Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Gebührenverordnung

Nach Paragraf 37 Absatz 9 Satz 2 MPG müssen die Gebührensätze in der Medizinprodukte-Gebührenverordnung so bemessen werden, dass der mit der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung verbundene Personal- und Sachaufwand abgedeckt werden kann.
Aufgrund einer zwischenzeitlichen Überprüfung der bisherigen Gebührensätze vor dem Hintergrund der gesetzlichen Verpflichtung, kostendeckende Gebühren zu erheben, wurden die Kalkulationen mit Hilfe der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) überprüft. Danach muss der Gebührenrahmen nach oben korrigiert werden. Mehreinnahmen von circa 1,24 Millionen Euro sind zu erwarten.

Verordnung 10.11.2014

Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Gebührenverordnung

Inkrafttreten: 11.11.2014

Wortlaut der Verordnung - Bundesgesetzblatt

Referentenentwurf: 15.09.2014

Stand: 10. November 2014
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