Vergleich der Beihilfesysteme der Bundesländer und des Bundes aus rechtlicher Sicht

Seit der grundgesetzlichen Föderalismusreform I des Jahres 2006 besitzen die Länder eine um-fassende Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Landes- und Kom-munalbeamten, wovon sie auch für die Beihilfegewährung in unterschiedlichem Umfang durch Parlamentsgesetz und durch Rechtsverordnung Gebrauch gemacht haben. Trotz der dadurch sich entwickelnden Rechtszersplitterung lassen sich gleichwohl immer noch erhebliche Paralle-len zwischen dem Bund und den Ländern und unter den Ländern belegen. Ziel des Gutachtens ist es, einerseits diese gemeinsamen Grundlinien herauszuarbeiten, andererseits aber auch zu-gleich grundlegende Unterschiede zwischen den einzelnen Beihilferegelungen aufzuzeigen. Dies kann die Grundlage für eine umfassende Weiterentwicklung des Beihilferechts bieten, wo-bei mittelfristig auch Auswirkungen auf die Unterstützung der Richter und Soldaten, der freie Heilfürsorge beanspruchenden Polizeibeamten sowie die gesetzliche Kranken- und Pflegeversi-cherung zu erwarten sind.
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