Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten

Gesetz 30.08.2021

Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten

Inkrafttreten: 31.08.2021

Wortlaut des Gesetzes – Bundesgesetzblatt

Bundesrat, 2. Durchgang: 25.06.2021
Bundestag, 2./3. Lesung: 20.05.2021
Bundestag, 1. Lesung: 15.04.2021
Bundesrat, 1. Durchgang: 26.03.2021
Kabinett: 10.02.2021

Referentenentwurf: 10.12.2020
 zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 520 KB)

Pressemitteilung vom 10. Februar 2021

Kabinett beschließt „Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten“

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Stellungnahmen

Stand: 30. August 2021

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