Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
Durch die EU-Richtlinie können alle Versicherten in der Europäischen Union sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat behandeln lassen und bekommen die Behandlungskosten von ihrer heimischen Krankenkasse bis zu der Höhe erstattet, die auch für die entsprechende Behandlung im Inland übernommen werden. Für Informationen rund um die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ist eine nationale Kontaktstelle unter www.eu-patienten.de erreichbar.