Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
Durch die Verordnung wird die Richtlinien 2011/38/EU der Europäischen Kommission umgesetzt.
Um eine zeitnahe und unbürokratische Anpassung an den Stand der Wissenschaft im Falle weiterer Änderungen in den technischen Anhängen sicherzustellen wird zusätzlich auf zwei weitere Richtlinien der Kommission (2005/61/EG und 2005/62/EG) verwiesen.