Telemedizin

Telemedizin ermöglicht es, unter Einsatz audiovisueller Kommunikationstechnologien trotz räumlicher Trennung z.B. Diagnostik, Konsultation, Monitoring und medizinische Notfalldienste anzubieten. Insbesondere im ländlichen Raum ist Telemedizin ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung.

Die Videosprechstunde als telemedizinische Leistung wird seit 2017 regelhaft vergütet. Sie hat insbesondere während der Corona-Pandemie eine erhebliche Bedeutung erlangt. Die Einsatzmöglichkeiten der Videosprechstunde wurden in den vergangenen Jahren, auch losgelöst von der Pandemie, erheblich erweitert – so können bspw. Vertragsärztinnen und -ärzte derzeit in jedem Behandlungsquartal bis zu 30 Prozent der vertragsärztlichen Leistungen per Videosprechstunde erbringen.

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde die regelhafte Vergütung auch von sektorenübergreifenden Telekonsilien vorgesehen. Seit Oktober 2020 können Telekonsile in weitem Umfang über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet werden. Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) wurde zudem die Voraussetzung geschaffen, dass Telekonsilien im stationären Bereich besser vergütet werden.

Auch der positive Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz hat einen Beitrag dazu geleistet, dass neue telemedizinische Behandlungsformen in die Regelversorgung überführt werden.

So können bspw. seit April 2022 nun auch Leistungen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (Notdienst) per Videosprechstunde erbracht und regelhaft vergütet werden.

Telemedizin ist ein wichtiges Instrument zur Weiterentwicklung der Versorgung. Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen des Innovationsfonds immer wieder neue Einsatzgebiete der Telemedizin etwa im Rettungswesen oder bei Versorgungsmodellen im ländlichen Raum erschlossen. Auch im Rahmen der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege spielt der Bereich Telemedizin eine wichtige Rolle. So soll zukünftig geeignetes Fachpersonal assistierte Telemedizin in z.B. Apotheken und Gesundheitskiosken durchführen können. Bis 2026 soll es in mindestens 60 Prozent der häuslichen unterversorgten Regionen eine Anlaufstelle für assistierte Telemedizin geben. Darüber hinaus soll die derzeitige 30 Prozent-Mengenbegrenzung an telemedizinischen Behandlungen aufgehoben werden.

Stand: 25. August 2023
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