Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Durch die EU-Richtlinie können alle Versicherten in der Europäischen Union sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat behandeln lassen und bekommen die Behandlungskosten von ihrer heimischen Krankenkasse bis zu der Höhe erstattet, die auch für die entsprechende Behandlung im Inland übernommen werden. Für Informationen rund um die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ist eine nationale Kontaktstelle unter www.eu-patienten.de erreichbar.

Europäische Union 04.04.2011

Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Inkrafttreten: 25.10.2013

Wortlaut der Richtlinie - EUR-Lex

Stand: 4. April 2011
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