Verordnung zur Änderung der TPG-Verordnung über die Qualität und Sicherheit von Organen

Organe für schwerkranke Patienten sind nur begrenzt verfügbar. Daher ist es wichtig, dass Organe nicht nur national, sondern auch grenzüberschreitend ausgetauscht werden können.
Die Verordnung dient der Umsetzung der Durchführungsrichtlinie 2012/25/EU der Europäischen Kommission. Die Richtlinie legt das Informationsverfahren für den grenzüberschreitenden Austausch von Organen fest, die zur Transplantation bestimmt sind. Der Austausch soll zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum bei dem grenzüberschreitenden Organaustausch erfolgen. Dabei geht es um den Austausch von Informationen über die Organ- und Spendercharakterisierung eines vermittelten Organs. Auch Meldungen über schwerwiegende Zwischenfälle und unerwünschte Reaktionen sollen besser zurückverfolgt und ausgetaucht werden.
Ziel ist, einen lückenlosen Informationsaustausch zu gewährleisten.

Verordnung 03.06.2014

Verordnung zur Änderung der TPG-Verordnung über die Qualität und Sicherheit von Organen

Inkrafttreten: 04.06.2014

Verordnung im Wortlaut - Bundesgesetzblatt

Bundesrat: 23.05.2014

Referentenentwurf: 24.02.2014

Stand: 3. Juni 2014
Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.