Datentransparenz-Gebührenverordnung (DaTraGebV)

Die Vorschriften zur Datentransparenz im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und die auf dieser Grundlage erlassene Datentransparenzverordnung legen fest, dass im SGB V genannte Nutzungsberechtigte z. B. für die Versorgungsforschung beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) Anträge zur Aufbreitung der dort gespeicherten Daten aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) stellen können.
Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung Nutzungsgebühren für die Datenbereitstellung zu bestimmen. Mit diesen Nutzungsgebühren werden, wie gesetzlich vorgesehen, die Aufwendungen für die Bereitstellung von Daten, die zunächst von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, teilweise refinanziert. Die nun vorgelegte Datentransparenz-Gebührenverordnung bestimmt die Nutzungsgebühren und ist erforderlich, um eine rechtssichere Erhebung von Nutzungsgebühren sicherzustellen.

Verordnung 30.04.2014

Verordnung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Bereitstellung von Daten nach den Regelungen der Datentransparenzverordnung

Inkrafttreten: 01.05.2014

Wortlaut der Verordnung – Bundesgesetzblatt

Referentenentwurf: 24.02.2014

Stand: 30. April 2014
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