Elektronische Arzneimittelinformations-Verordnung (EAMIV)

Damit Ärztinnen und Ärzte eine wissenschaftlich belastbare therapeutische Entscheidung treffen können, brauchen sie gute und neutrale Informationen als Grundlage. Darum verbessern wir das Informationsangebot für Ärztinnen und Ärzte über die Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln.

Verordnung 24.04.2023

Erste Verordnung zur Änderung der Elektronische Arzneimittelinformationen-Verordnung

Inkrafttreten: 01.10.2023

Verordnung im Wortlaut - Bundesgesetzblatt

Verordnung mit Begründung (PDF, nicht barrierefrei, 266 KB)

Referentenentwurf: 19.12.2022
Referentenentwurf zum Download (PDF, barrierefrei, 167 KB)

Chronik

  • Laufendes Verfahren 02.08.2019

    Verordnung über die Mindestanforderungen an die Informationen in elektronischen Programmen für die Verordnung von Arzneimitteln durch Vertragsärzte und über die Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses

    Inkrafttreten: 03.08.2019

    Verordnung im Wortlaut - Bundesanzeiger

    Referentenentwurf: 15.10.2018 (überarbeitet am 22.03.2019)
    zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 204 KB)

Stellungnahmen

Stand: 24. April 2023
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