Verordnung 11.05.2021
Verordnung über das Verbot der Verwendung von Frischzellen tierischen Ursprungs bei der Herstellung von Arzneimitteln
Inkrafttreten: 11.05.2021
Der Bundesrat hat die Verordnung am 26.03.2021 mit Änderungen beschlossen.
Hier finden Sie Einzelheiten dazu.
Wortlaut der Verordnung (PDF, nicht barrierefrei, 32 KB) - Bundesgesetzblatt