Gesetzlicher Anspruch für HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP)

Deutschland ist eines der Länder mit den niedrigsten HIV-Neuinfektionsraten in Europa. Wir wollen die Zahl der Neuansteckungen noch weiter senken. Daher verstärken wir unsere Anstrengungen, aufzuklären und zu informieren. Menschen mit einem erhöhten Infektionsrisiko haben ab sofort einen gesetzlichen Anspruch auf ärztliche Beratung, Untersuchung und Arzneimittel zur Vorsorge.

Seit 1. September 2019 werden Arzneimittel zur Vorbeugung einer Infektion mit dem HI-Virus („Präexpositionsprophylaxe, PrEP“) für Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Das Bundesministerium für Gesundheit evaluiert zurzeit die Wirkung der PrEP. Erste Daten deuten auf eine Wirksamkeit der PrEP bei der Vermeidung von HIV-Infektionen hin. Das Robert Koch-Institut stellt hierzu weitergehende Informationen auf seinen Internetseiten zur Verfügung. Daten aus Ländern, in denen die PrEP seit einigen Jahren als ergänzender Baustein eingesetzt wird, haben bereits nachgewiesen, dass die Zahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt werden konnte. In diesen Ländern ist die PrEP eingebunden in ein Beratungs- und ärztliches Versorgungssystem, erweiterte Testangebote, Selbsttests, frühzeitige Behandlung usw.

Stand: 29. November 2023
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