Telemedizin

Telemedizin ermöglicht es, unter Einsatz audiovisueller Kommunikationstechnologien trotz räumlicher Trennung z.B. Diagnostik, Konsultation und medizinische Notfalldienste anzubieten. In Zukunft kann Telemedizin vor allem für den ländlichen Raum ein Bestandteil der medizinischen Versorgung werden.

Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz erhielt der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Aufgabe festzulegen, in welchem Umfang durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) definierte ärztliche Leistungen auch telemedizinisch erbracht werden können, und wie demzufolge der EBM entsprechend anzupassen ist. Dieser Prüfauftrag umfasst auch die bundesmantelvertraglich zu vereinbarenden Kostenpauschalen (Portokosten) für den elektronischen Versand ärztlicher Unterlagen (Briefe) an andere Ärzte. Eine Rahmenvereinbarung zwischen den Trägerorganisationen des Bewertungsausschusses legt Eckpunkte für die Überprüfung des EBM fest.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sollen telemedizinische Leistungen weiter gestärkt werden.

Stand: 6. Februar 2015
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