INA – Interoperabilitätsnavigator für digitale Medizin

Eine wichtige Voraussetzung für eine reibungslose elektronische Kommunikation beziehungswiese den Austausch von Informationen im Gesundheitswesen ist, dass die eingesetzten Systeme die gleiche Sprache sprechen, also interoperabel sind.

Seit Juli 2017 machte zunächst das Interoperabilitätsverzeichnis namens „vesta“ die von den verschiedenen IT-Systemen im Gesundheitswesen verwendeten Standards transparent und sorgt damit für mehr Standardisierung. Auf Basis der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV) und der im Oktober 2021 in Kraft getretenen Rechtsverordnung der GIGV wurde „veste“ zu „INA – dem Interoperabilitätsnavigator“ für digitale Medizin. Der Funktionsumfang als auch die bereitgestellten Informationen wurden erweitert, weiterentwickelt und auf die Anforderungen der GIGV hin angepasst. Seit dem 01. Februar 2023 ist INA die zentrale Plattform für Interoperabilität im Gesundheitswesen.

INA soll die Transparenz bezüglich zu verwendender technischer und semantischer Standards, Profile und Leitfäden für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen weiter erhöhen, Festlegungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der gematik veröffentlichen aber auch über digitale Anwendungen im Gesundheitswesen und Telemedizinprodukte informieren.

Eine wichtige Voraussetzung für eine reibungslose elektronische Kommunikation beziehungswiese den Austausch von Informationen im Gesundheitswesen ist, dass die eingesetzten Systeme die gleiche Sprache sprechen, also interoperabel sind.

Seit Juli 2017 machte zunächst das Interoperabilitätsverzeichnis namens „vesta“ die von den verschiedenen IT-Systemen im Gesundheitswesen verwendeten Standards transparent und sorgt damit für mehr Standardisierung. Auf Basis des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) und der im Oktober 2021 in Kraft getretenen Rechtsverordnung der GIGV wurde „vesta“ zu „INA – dem Interoperabilitätsnavigator“ für digitale Medizin und damit zur die zentralen Plattform für Interoperabilität im Gesundheitswesen.. Der Funktionsumfang als auch die bereitgestellten Informationen wurden erweitert, weiterentwickelt und auf die Anforderungen der GIGV hin angepasst. INA soll die Transparenz bezüglich zu verwendender technischer, syntatktischer und semantischer Standards, Profile und Leitfäden für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen sowie bzgl. Referenzarchitekturen und relevanter Softwarekomponenten weiter erhöhen, verbindliche Festlegungen veröffentlichen aber auch über digitale Anwendungen im Gesundheitswesen und Telemedizinprodukte informieren.

Mit Inkrafttreten des Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) zum 25. März 2024 wird sowohl INA, als Wissensplattform und Interoperabilitätsnavigator für digitale Medizin weiterentwickelt, als auch die bisher bei der gematik etablierte Koordinierungsstelle für Interoperabilität (KOS) im Gesundheitswesen. Diese wird zum Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) bei der gematik ausgebaut. Damit einher gehen weitere Aufgaben, Kompetenzen und Befugnisse. Unterstützt wird das Kompetenzzentrum weiterhin durch ein Expertengremium und die IOP-Arbeitskreise.

Über die Aktivitäten und Ergebnisse des Kompetenzzentrums, des Expertengremiums und der IOP-Arbeitskreise berichtet und informiert INA auch weiterhin transparent. Zeitgleich wird INA zu einer Wissensplattform weiterentwickelt und als solche gestärkt – d. h. INA wird iterativ weiterentwickelt und um neue Funktionen und Inhalte ergänzt. So sieht der neue Interoperabilitätsprozess gemäß § 385 SGB V zum Beispiel vor, dass das Kompetenzzentrum Dritte mit der Erstellung von Spezifikationen beauftragen kann oder auch so genannten akkreditierte Stellen mit der Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens. In diesem wird geprüft, ob Hersteller informationstechnischer Systeme die verbindlichen Interoperabilitätsanforderungen korrekt umgesetzt haben. Die Ergebnisse des Konformitätsbewertungsverfahrens, welche akkreditierten Stellen zur Durchführung des Verfahrens berechtigt sind und welche Akteure mit einer Spezifikation beauftragt sind, werden auf INA veröffentlicht. Weitere Inhalte zur Kompetenz- und Wissensbildung hinsichtlich Interoperabilität werden ebenso sukzessive ergänzt.

Neben den Inhalten bzgl. Interoperabilität werden auf INA zukünftig auch Informationen bzgl. Cybersicherheit und testierter Cloud-Systeme im Gesundheitswesen veröffentlicht.

Mit Inkrafttreten der GIGV wurde bei der gematik eine neue Koordinierungsstelle für Interoperabilität (KOS) im Gesundheitswesen eingerichtet, um Bedarfe für die Standardisierung zu identifizieren und Empfehlungen für die Nutzung von Standards, Profilen und Leitfäden zu entwickeln und fortzuschreiben. Unterstützt wird diese durch ein Expertengremium und die IOP-Arbeitskreise.

Auch über die Aktivitäten und Ergebnisse der KOS, des Expertengremiums und der IOP-Arbeitskreise berichtet und informiert INA transparent.

Neue elektronische Anwendungen dürfen weiterhin nur noch dann aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden, wenn die dazu auf INA veröffentlichten Festlegungen der gematik berücksichtigt werden.

INA wird iterativ weiterentwickelt und stetig um Funktionen sowie Inhalte ergänzt.

Stand: 3. April 2024
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