Gerlach
Institut für Allgemeinmedizin, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Prof. Dr. rer. pol. Wolfgang Greiner
Lehrstuhl für Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement, Universität Bielefeld
Prof. Dr. phil. Gabriele Meyer
Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Prof. Dr. rer. oec. Jonas Schreyögg
Lehrstuhl für Management im Gesundheitswesen, Hamburg Center for Health Economics, Universität Hamburg
Prof. Dr. med. Petra A. Thürmann
Lehrstuhl für Klinische Pharmakologie, Universität Witten/Herdecke
Prof. Dr. med. Christof von Kalle
Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg
Weitere Informationen über die Mitglieder und die Tätigkeit des Sachverständigenrates sowie die Gutachten des Rates finden Sie auf der Internetseite.
Weitere Informationen
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Präsentationen des Sachverständigenrates zum Symposium 2018
Gutachten „Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung“
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Präsentationen des Sachverständigenrates zum Symposium 2015
Sondergutachten Krankengeld und 30 Jahre Sachverständigenrat
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Sachverständigenrat
Internetseite des Sachverständigenrats