Verordnung zur Änderung der TPG-Verordnung über die Qualität und Sicherheit von Organen
Organe für schwerkranke Patienten sind nur begrenzt verfügbar. Daher ist es wichtig, dass Organe nicht nur national, sondern auch grenzüberschreitend ausgetauscht werden können.
Die Verordnung dient der Umsetzung der Durchführungsrichtlinie 2012/25/EU der Europäischen Kommission. Die Richtlinie legt das Informationsverfahren für den grenzüberschreitenden Austausch von Organen fest, die zur Transplantation bestimmt sind. Der Austausch soll zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum bei dem grenzüberschreitenden Organaustausch erfolgen. Dabei geht es um den Austausch von Informationen über die Organ- und Spendercharakterisierung eines vermittelten Organs. Auch Meldungen über schwerwiegende Zwischenfälle und unerwünschte Reaktionen sollen besser zurückverfolgt und ausgetaucht werden.
Ziel ist, einen lückenlosen Informationsaustausch zu gewährleisten.